19:02 Uhr, 07.06.2021 | Festivalfinale in Cottbus: Alexander Knappe übergibt 5.000 Euro für guten Zweck
Der Cottbuser Sänger Alexander Knappe hat beim Lausitzer AutoKino Festival insgesamt 5.000 Euro für den guten Zweck gesammelt. Zum gestrigen Festivalfinale übergab er die Spendensumme an das Albert-Schweizer Familienwerk Brandenburg mit Sitz in Spremberg. Eingesetzt wird das Geld unter anderem für Sommer-Aktionen für die Kinder der Region, weitere Highlights will das Albert-Schweitzer-Familienwerk in Kürze auf seinen Kanälen bekannt geben. Knappe sammelte jeden Abend persönlich am Ausgang des Geländes mit einer Box Spenden, um nach den Veranstaltungen den Kontakt zu Spendenwilligen zu suchen.
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18:55 Uhr, 07.06.2021 | Zusätzliche Corona-Teststelle in Senftenberger Innenstadt
Am Schlosspark-Center in Senftenberg gibt es ab morgen eine weitere Corona-Teststelle. Das gab die Stadt heute bekannt. Weitere Testzentren befinden sich in der Calauer Straße, am Kaufland, an der dm-Drogerie in der Straße des Bergmanns und in der Adler-Apotheke am Markt.
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17:34 Uhr, 07.06.2021 | Landkreis Spree-Neiße bietet freie Impftermine an
Mit der bundesweiten Aufhebung der Impfpriorisierung seit dem 07.06.2021 kann nach erfolgter Terminvergabe eine Impfung erfolgen. Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa hat in der 24. KW die Möglichkeit freie Impftermine an Bürger:innen des Landkreises, die sich gegen COVID‐19 impfen lassen möchten, zu vergeben.
Die Impfungen mit BioNTech/Pfizer finden vom 15.06.21 bis 18.06.21 täglich von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Turnhalle der Kreisvolkshochschule Forst in der Heinrich‐Heine‐Straße 14 in 03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) statt. Die 2. Impfung erfolgt dann in der Woche vom 26.07.21 bis 30.07.21. Der Zweittermin muss zwingend eingehalten werden. Insofern dies nicht erfolgen kann, sehen Sie bitte von einem Termin zur 1. Impfung ab.
Die Terminvergabe ist zwingend erforderlich und kann ab sofort erfolgen.
Die Anmeldungen sind wie folgt vorgesehen:
Termine für Dienstag, 15.06.2021, und Donnerstag, 17.06.2021, unter 03562 986-10302 und
Termine für Mittwoch, 16.06.2021, und Freitag, 18.06.2021, unter 03562 986-10301
Zum Impftermin bringen Sie folgende Dokumente mit:
– Impfausweis
– Personalausweis
– Aufklärungsmerkblatt (siehe Anlage) – unterschrieben
– Anamnese & Einwilligungserklärung (siehe Anlage) – unterschrieben
16:11 Uhr, 07.06.2021 | Impfstelle Forst beginnt mit Impfungen
Kommunale Impfstelle Forst (Lausitz) beginnt mit Corona-Schutzimpfung Freie Termine stehen auch für Impfwillige außerhalb von Forst (Lausitz) zur Verfügung Am morgigen Dienstag, den 08.06.2021 beginnt um 8 Uhr die Arbeit der Kommunalen Impfstelle in der Turnhalle der Volkshochschule, Heinrich-Heine-Straße 14. Diese wird durch den Landkreis Spree-Neiße in Zusammenarbeit mit Impfärztinnen und Impfärzten sowie dem Deutschen Roten Kreuz und der Stadt Forst (Lausitz) betrieben. Seit 26. Mai 2021 konnten insbesondere Einwohnerinnen und Einwohner aus Forst (Lausitz) und dem Amt Döbern-Land Termine für Erst- und Zweitimpfungen telefonisch im Rathaus abstimmen. Bereits 1.350 Impfwillige haben davon Gebrauch gemacht. Für die Impfungen gegen das Corona-Virus stehen insgesamt 1.500 BioNTech/Pfizer-Impfdosen für die Erstimpfung und weitere für die Zweitimpfung zur Verfügung. Die Stadt Forst (Lausitz) vergibt daher weiterhin Impftermine und ermöglicht dies auch für alle Interessierten, die nicht in der Stadt Forst (Lausitz) wohnen, aber grundsätzlich über eine deutsche Krankenversicherung verfügen. Die telefonische Hotline des Rathauses ist ab 8. Juni 2021 unter der Telefonnummer 03562 989-555 wöchentlich Montag – Donnerstag zwischen 8 und 12 Uhr sowie 14 und 16 Uhr sowie am Freitag zwischen 8 und 12 Uhr geschaltet. Hier wird keine medizinische Beratung durchgeführt, sondern hier werden Termine vereinbart bzw. Personen, die aus unterschiedlichen Gründen ihren Impftermin nicht wahrnehmen können, melden sich bitte unter dieser Telefonnummer.
