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NIEDERLAUSITZ aktuell

Fachtag zum Thema 20 Jahre Betreuungsrecht im Landkreis Spree-Neiße

10:20 Uhr | 31. Oktober 2012
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Im Jahr 1992 trat die rechtliche Betreuung an die Stelle des bis dahin geltenden Vormundschaftsrechts für Erwachsene. Personen, die auf Grund ihres Alters oder einer Behinderung Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Rechtsgeschäfte benötigen, erhalten seit dem durch einen Betreuer die notwendige Hilfe, ohne in ihrer Geschäftsfähigkeit und ihrem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt zu sein.

Das nunmehr 20jährige Jubiläum der Gesetzesreform war für den Landkreis Spree-Neiße Anlass im Rahmen eines Fachtages im September einen Rückblick vorzunehmen, aber auch über anstehende Aufgaben und Veränderungen zu diskutieren. Sozialdezernent Hermann Kostrewa, begrüßte neben etwa 70 Teilnehmern aus Betreuungsvereinen, ambulanten und stationären Diensten sowie Vertretern des Ehrenamtes die Referenten, Dr. Gerhard Homann, Direktor des Amtsgerichts Strausberg a. D. sowie Wolfgang Pohl, Geschäftsführer des Vorstandes Betreuungsverein „Lebenshilfe Brandenburg e.V.“. Als „Männer der ersten Stunde“ waren beide aktiv an der Umsetzung des neuen Rechts beteiligt und konnten die Zuhörer mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis fesseln.
In ihren Beiträgen wurde die unhaltbare rechtliche Situation vor 1992 deutlich, die den betroffenen Menschen das Recht auf eine eigenständige, selbstbestimmte Lebensplanung bis dato absprach.

Eine Grundlage für die letztlich erfolgreiche Reform des Vormundschaftsrechts war und ist auch weiterhin die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Professionen. Kerstin Fahrenkrug, Teamleiterin der Betreuungsbehörde des Landkreises, betonte dies und lobte die gute Kooperation vor Ort.
Die bisherigen konstruktiv zusammengetragenen Erfahrungen konnten bereits in die Betreuungsänderungsgesetze der Jahre 1999, 2005 und 2009 einfließen. Auch weiterhin wird sich das Betreuungsrecht fortentwickeln. Aktuell sorgen zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofes für Handlungsbedarf. Der BGH hat unlängst entschieden, dass es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung fehle.
Ein reger Austausch zu diesem und anderen aktuellen Themen fand im Rahmen der abschließenden Podiumsdiskussion statt, Herr Heidergott, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Frau Rechtanwältin Schulz und Frau Dreßler, ehrenamtliche Betreuerin, beantworteten darüber hinaus zahlreiche Fragen der Teilnehmer.

Der Stellenwert des Ehrenamtes wurde im Rahmen des Fachtages mehrfach anerkennend hervorgehoben. Wie der „Ausblick“ auf das Betreuungsrecht zeigt, wird mit der stetig steigenden Zahl betreuungsbedürftiger Menschen auch weiterhin verstärkt ehrenamtliches Engagement gefragt sein.

Quelle: Betreuungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße

Im Jahr 1992 trat die rechtliche Betreuung an die Stelle des bis dahin geltenden Vormundschaftsrechts für Erwachsene. Personen, die auf Grund ihres Alters oder einer Behinderung Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Rechtsgeschäfte benötigen, erhalten seit dem durch einen Betreuer die notwendige Hilfe, ohne in ihrer Geschäftsfähigkeit und ihrem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt zu sein.

Das nunmehr 20jährige Jubiläum der Gesetzesreform war für den Landkreis Spree-Neiße Anlass im Rahmen eines Fachtages im September einen Rückblick vorzunehmen, aber auch über anstehende Aufgaben und Veränderungen zu diskutieren. Sozialdezernent Hermann Kostrewa, begrüßte neben etwa 70 Teilnehmern aus Betreuungsvereinen, ambulanten und stationären Diensten sowie Vertretern des Ehrenamtes die Referenten, Dr. Gerhard Homann, Direktor des Amtsgerichts Strausberg a. D. sowie Wolfgang Pohl, Geschäftsführer des Vorstandes Betreuungsverein „Lebenshilfe Brandenburg e.V.“. Als „Männer der ersten Stunde“ waren beide aktiv an der Umsetzung des neuen Rechts beteiligt und konnten die Zuhörer mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis fesseln.
In ihren Beiträgen wurde die unhaltbare rechtliche Situation vor 1992 deutlich, die den betroffenen Menschen das Recht auf eine eigenständige, selbstbestimmte Lebensplanung bis dato absprach.

