Das Innenministerium hilft der Stadt Spremberg mit einer Zuweisung von 5,9 Millionen Euro aus dem Ausgleichfonds für hochverschuldete Kommunen kurzfristig aus einer Finanzklemme. Wie Ministeriumssprecher Ingo Decker am heutigen Mittwoch in Potsdam mitteilte, ist das Geld für den Abbau der Finanzierungslücke im laufenden Haushalt der Stadt bestimmt. Es muss bis Ende Juni 2014 zurückgezahlt werden.
Ursache des Haushaltslochs ist ein massiver Gewerbesteuereinbruch. Die Stadt habe auf diese kurzfristig eingetretene Entwicklung keinen Einfluss gehabt und in der Kürze der Zeit auch keine wirksamen Maßnahmen zum Ausgleich der Steuerausfälle ergreifen können, heißt es in der Begründung des Zuweisungsbescheides.
Die Stadt wird mit verschiedenen Auflagen aber zugleich verpflichtet, noch vorhandene Konsolidierungsreserven zur Verbesserung der eigenen Finanzlage zu nutzen. Genannt werden in diesem Zusammenhang die Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes und der Friedhofsgebühren sowie Einsparungen bei den freiwilligen Leistungen. Dies soll dazu beitragen, dass Spremberg künftig wieder auf finanziell sicheren Füßen steht.
Bescheinigt wird der Stadt aber eine “insgesamt sparsame Haushaltsführung”. Außerdem wird eine Besserung der Finanzlage für die nächsten Jahre erwartet. Die Stadt selbst geht nach der der Sanierung des Gewerbegebietes “Schwarze Pumpe” von einer Erholung der Gewerbesteuereinnahmen aus. Außerdem wird mit höheren Schlüsselzuweisungen gerechnet.
Im vergangenen Jahr erhielten acht Städte und Gemeinden sowie zwei Landkreise Finanzhilfen in Höhe von insgesamt gut 14,5 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds. Gründe waren finanzielle Schieflagen unter anderem wegen hoher Schuldendienstleistungen oder dauerhaft unüberwindbarer struktureller Defizite, welche die Kommunen aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht lösen können. Der Fonds wird gespeist aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs, die vom Innenministerium treuhändisch verwaltet werden. Bei der Gewährung von Finanzhilfen werden deshalb strenge Maßstäbe angelegt.
Quelle: Ministerium des Innern
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