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Braunkohleausstieg: Milliarden-Entschädigung für LEAG genehmigt

14:44 Uhr | 4. Juni 2024
Bild: © Rainer Weisflog

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Die Europäische Kommission hat grundsätzlich grünes Licht für die Entschädigung der LEAG für den vorgezogenen Braunkohlausstieg gegeben. Ein Entschädigungsbetrag von bis zu 1,75 Milliarden Euro wurde als beihilferechtlich vertretbar eingestuft. Diese Entschädigung soll unter anderem der Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der LEAG dienen und die soziale Absicherung der Beschäftigten sowie die Bewältigung der Tagebaufolgekosten unterstützen. „Das ist ein wichtiger Schritt vor allem für die Menschen der Region. Damit sind Entschädigungsgelder für die soziale Absicherung der Beschäftigten im Übergang und für die Tagebaufolgenkosten gesichert. Das reiht sich ein in die intensive Arbeit dieser Regierung, die vom Braunkohleausstieg betroffenen Regionen beim Übergang zu stärken.“, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. 

Das Bundesministerium für Wirtschaft teilte dazu mit: 

Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager und die Dienststellen der Europäischen Kommission haben grundsätzlich grünes Licht für die Entschädigung der LEAG für den Braunkohlausstieg gegeben. In einer vorläufigen, summarischen beihilferechtlichen Bewertung haben die Dienststellen der Kommission die Entschädigungsregelung für den Braunkohleausstieg der Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) im Grundsatz bestätigt. Ein Entschädigungsbetrag bis zu einer Höhe von 1,75 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der LEAG ist danach grundsätzlich mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt vereinbar. Es wird aber ein gestuftes Verfahren geben.

Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz und der die gesetzlichen Regelungen flankierende öffentlich-rechtliche Vertrag regeln die Entschädigung zugunsten von Betreibern von Braunkohlekraftwerken für den vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Danach soll die LEAG eine Entschädigung in Höhe von 1,75 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung der Braunkohlekraftwerke in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier erhalten. Die Auszahlung der im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz und im öffentlich-rechtlichen Vertrag genannten Entschädigungsbeträge setzt eine beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission voraus. Sowohl das Gesetz als auch der Vertrag sehen daher einen entsprechenden Vorbehalt vor.

Die Europäische Kommission hatte folglich am 2. März 2021 ein sog. förmliches Prüfverfahren eröffnet, um unter Beteiligung Dritter besonders gründlich zu untersuchen, ob die Entschädigungszahlung den freien Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verfälscht.

Hintergrund ist der von der Vorgängerregierung vereinbarte Braunkohleausstieg in Deutschland. 2020 war dabei mit der LEAG eine Entschädigungssumme von 1,75 Milliarden Euro vereinbart worden. Sie stand aber unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission. Die EU-Kommission hatte in dem Eröffnungsbeschluss erhebliche Zweifel angemeldet, ob die Entschädigungssumme als Beihilfe genehmigungsfähig ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stand intensiv mit der EU-Kommission im Gespräch und in engem Austausch mit den betroffenen Bundesländern sowie der LEAG, um eine beihilferechtskonforme Lösung zu finden, die der Region bestmöglich dient. Wichtige Eckpunkte stehen nun.

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, dazu: Das ist ein wichtiger Schritt vor allem für die Menschen der Region. Damit sind Entschädigungsgelder für die soziale Absicherung der Beschäftigten im Übergang und für die Tagebaufolgenkosten gesichert. Das reiht sich ein in die intensive Arbeit dieser Regierung, die vom Braunkohleausstieg betroffenen Regionen beim Übergang zu stärken. All jene, die über Jahrzehnte in den Braunkohletagebauten, den Kraftwerken, bei den Zulieferern gearbeitet haben, haben Wertvolles getan. Sie haben die Region sicher mit Strom versorgt und zur Wertschöpfung beigetragen. Der Übergang hin zu einer klimafreundlichen Stromerzeugung ist angesichts der Klimakrise notwendig, aber auch eine Herausforderung. Wir flankieren dieses bestmöglich, indem die Bundesregierung gezielt Investitionen, den Ausbau von Infrastruktur und die Ansiedlung von Unternehmen und Institutionen unterstützt. Hier wollen wir in Zukunft noch besser werden und gezielt Innovationen und Investitionen von Unternehmen etwa im Bereich der Transformationstechnologien fördern. Das verbessert die Voraussetzungen für gut bezahlte und sichere Arbeitsplätze sowie Wertschöpfung in den Regionen.

