Nach der Statistik von Tasso e.V. werden allein im Postleitzahlenbereich 0 derzeit 238 Hunde vermisst und täglich kommen neue dazu. Zum Glück werden viele davon gesund wiedergefunden – einige wenige allerdings scheinen wie vom Erdboden verschluckt und tauchen trotz teilweise verzweifelter und zeitintensiver Suche nie wieder auf.
Bei meiner eigenen Suche nach einem seit Mai in Cottbus verschwundenen Hund habe ich unter anderem auch in verschiedenen unteren Jagdbehörden angefragt, ob dort eventuell die Tötung eines wildernden Hundes gemeldet wurde. Dort erfuhr ich, dass es keine Berichtspflicht oder Statistik gibt und man mir daher leider nicht nicht helfen könne. Diese für mich völlig überraschende Nachricht hat mich veranlasst, mich des Themas “Wildernde Hunde” anzunehmen. So habe ich damit begonnen, nach einem Hinweis des zuständigen Ministeriums alle Landesjagdverbände anzuschreiben und sie für dieses Thema zu sensibilisieren. Erfreulicherweise habe ich bislang durchweg positive Reaktionen erhalten, die mich in meiner diesbezüglichen Arbeit bestärken Mein Ziel ist die “Zusammenführung” von Hundehaltern und Jägern, die im Ergebnis zu einem gegenseitigen Verständnis, zu Respekt und mehr Offenheit im Umgang miteinander und damit zu der Aufklärung von Hundeschicksalen führen soll. Hier versuche ich einen Weg zu finden, der beiden Seiten gerecht wird. Sicher -und davon bin ich überzeugt, erschießt kein Jäger grundlos einen Hund – und gerne schon gar nicht. Auch passiert essicher sehr selten. Unter welchen Voraussetzungen aber darf ein Jäger das?
Nach dem Jagdgesetz des Landes Brandenburg gilt ein Hund schon dann als wildernd (und darf damit erschossen werden), wenn er sich nicht mehr im Einwirkungsbereich des Halters befindet.
Im Wald herrscht zudem Leinenzwang, was sehr viele Hundehalter gern mal “übersehen”. Auch wenn ein Hundehalter sich sicher ist, dass sein Hund nie wildern, sondern höchstens einfach aus “Spass” mal hinter einem Reh herrennen würde – bedenken Sie bitte: auch das ist vermeidbarer Stress für Wildtiere – die wissen schließlich nicht, dass der “Wolf” hinter ihnen nur Spass haben will bzw. seiner vermeintlichen Pflicht als Hütehund nachzukommen versucht! Das kann auch der Jäger nicht wissen. Davon abgesehen ist die Gefahr, dass ein Hund im Unterholz über ein Wildschwein “stolpern” würde, groß. Das würde ihm sicher nicht gut bekommen! Deswegen mein Appell an alle Hundehalter: Bitte lassen Sie Ihren Hund nicht (unkontrolliert) im Wald ohne Leine laufen! Ein gut erzogener Hund, der zudem im Wald ordentlich an der Leine geführt wird, ist sicher keinem Jäger ein Dorn im Auge. Und die Jäger, die tatsächlich mal in die Situation kommen, einen Hund erschießen zu müssen, bitte ich an dieser Stelle eindringlich, sich in die Situation des Hundebesitzers hinein zu versetzen, der seinen Freund verzweifelt sucht, sich Sorgen und Hoffnungen macht ..und ihm den Abschuss zu melden! Es wäre ihm sicher geholfen, wenn er Gewißheit hätte.
In Absprache mit dem Landesjagdverband Brandenburg e.V. biete ich Jägern an, erschossene oder im Revier gefundene tote Hunde an mich zu melden, damit ich den Hundehalter informieren kann. Ebenso biete ich Hundehaltern an, ihnen bei der Suche nach ihrem Hund zu helfen, wenn sie befürchten, dass er evtl. einer Wildspur gefolgt sein könnte.
Kontaktaufnahme bitte über NIEDERLAUSITZ aktuell.
Kontaktdaten stehn im Impressum (Link ist ganz unten auf der Site). Wir leides das weiter.
Foto: Mein vermisster Hund Niko
Nach der Statistik von Tasso e.V. werden allein im Postleitzahlenbereich 0 derzeit 238 Hunde vermisst und täglich kommen neue dazu. Zum Glück werden viele davon gesund wiedergefunden – einige wenige allerdings scheinen wie vom Erdboden verschluckt und tauchen trotz teilweise verzweifelter und zeitintensiver Suche nie wieder auf.
Bei meiner eigenen Suche nach einem seit Mai in Cottbus verschwundenen Hund habe ich unter anderem auch in verschiedenen unteren Jagdbehörden angefragt, ob dort eventuell die Tötung eines wildernden Hundes gemeldet wurde. Dort erfuhr ich, dass es keine Berichtspflicht oder Statistik gibt und man mir daher leider nicht nicht helfen könne. Diese für mich völlig überraschende Nachricht hat mich veranlasst, mich des Themas “Wildernde Hunde” anzunehmen. So habe ich damit begonnen, nach einem Hinweis des zuständigen Ministeriums alle Landesjagdverbände anzuschreiben und sie für dieses Thema zu sensibilisieren. Erfreulicherweise habe ich bislang durchweg positive Reaktionen erhalten, die mich in meiner diesbezüglichen Arbeit bestärken Mein Ziel ist die “Zusammenführung” von Hundehaltern und Jägern, die im Ergebnis zu einem gegenseitigen Verständnis, zu Respekt und mehr Offenheit im Umgang miteinander und damit zu der Aufklärung von Hundeschicksalen führen soll. Hier versuche ich einen Weg zu finden, der beiden Seiten gerecht wird. Sicher -und davon bin ich überzeugt, erschießt kein Jäger grundlos einen Hund – und gerne schon gar nicht. Auch passiert essicher sehr selten. Unter welchen Voraussetzungen aber darf ein Jäger das?
Nach dem Jagdgesetz des Landes Brandenburg gilt ein Hund schon dann als wildernd (und darf damit erschossen werden), wenn er sich nicht mehr im Einwirkungsbereich des Halters befindet.
Im Wald herrscht zudem Leinenzwang, was sehr viele Hundehalter gern mal “übersehen”. Auch wenn ein Hundehalter sich sicher ist, dass sein Hund nie wildern, sondern höchstens einfach aus “Spass” mal hinter einem Reh herrennen würde – bedenken Sie bitte: auch das ist vermeidbarer Stress für Wildtiere – die wissen schließlich nicht, dass der “Wolf” hinter ihnen nur Spass haben will bzw. seiner vermeintlichen Pflicht als Hütehund nachzukommen versucht! Das kann auch der Jäger nicht wissen. Davon abgesehen ist die Gefahr, dass ein Hund im Unterholz über ein Wildschwein “stolpern” würde, groß. Das würde ihm sicher nicht gut bekommen! Deswegen mein Appell an alle Hundehalter: Bitte lassen Sie Ihren Hund nicht (unkontrolliert) im Wald ohne Leine laufen! Ein gut erzogener Hund, der zudem im Wald ordentlich an der Leine geführt wird, ist sicher keinem Jäger ein Dorn im Auge. Und die Jäger, die tatsächlich mal in die Situation kommen, einen Hund erschießen zu müssen, bitte ich an dieser Stelle eindringlich, sich in die Situation des Hundebesitzers hinein zu versetzen, der seinen Freund verzweifelt sucht, sich Sorgen und Hoffnungen macht ..und ihm den Abschuss zu melden! Es wäre ihm sicher geholfen, wenn er Gewißheit hätte.
