Mit dem heute vorgestellten überarbeiteten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sieht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus einige Etappenziele erreicht. Weitere Potenziale, besonders beim Ausbau des Schienenverkehrswegenetzes und im Bereich Wasserstraßen, sollten allerdings nach Wunsch der IHK Cottbus bis zur endgültigen Beschlussfassung des BVWP im Dezember dieses Jahres durch den Bundestag angegangen werden.
Infrastrukturministerin Kathrin Schneider begrüßt, dass die vom Land Brandenburg angemeldeten Straßenbauprojekte in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurden. Darin enthalten sind Vorhaben mit einem Volumen von 3,6 Milliarden Euro. Einige Projekte im Bereich Schiene und Wasserwege sind allerdings nicht der Plankategorie „Vordringlicher Bedarf“ zugeordnet worden.
„Alles in allem haben wir viel erreicht. Wichtige Straßenbauvorhaben, wie der Bau der A 14 oder der Ausbau mehrerer Bundestrassen sind in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden, damit sind wir zufrieden. Bei den Bahnstrecken bleibt der Plan hinter dem zurück, was wir angemeldet hatten. Hier müssen wir weiter dafür werben, dass einige Projekte so umgesetzt werden, wie wir dies für notwendig halten. Dazu zählt der Ausbau der Strecke Berlin-Cottbus-Görlitz. In den vordringlichen Bedarf gehört auch der Ausbau der Schleusen Fürstenwalde und Kleinmachnow “, sagte Infrastrukturministerin Kathrin Schneider heute.
Für die Strecke Berlin-Stettin sieht der Bundesverkehrswegeplan die Elektrifizierung vor, nicht aber den zweigleisigen Ausbau, wie es das Land für erforderlich hält. In die Plankategorie „Potentieller Bedarf“ wurden die Bahnstrecken Berlin-Cottbus-Görlitz und Cottbus-Forst aufgenommen. Nach Ansicht des Landes sollten auch diese modernisiert und ausgebaut werden. Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die Personen-und Güterverkehr bleibt ein wichtiges Ziel, denn der Hauptstadtregion wird ein zunehmendes Verkehrsaufkommen in den kommenden Jahren vorhergesagt. Insgesamt hatte das Land 92 Projekte angemeldet, 76 im Bereich Straßen, 10 für die Schiene und 6 Vorhaben an Wasserwegen.
„Wir sind erfreut, dass unser hartnäckiges Engagement für den Ausbau der Südbrandenburger Verkehrsinfrastruktur zumindest teilweise belohnt wurde“, so Jens Krause, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter Verkehr der IHK Cottbus. „Ich werde aber nicht müde, zu betonen, dass wir trotz der Fortschritte noch viel Luft nach oben sehen. Wir werden die nächsten Wochen und Monate gemeinsam mit den regionalen Bundestagsabgeordneten nutzen, um weitere Argumente für Korrekturen des Bundesverkehrswegeplanes beim Bund vortragen zu können.“
Die Änderungen im heute vorgestellten zweiten Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes im Einzelnen:
Ein Teilerfolg konnte bei der Ortsumgehung um Groß Oßnig bei Cottbus erzielt werden. Diese wurde nun vom „weiteren Bedarf“ in die höchste Dringlichkeitsstufe, den „vordringlichen Bedarf“ hochgestuft. Ebenso wurde die Wichtigkeit des dringend notwendigen sechsspurigen Ausbaus der A 12 zwischen dem Dreieck Spreeau und Frankfurt (Oder) durch das Bundesverkehrsministerium anerkannt. Das Projekt wurde dem „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ zugeordnet. Damit kann die Planung des sechsspurigen Ausbaus der A 12 nun zeitnah angegangen werden. Ebenfalls bestätigt wurde die hohe Dringlichkeit des Ausbaus der B 169 von Cottbus über Ruhland und Elsterwerda in Richtung Leipzig. Diese überregional wichtige Verbindungsachse inkl. aller auf ihr liegender Ortsumfahrungen wurde in ihrer hohen verkehrswirtschaftlichen Bedeutung durch den Bund anerkannt. Nach Fertigstellung der Einzelplanungen durch das Land Brandenburg ist somit die Fortsetzung des durchgängigen Ausbaus der B 169 nun in realistische zeitliche Nähe gerückt.