16:11 Uhr, 07.06.2021 | Spree-Neiße: Inzidenzwert fällt auf 8,8
| Aktuelle Fallzahlen im Landkreis | Stand: 07.06.2021 |
| Bestätigte Infektionen insgesamt | 7626 |
| Veränderung zum Vortag | 0 |
| davon stationäre Behandlung | 1 |
| Angeordnete Quarantäne (nicht enthalten positiv Getestete) | 55 |
| davon geheilt | 7272 |
| Anzahl der Todesfälle durch/oder in Verbindung mit Covid-19 | 195 |
| Aktuell infizierte Personen | 159 |
| 7-Tage-Inzidenzwert * | 8,8 |
* Anzahl Neuinfektionen der letzten 7 Tage / 113720 (Einwohner LKSPN) * 100000
(Die Abweichungen zwischen den Fallzahlen des LAVG und derer des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa zu den einzelnen Kommunen beruhen auf dem Meldeverzug und auf Abweichungen bei der Datenübermittlung und Datenerfassung. Die Fallzahlen der einzelnen Kommunen bilden kein eindeutiges Bild zum Infektionsgeschehen der einzelnen Kommunen ab, da beispielsweise Pflegeeinrichtungen einen Hotspot darstellen und erhöhte Fallzahlen aufweisen können.)
Infektionsfälle im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
| Kommune | Anzahl bestätigt |
|---|---|
| Amt Burg (Spreewald) | 703 |
| Amt Döbern-Land | 725 |
| Amt Peitz | 573 |
| Gemeinde Kolkwitz | 527 |
| Gemeinde Neuhausen/Spree | 298 |
| Gemeinde Schenkendöbern | 238 |
| nicht im Landkreis | 95 |
| Stadt Drebkau | 338 |
| Stadt Forst (Lausitz) | 1153 |
| Stadt Guben | 1097 |
| Stadt Spremberg | 1648 |
| Stadt Welzow | 231 |
7-Tage-Inzidenz Übersicht
| 07.06.2021 | 8.8 |
| 06.06.2021 | 9.7 |
| 05.06.2021 | 14.1 |
| 04.06.2021 | 22.0 |
| 03.06.2021 | 29.0 |
| 02.06.2021 | 31.7 |
| 01.06.2021 | 27.3 |
16:07 Uhr, 07.06.2021 | Inzidenz in Cottbus bei zehn
Die 7-Tage-Inzidenz in Cottbus liegt derzeit bei zehn. Das gab die Stadt heute bekannt. Im CTK werden aktuell acht Corona-Erkrankte stationär behandelt, sieben davon auf der Intensivstation.
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16:01 Uhr, 07.06.2021 | Landkreis Bautzen: Inzidenz bei 36,0 / Lockerungen ab Mittwoch
Im Landkreis Bautzen sind bis zum Montag, 7. Juni 2021, zehn Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden. Dabei handelt es sich in allen Fällen um Nachmeldungen der vergangenen sieben Tage.