In Absprache mit dem Landesjagdverband Brandenburg e.V. biete ich Jägern an, erschossene oder im Revier gefundene tote Hunde an mich zu melden, damit ich den Hundehalter informieren kann. Ebenso biete ich Hundehaltern an, ihnen bei der Suche nach ihrem Hund zu helfen, wenn sie befürchten, dass er evtl. einer Wildspur gefolgt sein könnte.
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Nach der Statistik von Tasso e.V. werden allein im Postleitzahlenbereich 0 derzeit 238 Hunde vermisst und täglich kommen neue dazu. Zum Glück werden viele davon gesund wiedergefunden – einige wenige allerdings scheinen wie vom Erdboden verschluckt und tauchen trotz teilweise verzweifelter und zeitintensiver Suche nie wieder auf.
Bei meiner eigenen Suche nach einem seit Mai in Cottbus verschwundenen Hund habe ich unter anderem auch in verschiedenen unteren Jagdbehörden angefragt, ob dort eventuell die Tötung eines wildernden Hundes gemeldet wurde. Dort erfuhr ich, dass es keine Berichtspflicht oder Statistik gibt und man mir daher leider nicht nicht helfen könne. Diese für mich völlig überraschende Nachricht hat mich veranlasst, mich des Themas “Wildernde Hunde” anzunehmen. So habe ich damit begonnen, nach einem Hinweis des zuständigen Ministeriums alle Landesjagdverbände anzuschreiben und sie für dieses Thema zu sensibilisieren. Erfreulicherweise habe ich bislang durchweg positive Reaktionen erhalten, die mich in meiner diesbezüglichen Arbeit bestärken Mein Ziel ist die “Zusammenführung” von Hundehaltern und Jägern, die im Ergebnis zu einem gegenseitigen Verständnis, zu Respekt und mehr Offenheit im Umgang miteinander und damit zu der Aufklärung von Hundeschicksalen führen soll. Hier versuche ich einen Weg zu finden, der beiden Seiten gerecht wird. Sicher -und davon bin ich überzeugt, erschießt kein Jäger grundlos einen Hund – und gerne schon gar nicht. Auch passiert essicher sehr selten. Unter welchen Voraussetzungen aber darf ein Jäger das?
Nach dem Jagdgesetz des Landes Brandenburg gilt ein Hund schon dann als wildernd (und darf damit erschossen werden), wenn er sich nicht mehr im Einwirkungsbereich des Halters befindet.
Im Wald herrscht zudem Leinenzwang, was sehr viele Hundehalter gern mal “übersehen”. Auch wenn ein Hundehalter sich sicher ist, dass sein Hund nie wildern, sondern höchstens einfach aus “Spass” mal hinter einem Reh herrennen würde – bedenken Sie bitte: auch das ist vermeidbarer Stress für Wildtiere – die wissen schließlich nicht, dass der “Wolf” hinter ihnen nur Spass haben will bzw. seiner vermeintlichen Pflicht als Hütehund nachzukommen versucht! Das kann auch der Jäger nicht wissen. Davon abgesehen ist die Gefahr, dass ein Hund im Unterholz über ein Wildschwein “stolpern” würde, groß. Das würde ihm sicher nicht gut bekommen! Deswegen mein Appell an alle Hundehalter: Bitte lassen Sie Ihren Hund nicht (unkontrolliert) im Wald ohne Leine laufen! Ein gut erzogener Hund, der zudem im Wald ordentlich an der Leine geführt wird, ist sicher keinem Jäger ein Dorn im Auge. Und die Jäger, die tatsächlich mal in die Situation kommen, einen Hund erschießen zu müssen, bitte ich an dieser Stelle eindringlich, sich in die Situation des Hundebesitzers hinein zu versetzen, der seinen Freund verzweifelt sucht, sich Sorgen und Hoffnungen macht ..und ihm den Abschuss zu melden! Es wäre ihm sicher geholfen, wenn er Gewißheit hätte.