Thorsten Kramer, Vorstandsvorsitzender der LEAG: Wir begrüßen die Fortschritte in diesem Verfahren, welche für unser Unternehmen, die Beschäftigten und die Region von entscheidender Bedeutung sind. Die EU-Kommission hat im Grundsatz grünes Licht für eine Entschädigung von bis zu 1,75 Milliarden Euro gegeben. Diese ist essenzieller Baustein für unsere weitere erfolgreiche Transformation zu einem grünen Powerhouse. Sie ebnet den Weg, die Lausitz gemeinsam als Energieregion weiter zu stärken und eine nachhaltige Zukunft für die Menschen in der Region zu sichern.

Martin Dulig, stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister im Freistaat Sachsen: Heute ist ein guter Tag für die Lausitz, für ganz Sachsen und Brandenburg. Die Genehmigung der EU für die Entschädigungszahlungen des Bundes sind ein wichtiges Signal der Sicherheit für die Menschen im Revier, die LEAG und für eine erfolgreiche Energie- und Klimawende. Ich danke vor allem dem Bund für dieses Ergebnis.

Jörg Steinbach, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg: Die Einigung zwischen der Europäischen Kommission und dem Bund über die beihilferechtliche Genehmigung der Kompensation der Mehrkosten für den Kohleausstieg 2038 für die LEAG ist ein wichtiger Meilenstein für Brandenburg und Sachsen. Über die Höhe wurde seither verhandelt. Dass es heute eine Einigung zu verkünden gibt, ist neben dem beständigen Einsatz des BMWK auch dem Engagement der Ministerpräsidenten Brandenburgs und Sachsens zu verdanken.

Nach der vorläufigen summarischen beihilferechtlichen Bewertung der EU-Kommission ist der Entschädigungsbetrag in Höhe von bis zu 1,75 Milliarden Euro im Grundsatz als Beihilfe zu rechtfertigen. Das Verfahren ist aber gestuft.

Erstens: Ein Teil der durch den Kohleausstieg verursachten Kosten in Höhe von derzeit geschätzten 1,2 Milliarden Euro ist mit entsprechenden Nachweisen fix, d.h. hierfür könnte nach der förmlichen Genehmigung der Europäischen Kommission unabhängig von der weiteren energiewirtschaftlichen Entwicklung eine Entschädigung ausgezahlt werden. Dies ist darin begründet, dass diese Kosten nicht von der künftigen Rentabilität abhängen, sondern u.a. Sozialvereinbarungen abdecken und Änderungen in der Revierplanung, die durch den Kohleausstieg notwendig wurden und in den Vorsorgevereinbarungen zwischen den Ländern und LEAG berücksichtigt wurden.

Zweitens: Der Rest von bis zu 550 Millionen Euro ist an Voraussetzungen gebunden. Er wird dann berücksichtigt, wenn sich in Zukunft bestätigt, dass die Kraftwerke der LEAG auch über die im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vorgesehenen Stilllegungsdaten hinaus wirtschaftlich gewesen wären und der LEAG somit aufgrund der gesetzlichen Ausstiegsregelung Gewinne entgehen.