Eine Grundlage für die letztlich erfolgreiche Reform des Vormundschaftsrechts war und ist auch weiterhin die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Professionen. Kerstin Fahrenkrug, Teamleiterin der Betreuungsbehörde des Landkreises, betonte dies und lobte die gute Kooperation vor Ort.
Die bisherigen konstruktiv zusammengetragenen Erfahrungen konnten bereits in die Betreuungsänderungsgesetze der Jahre 1999, 2005 und 2009 einfließen. Auch weiterhin wird sich das Betreuungsrecht fortentwickeln. Aktuell sorgen zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofes für Handlungsbedarf. Der BGH hat unlängst entschieden, dass es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung fehle.
Ein reger Austausch zu diesem und anderen aktuellen Themen fand im Rahmen der abschließenden Podiumsdiskussion statt, Herr Heidergott, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Frau Rechtanwältin Schulz und Frau Dreßler, ehrenamtliche Betreuerin, beantworteten darüber hinaus zahlreiche Fragen der Teilnehmer.

Der Stellenwert des Ehrenamtes wurde im Rahmen des Fachtages mehrfach anerkennend hervorgehoben. Wie der „Ausblick“ auf das Betreuungsrecht zeigt, wird mit der stetig steigenden Zahl betreuungsbedürftiger Menschen auch weiterhin verstärkt ehrenamtliches Engagement gefragt sein.

Quelle: Betreuungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße

Im Jahr 1992 trat die rechtliche Betreuung an die Stelle des bis dahin geltenden Vormundschaftsrechts für Erwachsene. Personen, die auf Grund ihres Alters oder einer Behinderung Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Rechtsgeschäfte benötigen, erhalten seit dem durch einen Betreuer die notwendige Hilfe, ohne in ihrer Geschäftsfähigkeit und ihrem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt zu sein.

Das nunmehr 20jährige Jubiläum der Gesetzesreform war für den Landkreis Spree-Neiße Anlass im Rahmen eines Fachtages im September einen Rückblick vorzunehmen, aber auch über anstehende Aufgaben und Veränderungen zu diskutieren. Sozialdezernent Hermann Kostrewa, begrüßte neben etwa 70 Teilnehmern aus Betreuungsvereinen, ambulanten und stationären Diensten sowie Vertretern des Ehrenamtes die Referenten, Dr. Gerhard Homann, Direktor des Amtsgerichts Strausberg a. D. sowie Wolfgang Pohl, Geschäftsführer des Vorstandes Betreuungsverein „Lebenshilfe Brandenburg e.V.“. Als „Männer der ersten Stunde“ waren beide aktiv an der Umsetzung des neuen Rechts beteiligt und konnten die Zuhörer mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis fesseln.
In ihren Beiträgen wurde die unhaltbare rechtliche Situation vor 1992 deutlich, die den betroffenen Menschen das Recht auf eine eigenständige, selbstbestimmte Lebensplanung bis dato absprach.

Eine Grundlage für die letztlich erfolgreiche Reform des Vormundschaftsrechts war und ist auch weiterhin die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Professionen. Kerstin Fahrenkrug, Teamleiterin der Betreuungsbehörde des Landkreises, betonte dies und lobte die gute Kooperation vor Ort.
Die bisherigen konstruktiv zusammengetragenen Erfahrungen konnten bereits in die Betreuungsänderungsgesetze der Jahre 1999, 2005 und 2009 einfließen. Auch weiterhin wird sich das Betreuungsrecht fortentwickeln. Aktuell sorgen zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofes für Handlungsbedarf. Der BGH hat unlängst entschieden, dass es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung fehle.
Ein reger Austausch zu diesem und anderen aktuellen Themen fand im Rahmen der abschließenden Podiumsdiskussion statt, Herr Heidergott, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Frau Rechtanwältin Schulz und Frau Dreßler, ehrenamtliche Betreuerin, beantworteten darüber hinaus zahlreiche Fragen der Teilnehmer.

