Der Landkreis Spree-Neiße hebt die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest vollständig auf. Mit Wirkung zum 6. Januar 2026 entfallen damit die Aufstallungspflicht für Geflügel sowie das Verbot von Geflügelausstellungen, so der Landkreis heute. Die Regelung war Ende Oktober 2025 erlassen worden. Trotz der Aufhebung empfiehlt der Landkreis weiterhin umfassende Biosicherheitsmaßnahmen.
Geflügelpest-Verfügung im Landkreis wird aufgehoben
Die am 28. Oktober 2025 erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest im Landkreis Spree-Neiße wird vollständig aufgehoben. Nach Angaben des Landkreises tritt die Aufhebung mit Wirkung zum 6. Januar 2026 in Kraft. Damit gelten für Geflügelhaltungen im Kreisgebiet keine behördlich angeordneten Einschränkungen mehr. Konkret entfallen sowohl die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel als auch das Verbot von Geflügelausstellungen. Die entsprechenden Maßnahmen waren im Herbst 2025 als vorbeugender Schutz gegen die Ausbreitung der Geflügelpest angeordnet worden.
Landkreis empfiehlt weiterhin strikte Biosicherheit
Trotz der Aufhebung der Verfügung weist der Landkreis darauf hin, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter weiterhin eigenverantwortlich für den Schutz ihrer Tiere sorgen sollten. Nach Angaben der Kreisverwaltung gelten Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin als wichtiger Beitrag zur Vorbeugung gegen Tierseuchen. Dazu zählt unter anderem die sachgerechte Lagerung von Futter und Einstreu. Diese sollten so aufbewahrt werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Überdachungen von Futterstellen können laut Landkreis zusätzlich verhindern, dass Wildvogelkot in die Nähe des Hausgeflügels gelangt.
Schutz vor Kontakten mit Wildvögeln
Auch beim Tränken der Tiere empfiehlt der Landkreis Vorsicht. Hausgeflügel sollte nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Bei der Haltung im Freien können Abdeckungen nach oben helfen, den Eintrag von Kot durch Wildvögel zu verhindern. Engmaschige Zäune an Freiläufen sollen zudem verhindern, dass Wildvögel direkten Kontakt mit dem Geflügel haben. Diese Maßnahmen sollen das Risiko einer Ansteckung weiter minimieren.
Hygiene, Meldepflicht und weitere Hinweise
Weitere empfohlene Maßnahmen betreffen die Hygiene in den Betrieben. Der Landkreis verweist auf die strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung. Außerdem sollten Schädlinge wie Nager, die als Überträger infrage kommen, regelmäßig bekämpft werden. Jägerinnen und Jäger, die Kontakt mit Federwild hatten, sollten laut Landkreis den Kontakt zu Hausgeflügel vermeiden. Unverändert bestehen bleibt zudem die Meldepflicht für Geflügelhaltungen sowie für erhöhte Tierverluste. Die vollständige Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung ist nach Angaben des Landkreises auf der Internetseite www.lkspn.de sowie im Amtsblatt Nr. 01/2026 veröffentlicht.
Heute in der Lausitz – Unser täglicher Newsüberblick
Mehr Infos und News aus der Lausitzer und Südbrandenburger Region sowie Videos und Social-Media-Content von heute findet ihr in unserer Tagesübersicht –>> Hier zur Übersicht
Red. / Presseinformation
Bild: Landkreis Spree-Neiße / Envato Elements







