Nachdem Cottbus am Donnerstag als erstes Risikogebiet in Brandenburg eingestuft wurde, da die Fallzahlen von mit dem Coronavirus infizierten Personen stark ansteigt und die Marke von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner pro Woche überschritten hat, hat nun auch der Landkreis Spree-Neiße die erste Grenzmarke von 35 Neuinfizierten pro Woche überschritten. Vom 15. zum 16.10.2020 kamen laut Landkreis zehn neue Fälle dazu, die 7-Tage-Inzidenz liegt somit bei 35,2. Die neuen Fälle stammen aus Forst, Drebkau, Amt Peitz und Amt Burg. Drei Personen befinden sich in stationärer Behandlung, 430 sind derzeit in Quarantäne. Die Bewohner des Landkreises müssen nun stärkere Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 umsetzen.
Zu den Maßnahmen zählen:
- Die Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises müssen einen Mund-Nasen-Schutz in Büro- und Verwaltungsgebäuden tragen, wenn sie sich nicht am festen Arbeitsplatz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
- An Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen können maximal 50 Gäste teilnehmen. Feierlichkeiten in der häuslichen Umgebung wie Wohnung oder Garten dürfen nicht mehr als 25 Gäste beiwohnen. Achtung: Planen die Bewohner des Landkreises eine zulässige private Feierlichkeit, bei der jedoch mehr als 6 Gäste außerhalb des eigenen Haushalts anwesend sind, müssen sie diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Unter anderem müssen der Veranstaltungsort sowie die geplante Anzahl der Teilnehmenden angegeben werden.
- In Gaststätten wird der Schutz ausgeweitet: Ab Sonntag, den 11. Oktober müssen alle Beschäftigte mit Gästekontakt einen Mund-Nasen-Schutz tragen, aber auch Gäste, die nicht an ihrem Tisch sitzen – das Gleiche gilt auch für geschlossene Gesellschaften.
- Kinos, Theater und Konzerthäuser können den vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Meter auf einen Meter verringern, wenn die Gäste während der ganzen Vorstellung einen Mund-Nasen-Schutz tragen und die Hygieneregeln eingehalten werden können.
- Steigt die 7-Tage-Inzidenz in der Region auf 50 Erkrankte, verschärft sich diese Höchstgrenze erneut. Dann können im Land Brandenburg maximal 10 Personen in Privaträumen, Gärten und Höfen zusammenkommen; in öffentlichen und angemieteten Räumen höchstens 25 Personen.
Landrat Harald Altekrüger zur aktuellen Situation: „Die gestiegene Fallzahlen nehmen wir sehr ernst. Die neuen Regelungen sollen verhindern, dass das regionale Gesundheitssystem überlastet und gleichzeitig sicherstellen, dass die Gesundheitsämter weiterhin alle Kontaktpersonen der Infizierten nachverfolgen können. In dieser Ausnahmezeit müssen wir gemeinschaftlich füreinander einstehen, vor allem für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ob ihres Alters oder einer Vorerkrankung besonders gefährdet sind. Wir sind überzeugt, dass wir mit vereinter Kraft die Ausbreitung kontrollieren können. Dafür müssen wir auf die Bereitschaft jedes Einzelnen setzen, die neuen Maßnahmen mitzutragen. Ich danke Ihnen für Ihre Mithilfe.“
Auch Gubin zählt als Risikogebiet
Neben Cottbus (-> Weiterlesen), das vom Spree-Neiße Kreis umschlossen wird, zählt auch die polnische Seite der Doppelstadt Guben/Gubin als Risikogebiet. -> Weiterlesen
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