Der Stellenwert des Ehrenamtes wurde im Rahmen des Fachtages mehrfach anerkennend hervorgehoben. Wie der „Ausblick“ auf das Betreuungsrecht zeigt, wird mit der stetig steigenden Zahl betreuungsbedürftiger Menschen auch weiterhin verstärkt ehrenamtliches Engagement gefragt sein.

Quelle: Betreuungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße

Im Jahr 1992 trat die rechtliche Betreuung an die Stelle des bis dahin geltenden Vormundschaftsrechts für Erwachsene. Personen, die auf Grund ihres Alters oder einer Behinderung Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Rechtsgeschäfte benötigen, erhalten seit dem durch einen Betreuer die notwendige Hilfe, ohne in ihrer Geschäftsfähigkeit und ihrem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt zu sein.

Das nunmehr 20jährige Jubiläum der Gesetzesreform war für den Landkreis Spree-Neiße Anlass im Rahmen eines Fachtages im September einen Rückblick vorzunehmen, aber auch über anstehende Aufgaben und Veränderungen zu diskutieren. Sozialdezernent Hermann Kostrewa, begrüßte neben etwa 70 Teilnehmern aus Betreuungsvereinen, ambulanten und stationären Diensten sowie Vertretern des Ehrenamtes die Referenten, Dr. Gerhard Homann, Direktor des Amtsgerichts Strausberg a. D. sowie Wolfgang Pohl, Geschäftsführer des Vorstandes Betreuungsverein „Lebenshilfe Brandenburg e.V.“. Als „Männer der ersten Stunde“ waren beide aktiv an der Umsetzung des neuen Rechts beteiligt und konnten die Zuhörer mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis fesseln.
In ihren Beiträgen wurde die unhaltbare rechtliche Situation vor 1992 deutlich, die den betroffenen Menschen das Recht auf eine eigenständige, selbstbestimmte Lebensplanung bis dato absprach.

Eine Grundlage für die letztlich erfolgreiche Reform des Vormundschaftsrechts war und ist auch weiterhin die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Professionen. Kerstin Fahrenkrug, Teamleiterin der Betreuungsbehörde des Landkreises, betonte dies und lobte die gute Kooperation vor Ort.
Die bisherigen konstruktiv zusammengetragenen Erfahrungen konnten bereits in die Betreuungsänderungsgesetze der Jahre 1999, 2005 und 2009 einfließen. Auch weiterhin wird sich das Betreuungsrecht fortentwickeln. Aktuell sorgen zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofes für Handlungsbedarf. Der BGH hat unlängst entschieden, dass es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung fehle.
Ein reger Austausch zu diesem und anderen aktuellen Themen fand im Rahmen der abschließenden Podiumsdiskussion statt, Herr Heidergott, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Frau Rechtanwältin Schulz und Frau Dreßler, ehrenamtliche Betreuerin, beantworteten darüber hinaus zahlreiche Fragen der Teilnehmer.

Der Stellenwert des Ehrenamtes wurde im Rahmen des Fachtages mehrfach anerkennend hervorgehoben. Wie der „Ausblick“ auf das Betreuungsrecht zeigt, wird mit der stetig steigenden Zahl betreuungsbedürftiger Menschen auch weiterhin verstärkt ehrenamtliches Engagement gefragt sein.

Quelle: Betreuungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße

Im Jahr 1992 trat die rechtliche Betreuung an die Stelle des bis dahin geltenden Vormundschaftsrechts für Erwachsene. Personen, die auf Grund ihres Alters oder einer Behinderung Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Rechtsgeschäfte benötigen, erhalten seit dem durch einen Betreuer die notwendige Hilfe, ohne in ihrer Geschäftsfähigkeit und ihrem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt zu sein.

Das nunmehr 20jährige Jubiläum der Gesetzesreform war für den Landkreis Spree-Neiße Anlass im Rahmen eines Fachtages im September einen Rückblick vorzunehmen, aber auch über anstehende Aufgaben und Veränderungen zu diskutieren. Sozialdezernent Hermann Kostrewa, begrüßte neben etwa 70 Teilnehmern aus Betreuungsvereinen, ambulanten und stationären Diensten sowie Vertretern des Ehrenamtes die Referenten, Dr. Gerhard Homann, Direktor des Amtsgerichts Strausberg a. D. sowie Wolfgang Pohl, Geschäftsführer des Vorstandes Betreuungsverein „Lebenshilfe Brandenburg e.V.“. Als „Männer der ersten Stunde“ waren beide aktiv an der Umsetzung des neuen Rechts beteiligt und konnten die Zuhörer mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis fesseln.
In ihren Beiträgen wurde die unhaltbare rechtliche Situation vor 1992 deutlich, die den betroffenen Menschen das Recht auf eine eigenständige, selbstbestimmte Lebensplanung bis dato absprach.