Zehn weitere Patienten gelten als genesen. 361 Personen sind aktuell infiziert. 690 Infizierte und enge Kontaktpersonen befinden sich derzeit in Quarantäne.
In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen derzeit 43 Corona-Patienten behandelt, 16 davon auf einer Intensivstation.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Meldung des RKI bei 36,0.
Lockerungen im Landkreis Bautzen ab Mittwoch
Da der RKI-Inzidenzwert im Landkreis Bautzen heute am fünften Werktag in Folge unter 50 liegt, treten ab Mittwoch, 9. Juni 2021, die folgenden Lockerungen in Kraft:
- Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind mit bis zu 10 Personen gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie Geimpfte und Genesene bleiben unberücksichtigt.
Hinweis: Im gestrigen Bericht wurde eine Begrenzung auf zwei Hausstände erwähnt. Diese entfällt jedoch laut den Bestimmungen der Corona-Schutz-Verordnung.
- Schulen und Kitas gehen ab Mittwoch in den Normalbetrieb über. Der Wechselunterricht in den weiterführenden Schulen wird beendet, alle Schülerinnen und Schüler dürfen wieder in die Schule. Wer sein Kind noch in der häuslichen Lernzeit lassen möchte, kann es schriftlich bei der Schule abmelden. Bestehende Abmeldungen gelten fort. Auch in Kindertageseinrichtungen ist wieder ein Regelbetrieb entsprechend der pädagogischen Konzepte möglich. Eine strikte Trennung der Gruppen, insbesondere im Außengelände und in den Früh- und Spätdiensten ist nicht mehr erforderlich.
- Gastronomie: Die Öffnung von Gastronomiebetrieben im Innenbereich ist für Besucherinnen und Besucher mit Kontakterfassung zulässig. Sitzen in einem Gastronomiebetrieb Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch, müssen diese einen tagesaktuellen Test vorweisen. Dies gilt nicht für Geimpfte und Genesene.
- Beherbergung: Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind nach vorheriger Terminbuchung, mit Kontakterfassung und tagesaktuellem Test mit Ausnahme für Geimpfte und Genesene zu Beginn des Aufenthaltes zulässig.
- Beerdigungen und Eheschließungen sind mit bis zu 50 Personen zulässig. Bei mehr als zehn Personen müssen alle Teilnehmenden einen tagesaktuellen Test nachweisen. Dies gilt nicht für Geimpfte und Genesene.
- Geschäfte: In den Geschäften ändert sich nichts. Geschäfte, die laut Corona-Schutz-Verordnung nicht zur Grundversorgung zählen, können mit tagesaktuellem Testnachweis besucht werden.
- Sport: Die Ausübung von Kontaktsport auf Innensportanlagen ist für Gruppen von bis zu 30 Personen unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests und mit Kontakterfassung zulässig. Anleitungspersonen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen. Sportveranstaltungen mit Publikum sind unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests, mit Hygienekonzept und Kontakterfassung zulässig. Die Testpflicht gilt nicht für Geimpfte und Genesene.
- Testpflichten: Generell gelten alle Testpflichten nicht für Geimpfte und Genesene. Voraussetzung ist, dass der vollständige Impfschutz vorliegt, das ist 14 Tage nach der letzten Impfung der Fall. Als genesen gelten Personen, die über einen entsprechenden Nachweis einer Corona-Erkrankung verfügen, der mindestens 28 Tage längstens jedoch 6 Monate alt ist. Das relevante Datum ist der Tag, an dem der entsprechende PCR-Test mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde.
Als Testnachweis für Schülerinnen und Schüler gilt auch ein Nachweis über die letzte Testung in der Schule, der in der Regel durch die Schulsekretariate ausgegeben wird. Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, benötigen keinen Test.
Eine Übersicht über alle Regelungen stellt der Freistaat auf seiner Internetseite bereit:
- https://www.coronavirus.sachsen.de/download/sms-aktuelle-regelungen-ab-31-05-2021.pdfWeitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Freistaates Sachsen.
