Nach dem Standesamt Cottbus ist nun Senftenberg die zweite Behörde im Land Brandenburg, die eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kommunalen Rechenzentrum Cottbus (KRZ) geschlossen und auf elektronische Führung der Personenstandseinträge umgestellt hat. Seit 1. Februar 2013 wird jede standesamtliche Beurkundung mit der dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur der Standesbeamtin versehen. Papierbücher gibt es nicht mehr. Damit ist die langfristige Verfügbarkeit und Beweiskraft aller Geburten-, Heirats- und Sterbeeinträge gesichert.
Alle Kommunen, die sich ebenfalls dem KRZ anschließen, können zukünftig ihre Einträge mit den anderen Standesämtern austauschen. Für die Senftenberger Bürgerinnen und Bürger hat dies den großen Vorteil, dass sie dann Urkunden direkt beim Standesamt Senftenberg erhalten können, auch wenn sie in einer anderen brandenburgischen Gemeinde geboren wurden oder geheiratet haben. Bisher musste sich jeder selbst an den „Ort des Geschehens“ wenden. Diese Form der Registerführung trägt damit zur Verbesserung des Bürgerservices sowie der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsarbeit bei.
Bis 1. Januar 2014 müssen sich alle deutschen Standesämter an ein Rechenzentrum angeschlossen haben oder die elektronische Registerführung dezentral selbst organisieren.
Quelle: Stadt Senftenberg
Nach dem Standesamt Cottbus ist nun Senftenberg die zweite Behörde im Land Brandenburg, die eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kommunalen Rechenzentrum Cottbus (KRZ) geschlossen und auf elektronische Führung der Personenstandseinträge umgestellt hat. Seit 1. Februar 2013 wird jede standesamtliche Beurkundung mit der dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur der Standesbeamtin versehen. Papierbücher gibt es nicht mehr. Damit ist die langfristige Verfügbarkeit und Beweiskraft aller Geburten-, Heirats- und Sterbeeinträge gesichert.
Alle Kommunen, die sich ebenfalls dem KRZ anschließen, können zukünftig ihre Einträge mit den anderen Standesämtern austauschen. Für die Senftenberger Bürgerinnen und Bürger hat dies den großen Vorteil, dass sie dann Urkunden direkt beim Standesamt Senftenberg erhalten können, auch wenn sie in einer anderen brandenburgischen Gemeinde geboren wurden oder geheiratet haben. Bisher musste sich jeder selbst an den „Ort des Geschehens“ wenden. Diese Form der Registerführung trägt damit zur Verbesserung des Bürgerservices sowie der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsarbeit bei.
Bis 1. Januar 2014 müssen sich alle deutschen Standesämter an ein Rechenzentrum angeschlossen haben oder die elektronische Registerführung dezentral selbst organisieren.
Quelle: Stadt Senftenberg
Nach dem Standesamt Cottbus ist nun Senftenberg die zweite Behörde im Land Brandenburg, die eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kommunalen Rechenzentrum Cottbus (KRZ) geschlossen und auf elektronische Führung der Personenstandseinträge umgestellt hat. Seit 1. Februar 2013 wird jede standesamtliche Beurkundung mit der dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur der Standesbeamtin versehen. Papierbücher gibt es nicht mehr. Damit ist die langfristige Verfügbarkeit und Beweiskraft aller Geburten-, Heirats- und Sterbeeinträge gesichert.
Alle Kommunen, die sich ebenfalls dem KRZ anschließen, können zukünftig ihre Einträge mit den anderen Standesämtern austauschen. Für die Senftenberger Bürgerinnen und Bürger hat dies den großen Vorteil, dass sie dann Urkunden direkt beim Standesamt Senftenberg erhalten können, auch wenn sie in einer anderen brandenburgischen Gemeinde geboren wurden oder geheiratet haben. Bisher musste sich jeder selbst an den „Ort des Geschehens“ wenden. Diese Form der Registerführung trägt damit zur Verbesserung des Bürgerservices sowie der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsarbeit bei.
Bis 1. Januar 2014 müssen sich alle deutschen Standesämter an ein Rechenzentrum angeschlossen haben oder die elektronische Registerführung dezentral selbst organisieren.
Quelle: Stadt Senftenberg
Nach dem Standesamt Cottbus ist nun Senftenberg die zweite Behörde im Land Brandenburg, die eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kommunalen Rechenzentrum Cottbus (KRZ) geschlossen und auf elektronische Führung der Personenstandseinträge umgestellt hat. Seit 1. Februar 2013 wird jede standesamtliche Beurkundung mit der dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur der Standesbeamtin versehen. Papierbücher gibt es nicht mehr. Damit ist die langfristige Verfügbarkeit und Beweiskraft aller Geburten-, Heirats- und Sterbeeinträge gesichert.
Alle Kommunen, die sich ebenfalls dem KRZ anschließen, können zukünftig ihre Einträge mit den anderen Standesämtern austauschen. Für die Senftenberger Bürgerinnen und Bürger hat dies den großen Vorteil, dass sie dann Urkunden direkt beim Standesamt Senftenberg erhalten können, auch wenn sie in einer anderen brandenburgischen Gemeinde geboren wurden oder geheiratet haben. Bisher musste sich jeder selbst an den „Ort des Geschehens“ wenden. Diese Form der Registerführung trägt damit zur Verbesserung des Bürgerservices sowie der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsarbeit bei.
Bis 1. Januar 2014 müssen sich alle deutschen Standesämter an ein Rechenzentrum angeschlossen haben oder die elektronische Registerführung dezentral selbst organisieren.
Quelle: Stadt Senftenberg
Nach dem Standesamt Cottbus ist nun Senftenberg die zweite Behörde im Land Brandenburg, die eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kommunalen Rechenzentrum Cottbus (KRZ) geschlossen und auf elektronische Führung der Personenstandseinträge umgestellt hat. Seit 1. Februar 2013 wird jede standesamtliche Beurkundung mit der dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur der Standesbeamtin versehen. Papierbücher gibt es nicht mehr. Damit ist die langfristige Verfügbarkeit und Beweiskraft aller Geburten-, Heirats- und Sterbeeinträge gesichert.
Alle Kommunen, die sich ebenfalls dem KRZ anschließen, können zukünftig ihre Einträge mit den anderen Standesämtern austauschen. Für die Senftenberger Bürgerinnen und Bürger hat dies den großen Vorteil, dass sie dann Urkunden direkt beim Standesamt Senftenberg erhalten können, auch wenn sie in einer anderen brandenburgischen Gemeinde geboren wurden oder geheiratet haben. Bisher musste sich jeder selbst an den „Ort des Geschehens“ wenden. Diese Form der Registerführung trägt damit zur Verbesserung des Bürgerservices sowie der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsarbeit bei.
Bis 1. Januar 2014 müssen sich alle deutschen Standesämter an ein Rechenzentrum angeschlossen haben oder die elektronische Registerführung dezentral selbst organisieren.
Quelle: Stadt Senftenberg
Nach dem Standesamt Cottbus ist nun Senftenberg die zweite Behörde im Land Brandenburg, die eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kommunalen Rechenzentrum Cottbus (KRZ) geschlossen und auf elektronische Führung der Personenstandseinträge umgestellt hat. Seit 1. Februar 2013 wird jede standesamtliche Beurkundung mit der dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur der Standesbeamtin versehen. Papierbücher gibt es nicht mehr. Damit ist die langfristige Verfügbarkeit und Beweiskraft aller Geburten-, Heirats- und Sterbeeinträge gesichert.
Alle Kommunen, die sich ebenfalls dem KRZ anschließen, können zukünftig ihre Einträge mit den anderen Standesämtern austauschen. Für die Senftenberger Bürgerinnen und Bürger hat dies den großen Vorteil, dass sie dann Urkunden direkt beim Standesamt Senftenberg erhalten können, auch wenn sie in einer anderen brandenburgischen Gemeinde geboren wurden oder geheiratet haben. Bisher musste sich jeder selbst an den „Ort des Geschehens“ wenden. Diese Form der Registerführung trägt damit zur Verbesserung des Bürgerservices sowie der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsarbeit bei.
Bis 1. Januar 2014 müssen sich alle deutschen Standesämter an ein Rechenzentrum angeschlossen haben oder die elektronische Registerführung dezentral selbst organisieren.
Quelle: Stadt Senftenberg
Nach dem Standesamt Cottbus ist nun Senftenberg die zweite Behörde im Land Brandenburg, die eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kommunalen Rechenzentrum Cottbus (KRZ) geschlossen und auf elektronische Führung der Personenstandseinträge umgestellt hat. Seit 1. Februar 2013 wird jede standesamtliche Beurkundung mit der dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur der Standesbeamtin versehen. Papierbücher gibt es nicht mehr. Damit ist die langfristige Verfügbarkeit und Beweiskraft aller Geburten-, Heirats- und Sterbeeinträge gesichert.
Alle Kommunen, die sich ebenfalls dem KRZ anschließen, können zukünftig ihre Einträge mit den anderen Standesämtern austauschen. Für die Senftenberger Bürgerinnen und Bürger hat dies den großen Vorteil, dass sie dann Urkunden direkt beim Standesamt Senftenberg erhalten können, auch wenn sie in einer anderen brandenburgischen Gemeinde geboren wurden oder geheiratet haben. Bisher musste sich jeder selbst an den „Ort des Geschehens“ wenden. Diese Form der Registerführung trägt damit zur Verbesserung des Bürgerservices sowie der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsarbeit bei.
Bis 1. Januar 2014 müssen sich alle deutschen Standesämter an ein Rechenzentrum angeschlossen haben oder die elektronische Registerführung dezentral selbst organisieren.
Quelle: Stadt Senftenberg
Nach dem Standesamt Cottbus ist nun Senftenberg die zweite Behörde im Land Brandenburg, die eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kommunalen Rechenzentrum Cottbus (KRZ) geschlossen und auf elektronische Führung der Personenstandseinträge umgestellt hat. Seit 1. Februar 2013 wird jede standesamtliche Beurkundung mit der dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur der Standesbeamtin versehen. Papierbücher gibt es nicht mehr. Damit ist die langfristige Verfügbarkeit und Beweiskraft aller Geburten-, Heirats- und Sterbeeinträge gesichert.
Alle Kommunen, die sich ebenfalls dem KRZ anschließen, können zukünftig ihre Einträge mit den anderen Standesämtern austauschen. Für die Senftenberger Bürgerinnen und Bürger hat dies den großen Vorteil, dass sie dann Urkunden direkt beim Standesamt Senftenberg erhalten können, auch wenn sie in einer anderen brandenburgischen Gemeinde geboren wurden oder geheiratet haben. Bisher musste sich jeder selbst an den „Ort des Geschehens“ wenden. Diese Form der Registerführung trägt damit zur Verbesserung des Bürgerservices sowie der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsarbeit bei.
Bis 1. Januar 2014 müssen sich alle deutschen Standesämter an ein Rechenzentrum angeschlossen haben oder die elektronische Registerführung dezentral selbst organisieren.
Quelle: Stadt Senftenberg