Mit diesem gestuften Vorgehen wird sichergestellt, dass die Entschädigung trotz des langen Zeitraums, der abgedeckt wird, beihilferechtlich nicht zu beanstanden ist und es zu keiner Überkompensation kommt. Die Europäische Kommission wird ihre Prüfung fortsetzen und sie in den kommenden Monaten mittels einer förmlichen beihilferechtlichen Entscheidung zum Abschluss bringen.

Insgesamt ist das beihilferechtliche Prüfverfahren im Fall der LEAG aus verschiedenen Gründen deutlich komplexer als im Fall der RWE AG. So hatte die RWE bereits Kraftwerke stillgelegt, während die ersten Kraftwerke der LEAG erst 2025 stillgelegt werden. Noch relevanter ist der Umstand, dass ein Teil der LEAG-Kraftwerke, anders als bei RWE, bis 2038 betrieben werden darf. Das ist ein sehr langer Zeitraum, der die beihilferechtliche Bewertung erschwert. Um den damit verbundenen Unsicherheiten, insbesondere bezüglich der künftigen Rentabilität der Kohle, zu begegnen, wird nur ein Teil der Entschädigung fest bestätigt. Der Rest wird gewährt, wenn sich die Marktsituation so entwickelt wie insbesondere auch die LEAG es erwartet.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird sich weiterhin konstruktiv für einen baldigen Abschluss des Verfahrens einsetzen und, wie bereits in den vergangenen Monaten, intensiv mit der LEAG und den betroffenen Ländern hieran arbeiten.

Kritik vom Umweltnetzwerk „Grüne Liga“

Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA kritisiert die heute verkündete Entscheidung zur öffentlichen Beihilfe an den Braunkohlekonzern LEAG in einer Stellungnahme als nicht nachvollziehbar:

„Die Entscheidung ist für uns nicht nachvollziehbar. Der Staat darf dem Konzern nur Nachteile ausgleichen, die tatsächlich durch den gesetzlichen Kohleausstieg entstehen. Tagebaufolgen zu finanzieren, die von der LEAG selbst verursacht wurden und dazu zusätzlich entgangene Gewinne zu entschädigen führt den Rechtsstaat ad absurdum.“ sagt René Schuster, Braunkohle-Experte der GRÜNEN LIGA.

Schuster widerspricht vehement der Darstellung, die Beihilfe komme der Lausitz als Kohleregion zugute: „Die LEAG ist keine Lausitzer Bürgerbewegung ist, sondern gehört einem ausländischen Oligarchen. Zur Rekultivierung seiner Tagebaue wäre das Unternehmen auch dann rechtlich verpflichtet, auch wenn es kein Staatsgeld erhält.“

Im gesamten beihilferechtlichen Verfahren zum Kohleausstiegsgesetz konnte die Zahlung von 1,75 Milliarden an die LEAG nicht nachvollziehbar begründet werden. So begründete die LEAG offenbar einen Entschädigungsanspruch mit dem Verzicht auf den Kohletagebau Welzow-Süd II. Diesen hatte sie zuvor jedoch nicht einmal bergrechtlich beantragt. Bewohner des Ortes Proschim hatten in ihrer Stellungnahme an die EU-Kommission darauf hingewiesen, dass die LEAG nicht für die Kohle unter ihren Häusern entschädigt werden kann, deren Enteignung nie durchsetzbar gewesen wäre.

Formal ist die Zahlung von 1,75 Milliarden Euro mit dem Kraftwerk Jänschwalde begründet, da nach nur Kraftwerksabschaltungen vor 2030 entschädigt werden. (§ 44 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz) Der vorherige Betreiber Vattenfall wollte dieses Kraftwerk jedoch ohnehin ab Mitte der 2020er Jahre abschalten, wie in einem Braunkohlenplan des Landes Brandenburg offiziell nachzulesen ist. Dass das Kraftwerk marode ist, wurde im Jahr 2023 eindrucksvoll durch den Zusammenbruch eines Aschesilos verdeutlicht.

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Red. / Presseinformation

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