Die Hochschulangehörigen der neu gegründeten BTU Cottbus-Senftenberg haben auf der Basis von Grund- und Wahlordnung ihre Vertreter für den Senat, das höchste Gremium der Universität, gewählt. Damit ist der vom Gesetzgeber vorgezeichnete Weg der Selbstkonstituierung vollzogen. Für BTU Präsident Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach symbolisiert diese Senatswahl den Eintritt in eine neue Phase: “Die Sondersituation unserer akademischen Selbstverwaltungsgremien, die uns das Errichtungsgesetz vorgab, ist nun beendet. Ich freue mich, dass in der Zusammensetzung von Senat und den sechs Fakultätsräten deutlich wird, dass unsere Universität das Zusammenwachsen innerhalb der neuen Strukturen im Blick hat. Damit haben wir eine gute Ausgangsposition für die weitere Arbeit zur Profilierung unserer Uni im nationalen und internationalen Wettbewerb.”
Jede Gruppe innerhalb der Universität – Studierende, wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter, Professorinnen und Professoren – wählen ihre jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter in dieses Gremium. Der Senat setzt sich aus insgesamt 21 Personen zusammen. Davon kommen 12 Vertreter aus der Gruppe der Professoren sowie jeweils drei Vertreter aus der Gruppe der wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch die Studierenden entsenden drei Mitglieder. Das vorläufige amtliche Wahlergebnis benennt folgende Senatsmitglieder:
Für die Gruppe der Professorinnen und Professoren:
Prof. Dr. rer. pol. habil. Magdalena Mißler-Behr
Prof. Dr.-Ing. Ralph Schacht
Prof. Dr. rer. nat. habil. Marion Martienssen
Prof. Dr. habil. Douglas Cunningham
Prof. Dr.-Ing. Ralf Woll
Prof. Dr.-Ing. Silke Weidner
Prof. Dr. rer. nat. habil. Ekkehard Köhler
Prof. Dr.-Ing. Ingolf Petrick
Prof. Dr.-Ing. habil. Markus Bambach
Prof. Dr. med. Annemarie Jost
Prof. Dr. iur. Burkhard Küstermann
Prof. Dr.-Ing. Markus Otto
Für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Dipl.-Ing Stefan Simonides
Dr. rer. nat. Klaus-Georg Keuler
Dr. rer. nat. Barbara Hansen
Für die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Dr.-Ing. Sven Binskowski
Dipl.-Päd. Birgit Hendrischke
Dr.-Ing. Bettina Ketzmerick
Für die Gruppe der Studierenden
Thomas Meißner
Bianca schröder
Sevgi Yanilmaz
Das endgültige Wahlergebnis wird am Freitag, 22. Januar 2016 bekannt gegeben. Der oder die Vorsitzende des Senates wird aus der Mitte ihrer Mitglieder gewählt. Der Senat entscheidet über grundlegende Themen der Universität wie beispielsweise Erlass und Änderung von Grund- und Wahlordnung, grundsätzliche Fragen der Lehre, der Forschung, des Studiums, die Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten, Wahl und Abwahl der Vize-Präsidenten, über den Hochschulentwicklungsplan, über Berufungen, über zentrale Einrichtungen, Fakultäten und Studiengänge.
Außer dem Senat wurden auch die Fakultätsräte der neuen sechs Fakultäten gewählt.
Fakultät 1: Mathematik, Informatik, Elektrotechnik/ Informationstechnik, Physik, Medizintechnologie
Fakultät 2: Umwelt, Verfahrenstechnik, Biotechnologie, Chemie
Fakultät 3: Maschinenbau, Elektrotechnik, Energiesysteme
Fakultät 4: Gesundheit, Soziale Arbeit, Musikpädagogik
Fakultät 5: Wirtschaft, Recht, Gesellschaft
Fakultät 6: Architektur, Bauingenieurwesen, Stadtplanung
Die Fakultäten wählten auch ihre dezentralen Gleichstellungsbeauftragten. Als zentrale Gleichstellungsbeauftragte für die BTU wurde Ehrengard Heinzig wiedergewählt. Mit den neu gewählten Gremien vollzieht sich die Konstituierung der neuen Universität und die akademische Selbstverwaltung nimmt ihre reguläre Arbeit unter den Prämissen der universitären Neuprofilierung auf.
Hintergrund
In der vorhergehenden Phase sah das Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz einen Gründungssenat und einen Erweiterten Gründungssenat vor, deren Mitglieder nach der Neugründung am 1. Juli 2013 gewählt wurden. Der damalige mit insgesamt nur 14 Mitgliedern wesentlich kleinere Gründungssenat rekrutierte sich bei der Gruppe der Hochschullehrer jeweils zur Hälfte aus den beiden Vorgängereinrichtingen BTU und Fachhochschule (alt). Diese Verfahrensweise war vom Gesetzgeber vorgeben. Die Aufgabe des 31-köpfigen Erweiterten Gründungssenates war die maßgebliche Mitwirkung beim Herstellen des Einverständnisses zwischen Findungskommission und dem Wissenschaftsministerium über die Bestellung des Gründungspräsidenten. Auch beschloss der Erweiterte Gründungssenat auf Vorschlag des Gründungssenates die neue Grundordnung.
Quelle: BTU Cottbus-Senftenberg
Foto: Johannes Koziol