Die Schwimmhalle in Spremberg darf ab sofort nur noch betreten werden, wenn die 3-G-Regel eingehalten wird. Wie die Stadt mitteilte, muss ein entsprechender Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) vorgelegt werden. Grund dafür ist die Sieben-Tage-Inzidenz, die im Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 20 überschritten hatte.
Die Stadt Spremberg teilte dazu mit:
Die Sieben-Tage-Inzidenz hat im Landkreis Spree-Neiße an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 20 überschritten.
Daraus resultierend sind am 6. September im gesamten Landkreis Spree-Neiße die Rechtsfolgen nach § 5 Abs. 3 Satz 4 der Zweiten Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und SARS-CoV-2-Umgangsverordnung-SARS-CoV-2-UmgV in Kraft getreten.
Das bedeutet, dass in nicht privaten Bereichen der Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete gewehrt werden kann. Damit greift die sogenannte 3-G-Regel.
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Die Stadt Spremberg bittet alle Besucherinnen und Besucher der Schwimmhalle um Verständnis, dass vor Betreten der Schwimmhalle ein entsprechender Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) vorzulegen ist. Der Test darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein.
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Red. / Presseinfo