Eine Grundlage für die letztlich erfolgreiche Reform des Vormundschaftsrechts war und ist auch weiterhin die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Professionen. Kerstin Fahrenkrug, Teamleiterin der Betreuungsbehörde des Landkreises, betonte dies und lobte die gute Kooperation vor Ort.
Die bisherigen konstruktiv zusammengetragenen Erfahrungen konnten bereits in die Betreuungsänderungsgesetze der Jahre 1999, 2005 und 2009 einfließen. Auch weiterhin wird sich das Betreuungsrecht fortentwickeln. Aktuell sorgen zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofes für Handlungsbedarf. Der BGH hat unlängst entschieden, dass es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung fehle.
Ein reger Austausch zu diesem und anderen aktuellen Themen fand im Rahmen der abschließenden Podiumsdiskussion statt, Herr Heidergott, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Frau Rechtanwältin Schulz und Frau Dreßler, ehrenamtliche Betreuerin, beantworteten darüber hinaus zahlreiche Fragen der Teilnehmer.

Der Stellenwert des Ehrenamtes wurde im Rahmen des Fachtages mehrfach anerkennend hervorgehoben. Wie der „Ausblick“ auf das Betreuungsrecht zeigt, wird mit der stetig steigenden Zahl betreuungsbedürftiger Menschen auch weiterhin verstärkt ehrenamtliches Engagement gefragt sein.

Quelle: Betreuungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße

Im Jahr 1992 trat die rechtliche Betreuung an die Stelle des bis dahin geltenden Vormundschaftsrechts für Erwachsene. Personen, die auf Grund ihres Alters oder einer Behinderung Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Rechtsgeschäfte benötigen, erhalten seit dem durch einen Betreuer die notwendige Hilfe, ohne in ihrer Geschäftsfähigkeit und ihrem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt zu sein.

Das nunmehr 20jährige Jubiläum der Gesetzesreform war für den Landkreis Spree-Neiße Anlass im Rahmen eines Fachtages im September einen Rückblick vorzunehmen, aber auch über anstehende Aufgaben und Veränderungen zu diskutieren. Sozialdezernent Hermann Kostrewa, begrüßte neben etwa 70 Teilnehmern aus Betreuungsvereinen, ambulanten und stationären Diensten sowie Vertretern des Ehrenamtes die Referenten, Dr. Gerhard Homann, Direktor des Amtsgerichts Strausberg a. D. sowie Wolfgang Pohl, Geschäftsführer des Vorstandes Betreuungsverein „Lebenshilfe Brandenburg e.V.“. Als „Männer der ersten Stunde“ waren beide aktiv an der Umsetzung des neuen Rechts beteiligt und konnten die Zuhörer mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis fesseln.
In ihren Beiträgen wurde die unhaltbare rechtliche Situation vor 1992 deutlich, die den betroffenen Menschen das Recht auf eine eigenständige, selbstbestimmte Lebensplanung bis dato absprach.

Eine Grundlage für die letztlich erfolgreiche Reform des Vormundschaftsrechts war und ist auch weiterhin die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Professionen. Kerstin Fahrenkrug, Teamleiterin der Betreuungsbehörde des Landkreises, betonte dies und lobte die gute Kooperation vor Ort.
Die bisherigen konstruktiv zusammengetragenen Erfahrungen konnten bereits in die Betreuungsänderungsgesetze der Jahre 1999, 2005 und 2009 einfließen. Auch weiterhin wird sich das Betreuungsrecht fortentwickeln. Aktuell sorgen zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofes für Handlungsbedarf. Der BGH hat unlängst entschieden, dass es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung fehle.
Ein reger Austausch zu diesem und anderen aktuellen Themen fand im Rahmen der abschließenden Podiumsdiskussion statt, Herr Heidergott, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Frau Rechtanwältin Schulz und Frau Dreßler, ehrenamtliche Betreuerin, beantworteten darüber hinaus zahlreiche Fragen der Teilnehmer.