Landratsamt öffnet wieder für Besucher
Aufgrund der Unterschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner an den zurückliegenden fünf Werktagen öffnet das Landratsamt Bautzen ab Donnerstag, 10. Juni 2021, wieder regulär für den Besucherverkehr. Eine Voranmeldung ist nicht zwingend erforderlich. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.
Corona-Testzentrum in Pulsnitz nicht mehr im Schützenhaus
Das Corona-Testzentrum im Pulsnitzer Schützenhaus ist seit heute im Gebäude Kamenzer Straße 21 zu finden. Die Testzeiten wurden angepasst, es finden sonntags keine Tests mehr statt.
Corona-Testzentrum in der Körse-Therme wechselt Betreiber
Das Corona-Testzentrum in der Körse-Therme Kirschau wird ab sofort nicht mehr durch die Scarabaeus-Apotheke betrieben. Ab Dienstag testet hier das Team von ConSalus aus Kirschau. Geöffnet ist zunächst täglich von 08.00 bis 12.00 Uhr.
Weitere Bestätigungsstellen für Geimpfte
Das Landratsamt hat das Netz der Bestätigungsstellen für Geimpfte erweitert.
Auch in der Löwen-Apotheke Radeberg, der Arnoldis-Apotheke in Arnsdorf sowie in der Apotheke im Treff 8 in Hoyerswerda werden ab Mitte der Woche die amtlichen Bestätigungen je nach Leistungsfähigkeit der Einrichtungen für Geimpfte erstellt.
Weitere Bestätigungsstellen gibt es ab Mittwoch in den Corona-Testzentren Cunewalde, Großröhrsdorf, Königsbrück, Ottendorf-Okrilla und Weißenberg innerhalb der üblichen Öffnungszeiten.
- www.lkbz.de/coronatestZur Google-Map mit einer Übersicht zu den Teststellen
Aufgrund der hohen Nachfrage wurden in der Bestätigungsstelle Kamenz kurzfristig weitere Termine für den morgigen Dienstag, 8. Juni 2021, ab 8.30 Uhr freigegeben. Diese müssen unter online reserviert werden.
- https://lkbz.de/bestaetigungsstellekamenzBestätigungsstelle in Kamenz, Garnisonsplatz 9
Aufgrund der hohen Nachfrage werden derzeit in der Herz-Apotheke in Hoyerswerda keine Bestätigungen mehr ausgestellt.
Personen, die eine Bestätigung ihrer Corona-Genesung benötigen, müssen die Bestätigungsstellen nicht aufsuchen. Der Genesenen-Status kann bequem über das Internet beim Bautzener Gesundheitsamt abgefragt werden. Dazu muss ein Online-Formular ausgefüllt und per E-Mail an das Gesundheitsamt gesendet werden. Die Bestätigung wird dann per Post zugesendet. Eine Zusendung per Email ist ebenfalls möglich – benötigt aber einen unterschriebenen Antrag. Auf der Bestätigung ist ein QR-Code aufgedruckt, mit dem Sie Ihren Nachweis der Schnelltest.Click-App hinzufügen können. Das erleichtert den Nachweis in Geschäften, Restaurants, Freibädern sowie bei vielen Dienstleistungen. Für Menschen ohne Internetzugang ist eine telefonische Antragsannahme von Montag bis Donnerstag, 9.00 bis 10.00 Uhr, unter Telefon 03591 5251-53940 eingerichtet.
- https://lkbz.de/coronanachweisFormular zur Bestätigung des Genesenen-Status
Die durch das Landratsamt und die beauftragten Apotheken erstellten Bestätigungen können mit einem aufgedruckten QR-Code auch digital über die Schnelltest.Click-App auf das Smartphone geladen werden. Die App wurde im Vogtlandkreis auf Grundlage der Software entwickelt, die auch der Landkreis Bautzen zur Anbindung seiner Schnelltestzentren nutzt. Sie kann auch von Einrichtungen zum schnellen Prüfen von Impf- oder Genesungsnachweisen sowie Schnelltests genutzt werden.
