Der Hauptausschuss der Stadt Forst hat einen Antrag zur überarbeiteten Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung einstimmig verabschiedet, der in der nächsten Stadtverordnetenversammlung abgestimmt werden soll.
Einziger Änderungspunkt ist die Aufzeichnung via Bild und Ton im öffentlichen Teil der Sitzung. Die Aufzeichnungen des öffentlichen Teils der Sitzungen sollen demnach durch eine von der Stadt beauftragte Firma erstellt werden, die bis zur nächsten Sitzung online abrufbar sind, diese können aber durch die einfache Mehrheit der anwesenden Stadtverordneten untersagt werden. Weiterhin sollen Presse und Rundfunk nur noch mit Erlaubnis des Sitzungsleiters oder nach Zustimmung der Mehrheit der Stadtverordneten eigene Bild- und Tonaufzeichnungen einzelner Punkte von Ausschüssen oder der Versammlung anfertigen dürfen.
Im Einzelnen sind folgende Änderungen geplant:
Bisherige Fassung:
Geänderte Fassung:
Hierzu Thomas Friedrich, Stadtverordneter der Fraktion FDP/Freie Bürger: “Zielrichtung des Antrages ist die Unterbindung freier Berichterstattung durch die Presse. Bild- und Tonübertragungen sowie Bild- und Tonaufzeichnungen durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien sollen danach nicht mehr grundsätzlich zulässig sein, sondern nur noch für ein von der Stadtverwaltung ausgewähltes Unternehmen. Alle anderen Pressevertreter könnten ihrer Bild- und Tonberichterstattung nur noch nach Zustimmung des Sitzungsleiters oder der Mehrheit der anwesenden Stadtverordneten nachkommen. Hierbei sollen Übertragungen lediglich noch zu einzelnen Punkten der Tagesordnung erfolgen können.
Der Versuch der Stadtverwaltung Forst, die freie Berichterstattung aus der Stadtverordnetenversammlung zu unterdrücken, stellt für mich einen Angriff auf die Pressefreiheit dar. Die bisherige Möglichkeit zur freien Berichterstattung durch die Medien garantiert mehr Transparenz für die Bürger. Aus anderen Stadtverordnetenversammlungen sind mir keinerlei Versuche dieser Art bekannt. Ich bin empört über die von der Stadtverwaltung beabsichtigte Einschränkung der Pressefreiheit. Statt die Berichterstattung zu beschränken sollte die Stadt lieber dafür Sorge tragen, eine zeitgemäße Geschäftsordnung auf die Beine zu stellen, die eine vollumfängliche Transparenz der Stadtverordnetenversammlung sicherstellt.”