Ab 23.11.2015 bis einschließlich 09.01.2016 können zusätzlich zu den genehmigten Sondernutzungen im Stadtgebiet von Forst (Lausitz),
Warenauslagen, Werbereiter und Dekorationen mit weihnachtlichem Charakter, Inhalten und Motiven, welche die advents- und weihnachtliche Stimmung fördern und uns zu einem festlichen Weihnachtsfest und einem stimmungsvollen Jahreswechsel begleiten, kostenlos aufgestellt werden.
Dabei sind folgende Grundvoraussetzungen einzuhalten:
- Der öffentliche Verkehr, insbesondere Fußgänger und Radfahrer dürfen nicht behindert werden.
- Eine Durchgangsbreite von ca. 1,50 m ist zu gewährleisten.
- Der öffentliche Bereich ist vor Verunreinigung und Beschädigung
in geeigneter Weise zu schützen.
Quelle: Philipp Wesemann, Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz)