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Fachtag zum Thema 20 Jahre Betreuungsrecht im Landkreis Spree-Neiße

10:20 Uhr | 31. Oktober 2012
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Im Jahr 1992 trat die rechtliche Betreuung an die Stelle des bis dahin geltenden Vormundschaftsrechts für Erwachsene. Personen, die auf Grund ihres Alters oder einer Behinderung Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Rechtsgeschäfte benötigen, erhalten seit dem durch einen Betreuer die notwendige Hilfe, ohne in ihrer Geschäftsfähigkeit und ihrem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt zu sein.

Das nunmehr 20jährige Jubiläum der Gesetzesreform war für den Landkreis Spree-Neiße Anlass im Rahmen eines Fachtages im September einen Rückblick vorzunehmen, aber auch über anstehende Aufgaben und Veränderungen zu diskutieren. Sozialdezernent Hermann Kostrewa, begrüßte neben etwa 70 Teilnehmern aus Betreuungsvereinen, ambulanten und stationären Diensten sowie Vertretern des Ehrenamtes die Referenten, Dr. Gerhard Homann, Direktor des Amtsgerichts Strausberg a. D. sowie Wolfgang Pohl, Geschäftsführer des Vorstandes Betreuungsverein „Lebenshilfe Brandenburg e.V.“. Als „Männer der ersten Stunde“ waren beide aktiv an der Umsetzung des neuen Rechts beteiligt und konnten die Zuhörer mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis fesseln.
In ihren Beiträgen wurde die unhaltbare rechtliche Situation vor 1992 deutlich, die den betroffenen Menschen das Recht auf eine eigenständige, selbstbestimmte Lebensplanung bis dato absprach.

Eine Grundlage für die letztlich erfolgreiche Reform des Vormundschaftsrechts war und ist auch weiterhin die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Professionen. Kerstin Fahrenkrug, Teamleiterin der Betreuungsbehörde des Landkreises, betonte dies und lobte die gute Kooperation vor Ort.
Die bisherigen konstruktiv zusammengetragenen Erfahrungen konnten bereits in die Betreuungsänderungsgesetze der Jahre 1999, 2005 und 2009 einfließen. Auch weiterhin wird sich das Betreuungsrecht fortentwickeln. Aktuell sorgen zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofes für Handlungsbedarf. Der BGH hat unlängst entschieden, dass es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung fehle.
Ein reger Austausch zu diesem und anderen aktuellen Themen fand im Rahmen der abschließenden Podiumsdiskussion statt, Herr Heidergott, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Frau Rechtanwältin Schulz und Frau Dreßler, ehrenamtliche Betreuerin, beantworteten darüber hinaus zahlreiche Fragen der Teilnehmer.

Der Stellenwert des Ehrenamtes wurde im Rahmen des Fachtages mehrfach anerkennend hervorgehoben. Wie der „Ausblick“ auf das Betreuungsrecht zeigt, wird mit der stetig steigenden Zahl betreuungsbedürftiger Menschen auch weiterhin verstärkt ehrenamtliches Engagement gefragt sein.

Quelle: Betreuungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße

Im Jahr 1992 trat die rechtliche Betreuung an die Stelle des bis dahin geltenden Vormundschaftsrechts für Erwachsene. Personen, die auf Grund ihres Alters oder einer Behinderung Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Rechtsgeschäfte benötigen, erhalten seit dem durch einen Betreuer die notwendige Hilfe, ohne in ihrer Geschäftsfähigkeit und ihrem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt zu sein.

Das nunmehr 20jährige Jubiläum der Gesetzesreform war für den Landkreis Spree-Neiße Anlass im Rahmen eines Fachtages im September einen Rückblick vorzunehmen, aber auch über anstehende Aufgaben und Veränderungen zu diskutieren. Sozialdezernent Hermann Kostrewa, begrüßte neben etwa 70 Teilnehmern aus Betreuungsvereinen, ambulanten und stationären Diensten sowie Vertretern des Ehrenamtes die Referenten, Dr. Gerhard Homann, Direktor des Amtsgerichts Strausberg a. D. sowie Wolfgang Pohl, Geschäftsführer des Vorstandes Betreuungsverein „Lebenshilfe Brandenburg e.V.“. Als „Männer der ersten Stunde“ waren beide aktiv an der Umsetzung des neuen Rechts beteiligt und konnten die Zuhörer mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis fesseln.
In ihren Beiträgen wurde die unhaltbare rechtliche Situation vor 1992 deutlich, die den betroffenen Menschen das Recht auf eine eigenständige, selbstbestimmte Lebensplanung bis dato absprach.

Eine Grundlage für die letztlich erfolgreiche Reform des Vormundschaftsrechts war und ist auch weiterhin die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Professionen. Kerstin Fahrenkrug, Teamleiterin der Betreuungsbehörde des Landkreises, betonte dies und lobte die gute Kooperation vor Ort.
Die bisherigen konstruktiv zusammengetragenen Erfahrungen konnten bereits in die Betreuungsänderungsgesetze der Jahre 1999, 2005 und 2009 einfließen. Auch weiterhin wird sich das Betreuungsrecht fortentwickeln. Aktuell sorgen zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofes für Handlungsbedarf. Der BGH hat unlängst entschieden, dass es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung fehle.
Ein reger Austausch zu diesem und anderen aktuellen Themen fand im Rahmen der abschließenden Podiumsdiskussion statt, Herr Heidergott, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Frau Rechtanwältin Schulz und Frau Dreßler, ehrenamtliche Betreuerin, beantworteten darüber hinaus zahlreiche Fragen der Teilnehmer.

Der Stellenwert des Ehrenamtes wurde im Rahmen des Fachtages mehrfach anerkennend hervorgehoben. Wie der „Ausblick“ auf das Betreuungsrecht zeigt, wird mit der stetig steigenden Zahl betreuungsbedürftiger Menschen auch weiterhin verstärkt ehrenamtliches Engagement gefragt sein.

Quelle: Betreuungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße

Im Jahr 1992 trat die rechtliche Betreuung an die Stelle des bis dahin geltenden Vormundschaftsrechts für Erwachsene. Personen, die auf Grund ihres Alters oder einer Behinderung Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Rechtsgeschäfte benötigen, erhalten seit dem durch einen Betreuer die notwendige Hilfe, ohne in ihrer Geschäftsfähigkeit und ihrem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt zu sein.

Das nunmehr 20jährige Jubiläum der Gesetzesreform war für den Landkreis Spree-Neiße Anlass im Rahmen eines Fachtages im September einen Rückblick vorzunehmen, aber auch über anstehende Aufgaben und Veränderungen zu diskutieren. Sozialdezernent Hermann Kostrewa, begrüßte neben etwa 70 Teilnehmern aus Betreuungsvereinen, ambulanten und stationären Diensten sowie Vertretern des Ehrenamtes die Referenten, Dr. Gerhard Homann, Direktor des Amtsgerichts Strausberg a. D. sowie Wolfgang Pohl, Geschäftsführer des Vorstandes Betreuungsverein „Lebenshilfe Brandenburg e.V.“. Als „Männer der ersten Stunde“ waren beide aktiv an der Umsetzung des neuen Rechts beteiligt und konnten die Zuhörer mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis fesseln.
In ihren Beiträgen wurde die unhaltbare rechtliche Situation vor 1992 deutlich, die den betroffenen Menschen das Recht auf eine eigenständige, selbstbestimmte Lebensplanung bis dato absprach.

Eine Grundlage für die letztlich erfolgreiche Reform des Vormundschaftsrechts war und ist auch weiterhin die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Professionen. Kerstin Fahrenkrug, Teamleiterin der Betreuungsbehörde des Landkreises, betonte dies und lobte die gute Kooperation vor Ort.
Die bisherigen konstruktiv zusammengetragenen Erfahrungen konnten bereits in die Betreuungsänderungsgesetze der Jahre 1999, 2005 und 2009 einfließen. Auch weiterhin wird sich das Betreuungsrecht fortentwickeln. Aktuell sorgen zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofes für Handlungsbedarf. Der BGH hat unlängst entschieden, dass es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung fehle.
Ein reger Austausch zu diesem und anderen aktuellen Themen fand im Rahmen der abschließenden Podiumsdiskussion statt, Herr Heidergott, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Frau Rechtanwältin Schulz und Frau Dreßler, ehrenamtliche Betreuerin, beantworteten darüber hinaus zahlreiche Fragen der Teilnehmer.

Der Stellenwert des Ehrenamtes wurde im Rahmen des Fachtages mehrfach anerkennend hervorgehoben. Wie der „Ausblick“ auf das Betreuungsrecht zeigt, wird mit der stetig steigenden Zahl betreuungsbedürftiger Menschen auch weiterhin verstärkt ehrenamtliches Engagement gefragt sein.

Quelle: Betreuungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße

Im Jahr 1992 trat die rechtliche Betreuung an die Stelle des bis dahin geltenden Vormundschaftsrechts für Erwachsene. Personen, die auf Grund ihres Alters oder einer Behinderung Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Rechtsgeschäfte benötigen, erhalten seit dem durch einen Betreuer die notwendige Hilfe, ohne in ihrer Geschäftsfähigkeit und ihrem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt zu sein.

Das nunmehr 20jährige Jubiläum der Gesetzesreform war für den Landkreis Spree-Neiße Anlass im Rahmen eines Fachtages im September einen Rückblick vorzunehmen, aber auch über anstehende Aufgaben und Veränderungen zu diskutieren. Sozialdezernent Hermann Kostrewa, begrüßte neben etwa 70 Teilnehmern aus Betreuungsvereinen, ambulanten und stationären Diensten sowie Vertretern des Ehrenamtes die Referenten, Dr. Gerhard Homann, Direktor des Amtsgerichts Strausberg a. D. sowie Wolfgang Pohl, Geschäftsführer des Vorstandes Betreuungsverein „Lebenshilfe Brandenburg e.V.“. Als „Männer der ersten Stunde“ waren beide aktiv an der Umsetzung des neuen Rechts beteiligt und konnten die Zuhörer mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis fesseln.
In ihren Beiträgen wurde die unhaltbare rechtliche Situation vor 1992 deutlich, die den betroffenen Menschen das Recht auf eine eigenständige, selbstbestimmte Lebensplanung bis dato absprach.

Eine Grundlage für die letztlich erfolgreiche Reform des Vormundschaftsrechts war und ist auch weiterhin die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Professionen. Kerstin Fahrenkrug, Teamleiterin der Betreuungsbehörde des Landkreises, betonte dies und lobte die gute Kooperation vor Ort.
Die bisherigen konstruktiv zusammengetragenen Erfahrungen konnten bereits in die Betreuungsänderungsgesetze der Jahre 1999, 2005 und 2009 einfließen. Auch weiterhin wird sich das Betreuungsrecht fortentwickeln. Aktuell sorgen zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofes für Handlungsbedarf. Der BGH hat unlängst entschieden, dass es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung fehle.
Ein reger Austausch zu diesem und anderen aktuellen Themen fand im Rahmen der abschließenden Podiumsdiskussion statt, Herr Heidergott, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Frau Rechtanwältin Schulz und Frau Dreßler, ehrenamtliche Betreuerin, beantworteten darüber hinaus zahlreiche Fragen der Teilnehmer.

Der Stellenwert des Ehrenamtes wurde im Rahmen des Fachtages mehrfach anerkennend hervorgehoben. Wie der „Ausblick“ auf das Betreuungsrecht zeigt, wird mit der stetig steigenden Zahl betreuungsbedürftiger Menschen auch weiterhin verstärkt ehrenamtliches Engagement gefragt sein.

Quelle: Betreuungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße

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