An der Talsperre Quitzdorf im Landkreis Görlitz ist das Betreten der Uferbereiche und des Stauraums verboten. Darauf weist die Landestalsperrenverwaltung Sachsen hin. Seit dem 26. Oktober darf dort auch nicht mehr geangelt werden. Die Talsperre wird derzeit für ihre Sanierung komplett entleert.
Lebensgefahr durch Sedimente im leeren Stauraum
Wer den Stauraum betritt, begibt sich nach Angaben der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen in Lebensgefahr. Über Jahrzehnte haben sich dort feine Sedimente abgelagert, in denen man leicht stecken bleiben kann. Sie bedecken außerdem mögliche Untiefen und angeschwemmte Gegenstände, an denen man sich leicht verletzen kann.
Das Angelverbot gilt ab dem 26. Oktober bis auf Weiteres. Es wurde mit dem verantwortlichen Pachtbetrieb abgestimmt. Zusätzlich werden an der Talsperre Quitzdorf Verbots- und Hinweisschilder aufgestellt. Den aktuellen Stand der Baumaßnahme veröffentlicht die Landestalsperrenverwaltung auf ihrer Internetseite zu Quitzdorf am See.
Talsperre Quitzdorf seit mehr als 50 Jahren in Betrieb
Die Talsperre Quitzdorf ist seit mehr als 50 Jahren im Dauereinsatz. Bei einer Bauzustandsanalyse im Jahr 2018 wurden erhebliche Schäden an der Wasserseite des Entnahmebauwerks festgestellt. Zwischen Juni und Dezember 2019 wurde die Anlage für Reparaturen bereits bis zu einem Drittel abgestaut. Seit Mitte Oktober läuft nun die komplette Entleerung der Talsperre, damit die notwendige Sanierung beginnen kann.
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