In Absprache mit dem Landesjagdverband Brandenburg e.V. biete ich Jägern an, erschossene oder im Revier gefundene tote Hunde an mich zu melden, damit ich den Hundehalter informieren kann. Ebenso biete ich Hundehaltern an, ihnen bei der Suche nach ihrem Hund zu helfen, wenn sie befürchten, dass er evtl. einer Wildspur gefolgt sein könnte.
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Nach der Statistik von Tasso e.V. werden allein im Postleitzahlenbereich 0 derzeit 238 Hunde vermisst und täglich kommen neue dazu. Zum Glück werden viele davon gesund wiedergefunden – einige wenige allerdings scheinen wie vom Erdboden verschluckt und tauchen trotz teilweise verzweifelter und zeitintensiver Suche nie wieder auf.
Bei meiner eigenen Suche nach einem seit Mai in Cottbus verschwundenen Hund habe ich unter anderem auch in verschiedenen unteren Jagdbehörden angefragt, ob dort eventuell die Tötung eines wildernden Hundes gemeldet wurde. Dort erfuhr ich, dass es keine Berichtspflicht oder Statistik gibt und man mir daher leider nicht nicht helfen könne. Diese für mich völlig überraschende Nachricht hat mich veranlasst, mich des Themas “Wildernde Hunde” anzunehmen. So habe ich damit begonnen, nach einem Hinweis des zuständigen Ministeriums alle Landesjagdverbände anzuschreiben und sie für dieses Thema zu sensibilisieren. Erfreulicherweise habe ich bislang durchweg positive Reaktionen erhalten, die mich in meiner diesbezüglichen Arbeit bestärken Mein Ziel ist die “Zusammenführung” von Hundehaltern und Jägern, die im Ergebnis zu einem gegenseitigen Verständnis, zu Respekt und mehr Offenheit im Umgang miteinander und damit zu der Aufklärung von Hundeschicksalen führen soll. Hier versuche ich einen Weg zu finden, der beiden Seiten gerecht wird. Sicher -und davon bin ich überzeugt, erschießt kein Jäger grundlos einen Hund – und gerne schon gar nicht. Auch passiert essicher sehr selten. Unter welchen Voraussetzungen aber darf ein Jäger das?
Nach dem Jagdgesetz des Landes Brandenburg gilt ein Hund schon dann als wildernd (und darf damit erschossen werden), wenn er sich nicht mehr im Einwirkungsbereich des Halters befindet.
Im Wald herrscht zudem Leinenzwang, was sehr viele Hundehalter gern mal “übersehen”. Auch wenn ein Hundehalter sich sicher ist, dass sein Hund nie wildern, sondern höchstens einfach aus “Spass” mal hinter einem Reh herrennen würde – bedenken Sie bitte: auch das ist vermeidbarer Stress für Wildtiere – die wissen schließlich nicht, dass der “Wolf” hinter ihnen nur Spass haben will bzw. seiner vermeintlichen Pflicht als Hütehund nachzukommen versucht! Das kann auch der Jäger nicht wissen. Davon abgesehen ist die Gefahr, dass ein Hund im Unterholz über ein Wildschwein “stolpern” würde, groß. Das würde ihm sicher nicht gut bekommen! Deswegen mein Appell an alle Hundehalter: Bitte lassen Sie Ihren Hund nicht (unkontrolliert) im Wald ohne Leine laufen! Ein gut erzogener Hund, der zudem im Wald ordentlich an der Leine geführt wird, ist sicher keinem Jäger ein Dorn im Auge. Und die Jäger, die tatsächlich mal in die Situation kommen, einen Hund erschießen zu müssen, bitte ich an dieser Stelle eindringlich, sich in die Situation des Hundebesitzers hinein zu versetzen, der seinen Freund verzweifelt sucht, sich Sorgen und Hoffnungen macht ..und ihm den Abschuss zu melden! Es wäre ihm sicher geholfen, wenn er Gewißheit hätte.