- Bestätigung von Genesenen-Status und ImpfschutzNeben der amtlichen Bestätigung erfolgt dabei auch eine Digitalisierungsmöglichkeit Ihrer Nachweise.
Für Einrichtungen: Hinweise zur Prüfung von Hygienekonzepten
Das Gesundheitsamt Bautzen erreichen derzeit viele Anfragen zur Genehmigung von Hygienekonzepten.
Einrichtungen, Betriebe und Angebote, die nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung öffnen dürfen, müssen eigenverantwortlich Hygienekonzepte erstellen und umsetzen. Die Konzepte müssen allerdings nicht durch das Gesundheitsamt genehmigt werden, es kann jedoch jederzeit eine Überprüfung des Hygienekonzeptes vor Ort durch Vollzugs- und Aufsichtsbehörden stattfinden.
Das Gesundheitsamt steht zur Beratung und Prüfung von Hygienekonzepten derzeit ausschließlich in folgenden Bereichen zur Verfügung: Sport-, Massen- und Kulturveranstaltungen.
Die Konzepte müssen dafür ausschließlich an [email protected] gesendet werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit rund 14 Tage.
Mit der geplanten Neuauflage der Corona-Schutz-Verordnung ab 14. Juni 2021 werden absehbar weitere Veranstaltungsformate zugelassen, die ein Hygienekonzept voraussetzen.
| Vergleich zum Vortag | ||
| Gesamtzahl aller bestätigten Infektionen: | 27.494 | + 10 |
| Genesene Patienten: | 26.221 | + 10 |
| Todesfälle: | 912 | +/- 0 |
| Aktuell erkrankt: | 361 | +/- 0 |
davon stationär: | 28 | + 2 |
| Quarantänen aktuell: | 690 | – 92 |
| Quarantänen beendet: | 76.282 | + 78 |
| Tests vom Vortag: (nur Gesundheitsamt, ohne Hausärzte) | 0 | |
| 7-Tage-NeuInfektionen: (Bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl) | 124 | |
| 7-Tage-NeuInfektionen: (Bezogen auf 100.000 Einwohner) * | 41,37 | |
7-Tage-Inzidenz | 36,0 |
12:38 Uhr, 07.06.2021 | Impfupdate: Neuer Wochenrekord mit mehr als 160.000 Schutzimpfungen
In Brandenburg haben seit Beginn der Impfkampagne 1.064.581 Menschen eine Erstimpfung erhalten. 535.497 Menschen sind vollständig geimpft (das entspricht 42,2 % und 21,2 % der Bevölkerung). Insgesamt wurden nach Angaben des Impflogistik-Stabes 1.572.447 Impfungen verabreicht (Stand 06.06.2021).
In der vergangenen Kalenderwoche haben 94.818 Menschen eine Erstimpfung erhalten, 81.707 Brandenburgerinnen und Brandenburger wurden vollständig geimpft. Insgesamt wurden für die vergangene Woche 161.401 verabreichte Impfdosen gemeldet – so viele wie noch nie seit Beginn der Impfkampagne. Dabei wurden fast 84.000 Menschen in den Arztpraxen geimpft und mehr als 58.000 Bürgerinnen und Bürgern in den Impfzentren. Rund 11.000 Impfungen wurden über die Krankenhäuser verabreicht und fast 7.500 Impfungen durch die mobilen Impfteams.
Hintergrund
Der Impfstoff der Firma Johnson & Johnson muss für den vollständigen Infektionsschutz nur einmal verabreicht werden. Statistisch werden Personen, die mit diesem Impfstoff geimpft wurden, sowohl als mindestens einmal geimpft als auch als vollständig geimpft ausgewiesen. In der Summe der verabreichten Impfungen wird die Impfung mit Johnson & Johnson aber nur einmal erfasst. Somit entspricht die Summe der Erst- und Zweitimpfungen nicht mehr der Anzahl der verabreichten Impfungen. Der Impflogistikstab folgt damit der statistischen Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums auf impfdashboard.de.
12:21 Uhr, 07.06.2021 | Landkreis Görlitz: Inzidenzwert bei 21,37
Aktuelle Zahlen des Landkreises im Überblick – Stand 07.06.2021, 0 Uhr
| Aktuell | Veränderung zum Vortag | |
|---|---|---|
| 7-Tage-Inzidenz (Landkreis) | 21,37 | – 0,79 |
| Coronafälle (gesamt) | 20.357 | 0 |
| davon Fälle mit britischer Variante B.1.1.7 (gesamt) | 1.182 | 0 |
| Positiv PCR-getestete Personen in Quarantäne | 103 | – 19 |
| Personen in stationärer Behandlung | 39 | – 12 |
| Todesfälle | 1.143 | + 3* |
* Die Todesfälle beziehen sich auf den Zeitraum vom 15. Mai bis 1. Juni 2021.
zur Übersicht der aktuellen Zahlen in den Kommunen (Gemeindetabelle)
Aktuell wurden im Landkreis Görlitz keine neuen Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber dem Vortag ermittelt.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 21,37 je 100.000 Einwohner, der durch das RKI ermittelte Wert liegt heute bei 21,4. Abweichungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.
Derzeit befinden sich 39 Menschen in medizinischer Behandlung in Kliniken des Landkreises Görlitz, neun davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Im Landkreis Görlitz sind bislang 1.182 Fälle der britischen Mutante (B.1.1.7) von SARS-CoV-2 nachgewiesen worden, 16 davon sind aktuell noch aktiv und stehen unter Quarantäne.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 20.357 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 103 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.
Für den Zeitraum vom 15. Mai bis 1. Juni 2021 gibt es im Landkreis Görlitz drei weitere Todesfälle in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion zu verzeichnen. Es handelt sich um zwei Frauen und einen Mann im Alter von 72 bis 90 Jahren. Damit erhöht sich die Zahl der bisher mit oder an Corona Verstorbenen auf 1.143.
7-Tage-Inzidenz nach dem Berechnungsverfahren des Robert-Koch-Instituts (RKI)
| Tag 8 | Tag 7 | Tag 6 | Tag 5 | Tag 4 | Tag 3 | Tag 2 | Tag 1 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.05. | 01.06. | 02.06. | 03.06. | 04.06. | 05.06. | 06.06. | 07.06. | |
| 62,1 | 63,3 | 37,6 | 30,1 | 28,5 | 23,3 | 21,4 | 21,4 | Inzidenz |
* bezogen auf Neuinfektionen je 100.000 Einwohner nach Meldung des RKI,
Stand: 07.06.2021 02:00:00
Quelle: Robert Koch-Institut (RKI), RKI-Dashboard
12:13 Uhr, 07.06.2021 | Elbe-Elster: 7-Tage-Inzidenz bei 21,6
12:08 Uhr, 07.06.2021 | Oder-Spree: Inzidenz bei 9,5 / Kurzfristige freie Impftermine in Impfstelle Beeskow
Im Landkreis Oder-Spree ist laut Statistik des Robert Koch-Instituts vom 7. Juni die 7-Tage-Inzidenz, die Anzahl der nachgewiesenen Fälle einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner, im Vergleich zum Vortag leicht gestiegen und liegt jetzt bei 9,5 – der Wert für Brandenburg bei 13,0. Im Laufe des gestrigen Tages wurden drei neue Infektionen registriert, während der vergangenen sieben Tage waren es kreisweit 17 neue Fälle.
Kumuliert wurden im Kreisgebiet seit Beginn des Pandemiegeschehens 8190 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der im Kontext mit dem Coronavirus in Oder-Spree zu beklagenden Todesfälle hat sich nicht erhöht und liegt weiterhin bei 311. Bisher gelten 7828 Infizierte als genesen. Damit sind am heutigen Tag 51 Personen mit Wohnsitz im Landkreis Oder-Spree nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Vrus infiziert.
Datengrundlage für diese Veröffentlichung ist die Meldesoftware SurvNet des Robert Koch-Instituts.
Kurzfristige freie Impftermine in der Impfstelle Beeskow
In der Impfstelle des Landkreises Oder-Spree in der alten Sporthalle am Bertholdplatz 1, 15848 Beeskow stehen Bürgerinnen und Bürgern in dieser Woche noch kurzfristige Impftermine zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Oder-Spree können eine Terminbuchung über das dafür eingerichtete Portal vornehmen. Insofern eine Online-Buchung nicht möglich ist, kann diese auch über die Coronavirus-Hotline des Landkreises unter der Telefonnummer 03366 35-2002 erfolgen.
Wichtige Unterlagen zum Ausfüllen und Unterschreiben
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zur Identifikation sowie folgende Unterlagen mit:
- Impfpass (soweit vorhanden)
- Aufklärungsmerkblatt, unterschrieben
- Anamnese und Einwilligungserklärung, unterschrieben
- Datenschutzerklärung, unterschrieben
Der Termin für die zweite Impfung wird nach erfolgter Erstimpfung mit einem Abstand von sechs Wochen vergeben.
Bei den nun zu vergebenen Terminen handelt es sich um Impfdosen, die dem Landkreis Oder-Spree als ein Sonderkontigent zur Verfügung gestellt wurden. Ursprünglich waren dem Landkreis Oder-Spree 1.000 Impfdosen für die Kalenderwoche 22 zugewiesen. Das kurzfristige Sonderkontingent umfasst eine Lieferung von 1.500 weiteren Impfdosen. Diese werden entsprechend auf die Impfstellen des Landkreises verteilt. Der Landkreis Oder-Spree erhält den Impfstoff von der Firma BioNTech/Pfizer.
12:04 Uhr, 07.06.2021 | Dahme-Spreewald: Inzidenzwert steigt auf 13,5
| Aktuelle Fallzahlen LDS laut Dashboard LAVG | |
| bestätigte Infektionen | 7.057 |
| Veränderung zum Vortag | +3 |
| Todesfälle | 249 |
| Genesene | 6.752 |
| aktuell infizierte Personen | 56 |
| davon in stationärer Behandlung | 2 |
| 7-Tage-Inzidenz | 13,5 |
| (Die Abweichungen zwischen den Fallzahlen des LAVG und derer des Landkreises Dahme-Spreewald zu den einzelnen Kommunen beruhen auf dem Meldeverzug und auf Abweichungen bei der Datenübermittlung und Datenerfassung. Die Fallzahlen der einzelnen Kommunen bilden kein eindeutiges Bild zum Infektionsgeschehen der einzelnen Kommunen ab, da beispielsweise Pflegeeinrichtungen einen Hotspot darstellen und erhöhte Fallzahlen aufweisen.) | |
| Entwicklung 7-Tage-Inzidenz im LDS | |||||||
| Datum | 07.06. | 06.06. | 05.06. | 04.06. | 03.06. | 02.06. | 01.06. |
| Inzidenz | 13,5 | 12,9 | 17,0 | 15,8 | 17,0 | 17,6 | 17,6 |
11:57 Uhr, 07.06.2021 | Oberspreewald-Lausitz: Inzidenz weiter bei 14,6
| Landkreis OSL | |
| Neufälle im 24h-Vergleich | 1 |
| bestätigte Fälle gesamt | 7.378 |
| aktuelle Fälle | 65 |
| davon stationär im Klinikum Niederlausitz in Behandlung | 1 |
| Genesene | 7049 |
| Sterbefälle | 264 |
| in Quarantäne | 195 |
Stand: 07.06.2021 (Quelle: http://corona.rki.de)
Mehr unter > Corona-Statistik Oberspreewald-Lausitz
Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an 3 aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100/150/165, gelten ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Unterschreitet ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen an 5 aufeinander folgenden Werktagen* die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100/150/165, so treten an dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen außer Kraft.
