Das ehemalige Rechenzentrum in der Liebenwerdaer Straße in Lauchhammer soll nach wie vor zum Bordell werden – dies sehen zumindest die Pläne des Käufers vor, der das Gebäude im vergangenen Jahr erworben hat. Eine entsprechende Bauvoranfrage zur geplanten Nutzungsänderung hatte die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises aus bauplanungsrechtlichen Gründen bereits im April diesen Jahres negativ beschieden und damit abgelehnt. Ein daraufhin durch den Eigentümer gestellter Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (Eilverfahren) wurde dieser Tage durch das Verwaltungsgericht Cottbus abgelehnt. Aus Sicht des Gerichts lasse sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens erst nach einer eingehenden Ortsbesichtigung beurteilen, die aber dem eigentlichen Klageverfahren vorbehalten bleiben müsse.
In der Hauptsache steht eine gerichtliche Entscheidung indes noch aus. Der Landkreis bleibt diesbezüglich bei seiner Einschätzung: Demnach ist die Umnutzung des Verwaltungsgebäudes aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Die Stadt Lauchhammer teilt diese Auffassung.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz