Landrat Harald Altekrüger hat den Beschluss der Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) zur Abwahl des Verbandsvorstehers vom 10. Juli 2013 beanstandet. Gleichzeitig hat er der Verbandsversammlung aufgegeben, diesen Beschluss bis spätestens 31. August 2013 aufzuheben und den Verbandsvorsteher abzuwählen.
In der Sitzung am 10. Juli war die erforderliche Mehrheit für die Abwahl des Verbandsvorstehers nicht zustande gekommen. Laut Gesetz darf Ulrich Noack, der am 22. Mai als Amtsdirektor abgewählt wurde, nicht mehr als Verbandsvorsteher fungieren. Aufgrund einer Gesetzeslücke ist er jedoch nicht automatisch des Postens enthoben, sondern muss abgewählt werden.
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung ist für den 8. August, 18 Uhr, im Haus der Begegnung, Am Bahndamm 12b, einberufen.
Landrat Harald Altekrüger hat den Beschluss der Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) zur Abwahl des Verbandsvorstehers vom 10. Juli 2013 beanstandet. Gleichzeitig hat er der Verbandsversammlung aufgegeben, diesen Beschluss bis spätestens 31. August 2013 aufzuheben und den Verbandsvorsteher abzuwählen.
In der Sitzung am 10. Juli war die erforderliche Mehrheit für die Abwahl des Verbandsvorstehers nicht zustande gekommen. Laut Gesetz darf Ulrich Noack, der am 22. Mai als Amtsdirektor abgewählt wurde, nicht mehr als Verbandsvorsteher fungieren. Aufgrund einer Gesetzeslücke ist er jedoch nicht automatisch des Postens enthoben, sondern muss abgewählt werden.
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung ist für den 8. August, 18 Uhr, im Haus der Begegnung, Am Bahndamm 12b, einberufen.
Landrat Harald Altekrüger hat den Beschluss der Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) zur Abwahl des Verbandsvorstehers vom 10. Juli 2013 beanstandet. Gleichzeitig hat er der Verbandsversammlung aufgegeben, diesen Beschluss bis spätestens 31. August 2013 aufzuheben und den Verbandsvorsteher abzuwählen.
In der Sitzung am 10. Juli war die erforderliche Mehrheit für die Abwahl des Verbandsvorstehers nicht zustande gekommen. Laut Gesetz darf Ulrich Noack, der am 22. Mai als Amtsdirektor abgewählt wurde, nicht mehr als Verbandsvorsteher fungieren. Aufgrund einer Gesetzeslücke ist er jedoch nicht automatisch des Postens enthoben, sondern muss abgewählt werden.
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung ist für den 8. August, 18 Uhr, im Haus der Begegnung, Am Bahndamm 12b, einberufen.
Landrat Harald Altekrüger hat den Beschluss der Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) zur Abwahl des Verbandsvorstehers vom 10. Juli 2013 beanstandet. Gleichzeitig hat er der Verbandsversammlung aufgegeben, diesen Beschluss bis spätestens 31. August 2013 aufzuheben und den Verbandsvorsteher abzuwählen.
In der Sitzung am 10. Juli war die erforderliche Mehrheit für die Abwahl des Verbandsvorstehers nicht zustande gekommen. Laut Gesetz darf Ulrich Noack, der am 22. Mai als Amtsdirektor abgewählt wurde, nicht mehr als Verbandsvorsteher fungieren. Aufgrund einer Gesetzeslücke ist er jedoch nicht automatisch des Postens enthoben, sondern muss abgewählt werden.
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung ist für den 8. August, 18 Uhr, im Haus der Begegnung, Am Bahndamm 12b, einberufen.
Landrat Harald Altekrüger hat den Beschluss der Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) zur Abwahl des Verbandsvorstehers vom 10. Juli 2013 beanstandet. Gleichzeitig hat er der Verbandsversammlung aufgegeben, diesen Beschluss bis spätestens 31. August 2013 aufzuheben und den Verbandsvorsteher abzuwählen.
In der Sitzung am 10. Juli war die erforderliche Mehrheit für die Abwahl des Verbandsvorstehers nicht zustande gekommen. Laut Gesetz darf Ulrich Noack, der am 22. Mai als Amtsdirektor abgewählt wurde, nicht mehr als Verbandsvorsteher fungieren. Aufgrund einer Gesetzeslücke ist er jedoch nicht automatisch des Postens enthoben, sondern muss abgewählt werden.
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Landrat Harald Altekrüger hat den Beschluss der Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) zur Abwahl des Verbandsvorstehers vom 10. Juli 2013 beanstandet. Gleichzeitig hat er der Verbandsversammlung aufgegeben, diesen Beschluss bis spätestens 31. August 2013 aufzuheben und den Verbandsvorsteher abzuwählen.
In der Sitzung am 10. Juli war die erforderliche Mehrheit für die Abwahl des Verbandsvorstehers nicht zustande gekommen. Laut Gesetz darf Ulrich Noack, der am 22. Mai als Amtsdirektor abgewählt wurde, nicht mehr als Verbandsvorsteher fungieren. Aufgrund einer Gesetzeslücke ist er jedoch nicht automatisch des Postens enthoben, sondern muss abgewählt werden.
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Landrat Harald Altekrüger hat den Beschluss der Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) zur Abwahl des Verbandsvorstehers vom 10. Juli 2013 beanstandet. Gleichzeitig hat er der Verbandsversammlung aufgegeben, diesen Beschluss bis spätestens 31. August 2013 aufzuheben und den Verbandsvorsteher abzuwählen.
In der Sitzung am 10. Juli war die erforderliche Mehrheit für die Abwahl des Verbandsvorstehers nicht zustande gekommen. Laut Gesetz darf Ulrich Noack, der am 22. Mai als Amtsdirektor abgewählt wurde, nicht mehr als Verbandsvorsteher fungieren. Aufgrund einer Gesetzeslücke ist er jedoch nicht automatisch des Postens enthoben, sondern muss abgewählt werden.
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung ist für den 8. August, 18 Uhr, im Haus der Begegnung, Am Bahndamm 12b, einberufen.
Landrat Harald Altekrüger hat den Beschluss der Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) zur Abwahl des Verbandsvorstehers vom 10. Juli 2013 beanstandet. Gleichzeitig hat er der Verbandsversammlung aufgegeben, diesen Beschluss bis spätestens 31. August 2013 aufzuheben und den Verbandsvorsteher abzuwählen.
In der Sitzung am 10. Juli war die erforderliche Mehrheit für die Abwahl des Verbandsvorstehers nicht zustande gekommen. Laut Gesetz darf Ulrich Noack, der am 22. Mai als Amtsdirektor abgewählt wurde, nicht mehr als Verbandsvorsteher fungieren. Aufgrund einer Gesetzeslücke ist er jedoch nicht automatisch des Postens enthoben, sondern muss abgewählt werden.
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung ist für den 8. August, 18 Uhr, im Haus der Begegnung, Am Bahndamm 12b, einberufen.