Anfang März 2013 muss eine Pappel vor dem Wohnhaus Albert-Schweitzer-Straße 4 bis 8 in Senftenberg gefällt werden. Der Baum ist sehr stark geschädigt und nicht mehr bruchsicher. Daher ist die Fällung notwendig, um die Verkehrssicherheit für die Anwohner zu gewährleisten. Die Maßnahme ist mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz abgestimmt und die entsprechende Ausnahmegenehmigung liegt vor.
Quelle: Stadt Senftenberg
Anfang März 2013 muss eine Pappel vor dem Wohnhaus Albert-Schweitzer-Straße 4 bis 8 in Senftenberg gefällt werden. Der Baum ist sehr stark geschädigt und nicht mehr bruchsicher. Daher ist die Fällung notwendig, um die Verkehrssicherheit für die Anwohner zu gewährleisten. Die Maßnahme ist mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz abgestimmt und die entsprechende Ausnahmegenehmigung liegt vor.
Quelle: Stadt Senftenberg
Anfang März 2013 muss eine Pappel vor dem Wohnhaus Albert-Schweitzer-Straße 4 bis 8 in Senftenberg gefällt werden. Der Baum ist sehr stark geschädigt und nicht mehr bruchsicher. Daher ist die Fällung notwendig, um die Verkehrssicherheit für die Anwohner zu gewährleisten. Die Maßnahme ist mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz abgestimmt und die entsprechende Ausnahmegenehmigung liegt vor.
Quelle: Stadt Senftenberg
Anfang März 2013 muss eine Pappel vor dem Wohnhaus Albert-Schweitzer-Straße 4 bis 8 in Senftenberg gefällt werden. Der Baum ist sehr stark geschädigt und nicht mehr bruchsicher. Daher ist die Fällung notwendig, um die Verkehrssicherheit für die Anwohner zu gewährleisten. Die Maßnahme ist mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz abgestimmt und die entsprechende Ausnahmegenehmigung liegt vor.
Quelle: Stadt Senftenberg
Anfang März 2013 muss eine Pappel vor dem Wohnhaus Albert-Schweitzer-Straße 4 bis 8 in Senftenberg gefällt werden. Der Baum ist sehr stark geschädigt und nicht mehr bruchsicher. Daher ist die Fällung notwendig, um die Verkehrssicherheit für die Anwohner zu gewährleisten. Die Maßnahme ist mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz abgestimmt und die entsprechende Ausnahmegenehmigung liegt vor.
Quelle: Stadt Senftenberg
Anfang März 2013 muss eine Pappel vor dem Wohnhaus Albert-Schweitzer-Straße 4 bis 8 in Senftenberg gefällt werden. Der Baum ist sehr stark geschädigt und nicht mehr bruchsicher. Daher ist die Fällung notwendig, um die Verkehrssicherheit für die Anwohner zu gewährleisten. Die Maßnahme ist mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz abgestimmt und die entsprechende Ausnahmegenehmigung liegt vor.
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Anfang März 2013 muss eine Pappel vor dem Wohnhaus Albert-Schweitzer-Straße 4 bis 8 in Senftenberg gefällt werden. Der Baum ist sehr stark geschädigt und nicht mehr bruchsicher. Daher ist die Fällung notwendig, um die Verkehrssicherheit für die Anwohner zu gewährleisten. Die Maßnahme ist mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz abgestimmt und die entsprechende Ausnahmegenehmigung liegt vor.
Quelle: Stadt Senftenberg
Anfang März 2013 muss eine Pappel vor dem Wohnhaus Albert-Schweitzer-Straße 4 bis 8 in Senftenberg gefällt werden. Der Baum ist sehr stark geschädigt und nicht mehr bruchsicher. Daher ist die Fällung notwendig, um die Verkehrssicherheit für die Anwohner zu gewährleisten. Die Maßnahme ist mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz abgestimmt und die entsprechende Ausnahmegenehmigung liegt vor.
Quelle: Stadt Senftenberg