In Absprache mit dem Landesjagdverband Brandenburg e.V. biete ich Jägern an, erschossene oder im Revier gefundene tote Hunde an mich zu melden, damit ich den Hundehalter informieren kann. Ebenso biete ich Hundehaltern an, ihnen bei der Suche nach ihrem Hund zu helfen, wenn sie befürchten, dass er evtl. einer Wildspur gefolgt sein könnte.
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Nach der Statistik von Tasso e.V. werden allein im Postleitzahlenbereich 0 derzeit 238 Hunde vermisst und täglich kommen neue dazu. Zum Glück werden viele davon gesund wiedergefunden – einige wenige allerdings scheinen wie vom Erdboden verschluckt und tauchen trotz teilweise verzweifelter und zeitintensiver Suche nie wieder auf.
Bei meiner eigenen Suche nach einem seit Mai in Cottbus verschwundenen Hund habe ich unter anderem auch in verschiedenen unteren Jagdbehörden angefragt, ob dort eventuell die Tötung eines wildernden Hundes gemeldet wurde. Dort erfuhr ich, dass es keine Berichtspflicht oder Statistik gibt und man mir daher leider nicht nicht helfen könne. Diese für mich völlig überraschende Nachricht hat mich veranlasst, mich des Themas “Wildernde Hunde” anzunehmen. So habe ich damit begonnen, nach einem Hinweis des zuständigen Ministeriums alle Landesjagdverbände anzuschreiben und sie für dieses Thema zu sensibilisieren. Erfreulicherweise habe ich bislang durchweg positive Reaktionen erhalten, die mich in meiner diesbezüglichen Arbeit bestärken Mein Ziel ist die “Zusammenführung” von Hundehaltern und Jägern, die im Ergebnis zu einem gegenseitigen Verständnis, zu Respekt und mehr Offenheit im Umgang miteinander und damit zu der Aufklärung von Hundeschicksalen führen soll. Hier versuche ich einen Weg zu finden, der beiden Seiten gerecht wird. Sicher -und davon bin ich überzeugt, erschießt kein Jäger grundlos einen Hund – und gerne schon gar nicht. Auch passiert essicher sehr selten. Unter welchen Voraussetzungen aber darf ein Jäger das?
Nach dem Jagdgesetz des Landes Brandenburg gilt ein Hund schon dann als wildernd (und darf damit erschossen werden), wenn er sich nicht mehr im Einwirkungsbereich des Halters befindet.
Im Wald herrscht zudem Leinenzwang, was sehr viele Hundehalter gern mal “übersehen”. Auch wenn ein Hundehalter sich sicher ist, dass sein Hund nie wildern, sondern höchstens einfach aus “Spass” mal hinter einem Reh herrennen würde – bedenken Sie bitte: auch das ist vermeidbarer Stress für Wildtiere – die wissen schließlich nicht, dass der “Wolf” hinter ihnen nur Spass haben will bzw. seiner vermeintlichen Pflicht als Hütehund nachzukommen versucht! Das kann auch der Jäger nicht wissen. Davon abgesehen ist die Gefahr, dass ein Hund im Unterholz über ein Wildschwein “stolpern” würde, groß. Das würde ihm sicher nicht gut bekommen! Deswegen mein Appell an alle Hundehalter: Bitte lassen Sie Ihren Hund nicht (unkontrolliert) im Wald ohne Leine laufen! Ein gut erzogener Hund, der zudem im Wald ordentlich an der Leine geführt wird, ist sicher keinem Jäger ein Dorn im Auge. Und die Jäger, die tatsächlich mal in die Situation kommen, einen Hund erschießen zu müssen, bitte ich an dieser Stelle eindringlich, sich in die Situation des Hundebesitzers hinein zu versetzen, der seinen Freund verzweifelt sucht, sich Sorgen und Hoffnungen macht ..und ihm den Abschuss zu melden! Es wäre ihm sicher geholfen, wenn er Gewißheit hätte.
