Mit einem jetzt vorliegenden Urteil des Landgerichtes Frankfurt (Oder) wurde eine 38-Jährige aus dem Landkreis Oder-Spree wegen Betruges zum Nachteil des Grundsicherungsamtes zu vier Monaten Haft verurteilt.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder) hatten zuvor ergeben, dass die Frau Hartz-IV-Leistungen in Anspruch nahm, obwohl sie zeitgleich einer Tätigkeit im Gastronomiegewerbe nachging.
Durch die Nichtanzeige der Beschäftigung bezog sie Sozialleistungen in Höhe von 1.495,- zu Unrecht.
Das Landgericht setzte die Strafe der mehrfachen Mutter, die die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen zwischenzeitlich zurückzahlte, auf zwei Jahre zur Bewährung aus.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Mit einem jetzt vorliegenden Urteil des Landgerichtes Frankfurt (Oder) wurde eine 38-Jährige aus dem Landkreis Oder-Spree wegen Betruges zum Nachteil des Grundsicherungsamtes zu vier Monaten Haft verurteilt.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder) hatten zuvor ergeben, dass die Frau Hartz-IV-Leistungen in Anspruch nahm, obwohl sie zeitgleich einer Tätigkeit im Gastronomiegewerbe nachging.
Durch die Nichtanzeige der Beschäftigung bezog sie Sozialleistungen in Höhe von 1.495,- zu Unrecht.
Das Landgericht setzte die Strafe der mehrfachen Mutter, die die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen zwischenzeitlich zurückzahlte, auf zwei Jahre zur Bewährung aus.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Mit einem jetzt vorliegenden Urteil des Landgerichtes Frankfurt (Oder) wurde eine 38-Jährige aus dem Landkreis Oder-Spree wegen Betruges zum Nachteil des Grundsicherungsamtes zu vier Monaten Haft verurteilt.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder) hatten zuvor ergeben, dass die Frau Hartz-IV-Leistungen in Anspruch nahm, obwohl sie zeitgleich einer Tätigkeit im Gastronomiegewerbe nachging.
Durch die Nichtanzeige der Beschäftigung bezog sie Sozialleistungen in Höhe von 1.495,- zu Unrecht.
Das Landgericht setzte die Strafe der mehrfachen Mutter, die die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen zwischenzeitlich zurückzahlte, auf zwei Jahre zur Bewährung aus.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Mit einem jetzt vorliegenden Urteil des Landgerichtes Frankfurt (Oder) wurde eine 38-Jährige aus dem Landkreis Oder-Spree wegen Betruges zum Nachteil des Grundsicherungsamtes zu vier Monaten Haft verurteilt.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder) hatten zuvor ergeben, dass die Frau Hartz-IV-Leistungen in Anspruch nahm, obwohl sie zeitgleich einer Tätigkeit im Gastronomiegewerbe nachging.
Durch die Nichtanzeige der Beschäftigung bezog sie Sozialleistungen in Höhe von 1.495,- zu Unrecht.
Das Landgericht setzte die Strafe der mehrfachen Mutter, die die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen zwischenzeitlich zurückzahlte, auf zwei Jahre zur Bewährung aus.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)