Auf der Schiene konnte für die Elektrifizierung der Bahnverbindung von Cottbus nach Görlitz vorerst keine Hochstufung zum „potentiellen Bedarf mit Planungsrecht“ erreicht werden. Eine von der IHK Cottbus in Auftrag gegebene Potentialanalyse soll für die weiteren Gespräche mit der Deutschen Bahn und dem Bund die hohe Bedeutung des Streckenausbaus belegen. Ähnlich der Ausbaustrecke von Angermünde nach Stettin (Polen), die in der heute bekanntgegebenen Entwurfsfassung des BVWP nun in den „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen wurde, soll auch für diese Verbindung noch eine höhere Einstufung gelingen. Dies gilt ebenfalls für den zweigleisigen Ausbau der Schienenverbindung zwischen Lübbenau und Cottbus sowie für das dringend notwendige 2. Regionalbahngleis im Bahnhof Königs Wusterhausen.
Im Bereich der Wasserwege bleiben die Prioritäten im heute vorgestellten BVWP unverändert. Der Teltowkanal und die Spree-Oder-Wasserstraßen mit den dringend ausbaufähigen Schleusenanlagen in Kleinmachnow und Fürstenwalde sind nur im „weiteren Bedarf“ eingeordnet. „Hier besteht ebenfalls noch dringender Handlungsbedarf für eine Höherstufung“, so Krause.
Die nun folgenden weiteren Schritte:
Nach dem heutigen Beschluss des Bundesverkehrswegeplans durch das Bundeskabinett werden sich im Herbst die Fachpolitiker weiter mit dem Plan beschäftigen. Im Bundestag soll der Plan dann im Dezember 2016 beschlossen werden.
Hintergrund
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 stellt als wichtigstes Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes die verkehrspolitischen Weichen für die kommenden 15 Jahre. Er betrachtet dabei sowohl den Erhalt der Bestandsnetze als auch Aus- und Neubauprojekte auf Straße, Schiene und Wasserstraße. Kernanliegen des BVWP 2030 sind der Erhalt der Bestandsnetze und die Beseitigung von Engpässen auf Hauptachsen und in wichtigen Verkehrsknoten.
Notwendige Korrekturen aus Sicht der IHK Cottbus im Überblick:
Straße
Folgende Maßnahmen in den “Weiteren Bedarf mit Planungsrecht” aufnehmen:
• gesamte Ortsumfahrung Cottbus von der B 168 bis zur B 97 (inkl. 3. Verkehrsabschnitt Cottbus)
• Ortsumfahrungen an der B 87 Leipzig–Lausitz (LeiLaNord) im Abschnitt Herzberg–Lübben–Frankfurt (Oder), insbesondere die Umfahrungen von Lübben und Herzberg sowie Ortsumfahrung Schlieben, Ortsumfahrung Hohenbucko, Ortsumfahrung Wüstermarke, Ortsumfahrung Biebersdorf, Ortsumfahrung Trebatsch
• A 13 6-spuriger Ausbau Schönefelder Kreuz bis Spreewalddreieck
Schiene
Folgende Maßnahmen in den “Vordringlichen Bedarf” aufnehmen: Ausbau der Strecke Berlin-Cottbus-Görlitz in folgenden Teilprojekten:
• Wiederherstellung der Zweigleisigkeit Cottbus-Lübbenau
• Elektrifizierung der eingleisigen Schienenverbindung Cottbus-Horka-Görlitz
• Wiederherstellung der Zweigleisigkeit im Bahnhof Königs mWusterhausen
Wasserstraße
Die beiden wichtigsten Projekte für die Binnenschifffahrt unter realen Annahmen neu kategorisieren:
• Lückenschluss am Teltowkanal durch Ersatzneubau der Schleuse Kleinmachnow
• Lückenschluss an der Spree-Oder-Wasserstraße durch Ersatzneubau der Schleuse Fürstenwalde
pm/red
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