In Absprache mit dem Landesjagdverband Brandenburg e.V. biete ich Jägern an, erschossene oder im Revier gefundene tote Hunde an mich zu melden, damit ich den Hundehalter informieren kann. Ebenso biete ich Hundehaltern an, ihnen bei der Suche nach ihrem Hund zu helfen, wenn sie befürchten, dass er evtl. einer Wildspur gefolgt sein könnte.
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Foto: Mein vermisster Hund Niko
Nach der Statistik von Tasso e.V. werden allein im Postleitzahlenbereich 0 derzeit 238 Hunde vermisst und täglich kommen neue dazu. Zum Glück werden viele davon gesund wiedergefunden – einige wenige allerdings scheinen wie vom Erdboden verschluckt und tauchen trotz teilweise verzweifelter und zeitintensiver Suche nie wieder auf.
Bei meiner eigenen Suche nach einem seit Mai in Cottbus verschwundenen Hund habe ich unter anderem auch in verschiedenen unteren Jagdbehörden angefragt, ob dort eventuell die Tötung eines wildernden Hundes gemeldet wurde. Dort erfuhr ich, dass es keine Berichtspflicht oder Statistik gibt und man mir daher leider nicht nicht helfen könne. Diese für mich völlig überraschende Nachricht hat mich veranlasst, mich des Themas “Wildernde Hunde” anzunehmen. So habe ich damit begonnen, nach einem Hinweis des zuständigen Ministeriums alle Landesjagdverbände anzuschreiben und sie für dieses Thema zu sensibilisieren. Erfreulicherweise habe ich bislang durchweg positive Reaktionen erhalten, die mich in meiner diesbezüglichen Arbeit bestärken Mein Ziel ist die “Zusammenführung” von Hundehaltern und Jägern, die im Ergebnis zu einem gegenseitigen Verständnis, zu Respekt und mehr Offenheit im Umgang miteinander und damit zu der Aufklärung von Hundeschicksalen führen soll. Hier versuche ich einen Weg zu finden, der beiden Seiten gerecht wird. Sicher -und davon bin ich überzeugt, erschießt kein Jäger grundlos einen Hund – und gerne schon gar nicht. Auch passiert essicher sehr selten. Unter welchen Voraussetzungen aber darf ein Jäger das?
Nach dem Jagdgesetz des Landes Brandenburg gilt ein Hund schon dann als wildernd (und darf damit erschossen werden), wenn er sich nicht mehr im Einwirkungsbereich des Halters befindet.
Im Wald herrscht zudem Leinenzwang, was sehr viele Hundehalter gern mal “übersehen”. Auch wenn ein Hundehalter sich sicher ist, dass sein Hund nie wildern, sondern höchstens einfach aus “Spass” mal hinter einem Reh herrennen würde – bedenken Sie bitte: auch das ist vermeidbarer Stress für Wildtiere – die wissen schließlich nicht, dass der “Wolf” hinter ihnen nur Spass haben will bzw. seiner vermeintlichen Pflicht als Hütehund nachzukommen versucht! Das kann auch der Jäger nicht wissen. Davon abgesehen ist die Gefahr, dass ein Hund im Unterholz über ein Wildschwein “stolpern” würde, groß. Das würde ihm sicher nicht gut bekommen! Deswegen mein Appell an alle Hundehalter: Bitte lassen Sie Ihren Hund nicht (unkontrolliert) im Wald ohne Leine laufen! Ein gut erzogener Hund, der zudem im Wald ordentlich an der Leine geführt wird, ist sicher keinem Jäger ein Dorn im Auge. Und die Jäger, die tatsächlich mal in die Situation kommen, einen Hund erschießen zu müssen, bitte ich an dieser Stelle eindringlich, sich in die Situation des Hundebesitzers hinein zu versetzen, der seinen Freund verzweifelt sucht, sich Sorgen und Hoffnungen macht ..und ihm den Abschuss zu melden! Es wäre ihm sicher geholfen, wenn er Gewißheit hätte.