Der Stellenwert des Ehrenamtes wurde im Rahmen des Fachtages mehrfach anerkennend hervorgehoben. Wie der „Ausblick“ auf das Betreuungsrecht zeigt, wird mit der stetig steigenden Zahl betreuungsbedürftiger Menschen auch weiterhin verstärkt ehrenamtliches Engagement gefragt sein.

Quelle: Betreuungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße

Im Jahr 1992 trat die rechtliche Betreuung an die Stelle des bis dahin geltenden Vormundschaftsrechts für Erwachsene. Personen, die auf Grund ihres Alters oder einer Behinderung Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Rechtsgeschäfte benötigen, erhalten seit dem durch einen Betreuer die notwendige Hilfe, ohne in ihrer Geschäftsfähigkeit und ihrem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt zu sein.

Das nunmehr 20jährige Jubiläum der Gesetzesreform war für den Landkreis Spree-Neiße Anlass im Rahmen eines Fachtages im September einen Rückblick vorzunehmen, aber auch über anstehende Aufgaben und Veränderungen zu diskutieren. Sozialdezernent Hermann Kostrewa, begrüßte neben etwa 70 Teilnehmern aus Betreuungsvereinen, ambulanten und stationären Diensten sowie Vertretern des Ehrenamtes die Referenten, Dr. Gerhard Homann, Direktor des Amtsgerichts Strausberg a. D. sowie Wolfgang Pohl, Geschäftsführer des Vorstandes Betreuungsverein „Lebenshilfe Brandenburg e.V.“. Als „Männer der ersten Stunde“ waren beide aktiv an der Umsetzung des neuen Rechts beteiligt und konnten die Zuhörer mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis fesseln.
In ihren Beiträgen wurde die unhaltbare rechtliche Situation vor 1992 deutlich, die den betroffenen Menschen das Recht auf eine eigenständige, selbstbestimmte Lebensplanung bis dato absprach.

Eine Grundlage für die letztlich erfolgreiche Reform des Vormundschaftsrechts war und ist auch weiterhin die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Professionen. Kerstin Fahrenkrug, Teamleiterin der Betreuungsbehörde des Landkreises, betonte dies und lobte die gute Kooperation vor Ort.
Die bisherigen konstruktiv zusammengetragenen Erfahrungen konnten bereits in die Betreuungsänderungsgesetze der Jahre 1999, 2005 und 2009 einfließen. Auch weiterhin wird sich das Betreuungsrecht fortentwickeln. Aktuell sorgen zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofes für Handlungsbedarf. Der BGH hat unlängst entschieden, dass es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung fehle.
Ein reger Austausch zu diesem und anderen aktuellen Themen fand im Rahmen der abschließenden Podiumsdiskussion statt, Herr Heidergott, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Frau Rechtanwältin Schulz und Frau Dreßler, ehrenamtliche Betreuerin, beantworteten darüber hinaus zahlreiche Fragen der Teilnehmer.

Der Stellenwert des Ehrenamtes wurde im Rahmen des Fachtages mehrfach anerkennend hervorgehoben. Wie der „Ausblick“ auf das Betreuungsrecht zeigt, wird mit der stetig steigenden Zahl betreuungsbedürftiger Menschen auch weiterhin verstärkt ehrenamtliches Engagement gefragt sein.

Quelle: Betreuungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße

Im Jahr 1992 trat die rechtliche Betreuung an die Stelle des bis dahin geltenden Vormundschaftsrechts für Erwachsene. Personen, die auf Grund ihres Alters oder einer Behinderung Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Rechtsgeschäfte benötigen, erhalten seit dem durch einen Betreuer die notwendige Hilfe, ohne in ihrer Geschäftsfähigkeit und ihrem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt zu sein.

