Mit einem jetzt vorliegenden Urteil des Landgerichtes Frankfurt (Oder) wurde eine 38-Jährige aus dem Landkreis Oder-Spree wegen Betruges zum Nachteil des Grundsicherungsamtes zu vier Monaten Haft verurteilt.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder) hatten zuvor ergeben, dass die Frau Hartz-IV-Leistungen in Anspruch nahm, obwohl sie zeitgleich einer Tätigkeit im Gastronomiegewerbe nachging.
Durch die Nichtanzeige der Beschäftigung bezog sie Sozialleistungen in Höhe von 1.495,- zu Unrecht.
Das Landgericht setzte die Strafe der mehrfachen Mutter, die die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen zwischenzeitlich zurückzahlte, auf zwei Jahre zur Bewährung aus.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
34 Veranstaltungen! Lausitz Festival 2025 startet Sonntag in Domsdorf
Am Sonntag beginnt das Lausitz Festival mit einer feierlichen Eröffnung in der Brikettfabrik Louise in Domsdorf. Wie die Veranstalter mitteilten,...