In Absprache mit dem Landesjagdverband Brandenburg e.V. biete ich Jägern an, erschossene oder im Revier gefundene tote Hunde an mich zu melden, damit ich den Hundehalter informieren kann. Ebenso biete ich Hundehaltern an, ihnen bei der Suche nach ihrem Hund zu helfen, wenn sie befürchten, dass er evtl. einer Wildspur gefolgt sein könnte.
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Foto: Mein vermisster Hund Niko
Nach der Statistik von Tasso e.V. werden allein im Postleitzahlenbereich 0 derzeit 238 Hunde vermisst und täglich kommen neue dazu. Zum Glück werden viele davon gesund wiedergefunden – einige wenige allerdings scheinen wie vom Erdboden verschluckt und tauchen trotz teilweise verzweifelter und zeitintensiver Suche nie wieder auf.
Bei meiner eigenen Suche nach einem seit Mai in Cottbus verschwundenen Hund habe ich unter anderem auch in verschiedenen unteren Jagdbehörden angefragt, ob dort eventuell die Tötung eines wildernden Hundes gemeldet wurde. Dort erfuhr ich, dass es keine Berichtspflicht oder Statistik gibt und man mir daher leider nicht nicht helfen könne. Diese für mich völlig überraschende Nachricht hat mich veranlasst, mich des Themas “Wildernde Hunde” anzunehmen. So habe ich damit begonnen, nach einem Hinweis des zuständigen Ministeriums alle Landesjagdverbände anzuschreiben und sie für dieses Thema zu sensibilisieren. Erfreulicherweise habe ich bislang durchweg positive Reaktionen erhalten, die mich in meiner diesbezüglichen Arbeit bestärken Mein Ziel ist die “Zusammenführung” von Hundehaltern und Jägern, die im Ergebnis zu einem gegenseitigen Verständnis, zu Respekt und mehr Offenheit im Umgang miteinander und damit zu der Aufklärung von Hundeschicksalen führen soll. Hier versuche ich einen Weg zu finden, der beiden Seiten gerecht wird. Sicher -und davon bin ich überzeugt, erschießt kein Jäger grundlos einen Hund – und gerne schon gar nicht. Auch passiert essicher sehr selten. Unter welchen Voraussetzungen aber darf ein Jäger das?
Nach dem Jagdgesetz des Landes Brandenburg gilt ein Hund schon dann als wildernd (und darf damit erschossen werden), wenn er sich nicht mehr im Einwirkungsbereich des Halters befindet.
Im Wald herrscht zudem Leinenzwang, was sehr viele Hundehalter gern mal “übersehen”. Auch wenn ein Hundehalter sich sicher ist, dass sein Hund nie wildern, sondern höchstens einfach aus “Spass” mal hinter einem Reh herrennen würde – bedenken Sie bitte: auch das ist vermeidbarer Stress für Wildtiere – die wissen schließlich nicht, dass der “Wolf” hinter ihnen nur Spass haben will bzw. seiner vermeintlichen Pflicht als Hütehund nachzukommen versucht! Das kann auch der Jäger nicht wissen. Davon abgesehen ist die Gefahr, dass ein Hund im Unterholz über ein Wildschwein “stolpern” würde, groß. Das würde ihm sicher nicht gut bekommen! Deswegen mein Appell an alle Hundehalter: Bitte lassen Sie Ihren Hund nicht (unkontrolliert) im Wald ohne Leine laufen! Ein gut erzogener Hund, der zudem im Wald ordentlich an der Leine geführt wird, ist sicher keinem Jäger ein Dorn im Auge. Und die Jäger, die tatsächlich mal in die Situation kommen, einen Hund erschießen zu müssen, bitte ich an dieser Stelle eindringlich, sich in die Situation des Hundebesitzers hinein zu versetzen, der seinen Freund verzweifelt sucht, sich Sorgen und Hoffnungen macht ..und ihm den Abschuss zu melden! Es wäre ihm sicher geholfen, wenn er Gewißheit hätte.