Das nunmehr 20jährige Jubiläum der Gesetzesreform war für den Landkreis Spree-Neiße Anlass im Rahmen eines Fachtages im September einen Rückblick vorzunehmen, aber auch über anstehende Aufgaben und Veränderungen zu diskutieren. Sozialdezernent Hermann Kostrewa, begrüßte neben etwa 70 Teilnehmern aus Betreuungsvereinen, ambulanten und stationären Diensten sowie Vertretern des Ehrenamtes die Referenten, Dr. Gerhard Homann, Direktor des Amtsgerichts Strausberg a. D. sowie Wolfgang Pohl, Geschäftsführer des Vorstandes Betreuungsverein „Lebenshilfe Brandenburg e.V.“. Als „Männer der ersten Stunde“ waren beide aktiv an der Umsetzung des neuen Rechts beteiligt und konnten die Zuhörer mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis fesseln.
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Die bisherigen konstruktiv zusammengetragenen Erfahrungen konnten bereits in die Betreuungsänderungsgesetze der Jahre 1999, 2005 und 2009 einfließen. Auch weiterhin wird sich das Betreuungsrecht fortentwickeln. Aktuell sorgen zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofes für Handlungsbedarf. Der BGH hat unlängst entschieden, dass es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung fehle.
Ein reger Austausch zu diesem und anderen aktuellen Themen fand im Rahmen der abschließenden Podiumsdiskussion statt, Herr Heidergott, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Frau Rechtanwältin Schulz und Frau Dreßler, ehrenamtliche Betreuerin, beantworteten darüber hinaus zahlreiche Fragen der Teilnehmer.

Der Stellenwert des Ehrenamtes wurde im Rahmen des Fachtages mehrfach anerkennend hervorgehoben. Wie der „Ausblick“ auf das Betreuungsrecht zeigt, wird mit der stetig steigenden Zahl betreuungsbedürftiger Menschen auch weiterhin verstärkt ehrenamtliches Engagement gefragt sein.

Quelle: Betreuungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße

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Am 1. Juni lädt der Ostdeutsche Rosengarten Forst (Lausitz) zum fröhlichen Kindertagsfest auf der Wehrinsel ein. Von 10 bis 17...

ÖPNV-Wechsel: Cottbusverkehr steuert Spree-Neiße-Ost ab 2025

Gerichtsbeschluss legt Regionalbusverkehr in Spree-Neiße lahm

19. Mai 2025

Im Landkreis Spree-Neiße kommt es seit dem 19. Mai 2025 zu erheblichen Ausfällen im Regionalbusverkehr. Hintergrund sind Konflikte zwischen Betriebsrat...

Thomas Goethe

Blütenpracht & Kulinarik: Tausende Besucher bei Gartenfestival Branitz

19. Mai 2025

Trotz wechselhaften Wetters zog das Gartenfestival Park & Schloss Branitz in der Historischen Schlossgärtnerei am Wochenende Tausende Besucher an, die...

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Busausfälle in Spree-Neiße: Gewerkschaft sieht Unternehmen in Pflicht

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Endspurt für neuen Lausitz Park. Exklusive Einblicke für NL-Community

17:46 Uhr | 20. Mai 2025 | 358 Leser

Lübben prüft neue Pachtverträge wegen Grundsteuer & Umsatzsteuerpflicht

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Stadt Cottbus zeigt Zukunftsperspektiven für Neu-Schmellwitz auf

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Ausbau im Fokus: Landrat Jaschinski besucht Bundeswehrstandort Holzdorf

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Sanierte Johannes-Knoche-Straße in Finsterwalde freigegeben

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Neuer Sparkassen-Automat am Cottbuser Lausitz Park ab sofort in Betrieb

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VideoNews

Cottbus | Tausende Besucher bei Branitzer Gartenfestival 2025
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Trotz wechselhaften Wetters zog das Gartenfestival Park & Schloss Branitz in der Historischen Schlossgärtnerei am Wochenende Tausende Besucher an, die sich von regionaler Gartenkunst, handgemachten Unikaten und kulinarischen Leckerbissen verzaubern ...ließen. Das teilte der Veranstalter heute mit. Ein besonderes Highlight war erneut der Blumensteckwettbewerb, bei dem über 1000 Gäste ihre Favoriten aus 47 floralen Kunstwerken wählten. Martina Schulz und Marie-Luise Roder von der Kreativen Floristik Kiekebusch holten sich den ersten Platz. Das nächste Gartenfestival findet traditionell Ende Mai 2026 statt. 

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FC Energie Cottbus | Pele Wollitz über verpasste Relegation nach 1:4 Niederlage gegen Ingolstadt
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FCE-Trainer Claus-Dieter Wollitz spricht im NL-Kurztalk über die verpasste Aufstiegsrelegation nach der 1:4 Heimniederlage gegen Ingolstadt.

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FC Energie Cottbus | Ex-FCE-Stürmer Tim Heike über 4:1 Sieg von Ingolstadt
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Ex-Cottbuser Tim Heike im NL-Kurztalk über den 4:1 von Ingolstadt beim FC Energie Cottbus.

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