In Absprache mit dem Landesjagdverband Brandenburg e.V. biete ich Jägern an, erschossene oder im Revier gefundene tote Hunde an mich zu melden, damit ich den Hundehalter informieren kann. Ebenso biete ich Hundehaltern an, ihnen bei der Suche nach ihrem Hund zu helfen, wenn sie befürchten, dass er evtl. einer Wildspur gefolgt sein könnte.
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Bei meiner eigenen Suche nach einem seit Mai in Cottbus verschwundenen Hund habe ich unter anderem auch in verschiedenen unteren Jagdbehörden angefragt, ob dort eventuell die Tötung eines wildernden Hundes gemeldet wurde. Dort erfuhr ich, dass es keine Berichtspflicht oder Statistik gibt und man mir daher leider nicht nicht helfen könne. Diese für mich völlig überraschende Nachricht hat mich veranlasst, mich des Themas “Wildernde Hunde” anzunehmen. So habe ich damit begonnen, nach einem Hinweis des zuständigen Ministeriums alle Landesjagdverbände anzuschreiben und sie für dieses Thema zu sensibilisieren. Erfreulicherweise habe ich bislang durchweg positive Reaktionen erhalten, die mich in meiner diesbezüglichen Arbeit bestärken Mein Ziel ist die “Zusammenführung” von Hundehaltern und Jägern, die im Ergebnis zu einem gegenseitigen Verständnis, zu Respekt und mehr Offenheit im Umgang miteinander und damit zu der Aufklärung von Hundeschicksalen führen soll. Hier versuche ich einen Weg zu finden, der beiden Seiten gerecht wird. Sicher -und davon bin ich überzeugt, erschießt kein Jäger grundlos einen Hund – und gerne schon gar nicht. Auch passiert essicher sehr selten. Unter welchen Voraussetzungen aber darf ein Jäger das?
Nach dem Jagdgesetz des Landes Brandenburg gilt ein Hund schon dann als wildernd (und darf damit erschossen werden), wenn er sich nicht mehr im Einwirkungsbereich des Halters befindet.
Im Wald herrscht zudem Leinenzwang, was sehr viele Hundehalter gern mal “übersehen”. Auch wenn ein Hundehalter sich sicher ist, dass sein Hund nie wildern, sondern höchstens einfach aus “Spass” mal hinter einem Reh herrennen würde – bedenken Sie bitte: auch das ist vermeidbarer Stress für Wildtiere – die wissen schließlich nicht, dass der “Wolf” hinter ihnen nur Spass haben will bzw. seiner vermeintlichen Pflicht als Hütehund nachzukommen versucht! Das kann auch der Jäger nicht wissen. Davon abgesehen ist die Gefahr, dass ein Hund im Unterholz über ein Wildschwein “stolpern” würde, groß. Das würde ihm sicher nicht gut bekommen! Deswegen mein Appell an alle Hundehalter: Bitte lassen Sie Ihren Hund nicht (unkontrolliert) im Wald ohne Leine laufen! Ein gut erzogener Hund, der zudem im Wald ordentlich an der Leine geführt wird, ist sicher keinem Jäger ein Dorn im Auge. Und die Jäger, die tatsächlich mal in die Situation kommen, einen Hund erschießen zu müssen, bitte ich an dieser Stelle eindringlich, sich in die Situation des Hundebesitzers hinein zu versetzen, der seinen Freund verzweifelt sucht, sich Sorgen und Hoffnungen macht ..und ihm den Abschuss zu melden! Es wäre ihm sicher geholfen, wenn er Gewißheit hätte.
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