(* Sonn- und Feiertage zählen nicht als Werktage)
| Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz | |
| 01.06.2021 | 30,2 |
| 02.06.2021 | 36,6 |
| 03.06.2021 | 25,6 |
| 04.06.2021 | 20,1 |
| 05.06.2021 | 17,4 |
| 06.06.2021 | 14,6 |
| 07.06.2021 | 14,6 |
10:08 Uhr, 07.06.2021 | 26 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten im Land bei 1.400
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 26 erhöht. So sind insgesamt 108.560 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 07.06.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). Aktuell werden 75 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 27 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 23 beatmet werden. In Brandenburg sind ungefähr 103.400 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt rund 1.400.
Landkreis / | Neue bestätigte Fälle im | Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär Stand: 07.06., 00:00 Uhr | 7-Tage-Inzidenz | 7-Tage-Fallzahl | Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) |
Barnim | +2 | 6.077 | 7,0 | 13 | 223 (+0) |
Brandenburg a. d. H. | +0 | 2.327 | 5,5 | 4 | 85 (+0) |
Cottbus/Chóśebuz | +2 | 5.912 | 10,0 | 10 | 204 (+0) |
Dahme-Spreewald | +3 | 7.057 | 13,5 | 23 | 249 (+0) |
Elbe-Elster | +3 | 7.113 | 21,6 | 22 | 245 (+0) |
Frankfurt (Oder) | +1 | 2.244 | 19,0 | 11 | 111 (+0) |
Havelland | +0 | 6.250 | 14,7 | 24 | 181 (+0) |
Märkisch-Oderland | +0 | 6.938 | 8,7 | 17 | 275 (+0) |
Oberhavel | +3 | 8.357 | 16,9 | 36 | 270 (+0) |
Oberspreewald-Lausitz | +1 | 7.378 | 14,6 | 16 | 264 (+0) |
Oder-Spree | +3 | 8.190 | 9,5 | 17 | 311 (+0) |
Ostprignitz-Ruppin | +0 | 4.133 | 7,1 | 7 | 151 (+0) |
Potsdam | +0 | 7.091 | 16,6 | 30 | 242 (+0) |
Potsdam-Mittelmark | +1 | 7.871 | 14,8 | 32 | 204 (+0) |
Prignitz | +0 | 3.232 | 9,2 | 7 | 164 (+0) |
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa | +0 | 7.626 | 8,8 | 10 | 195 (+1) |
Teltow-Fläming | +7 | 6.856 | 27,1 | 46 | 206 (+0) |
Uckermark | +0 | 3.908 | 3,4 | 4 | 164 (+0) |
Brandenburg gesamt | +26 | 108.560 | 13,0 | 329 | 3.744 (+1) |
Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte
Landkreis / |
07.06. | Sonntag 06.06. |
05.06. |
04.06. |
03.06. |
02.06. |
01.06. |
31.05. | Sonntag 30.05. |
29.05. |
Barnim | 7,0 | 7,0 | 9,2 | 12,4 | 11,3 | 11,3 | 14,0 | 14,0 | 14,0 | 17,3 |
Brandenburg a. d. H. | 5,5 | 5,5 | 8,3 | 12,5 | 20,8 | 42,9 | 40,2 | 37,4 | 42,9 | 51,3 |
Cottbus | 10,0 | 9,0 | 11,0 | 11,0 | 15,0 | 20,1 | 20,1 | 23,1 | 25,1 | 32,1 |
Dahme-Spreewald | 13,5 | 12,9 | 17,0 | 15,8 | 17,0 | 17,6 | 17,6 | 17,0 | 18,2 | 22,2 |
Elbe-Elster | 21,6 | 18,7 | 20,6 | 21,6 | 27,5 | 29,5 | 26,5 | 29,5 | 29,5 | 35,4 |
Frankfurt (Oder) | 19,0 | 17,3 | 19,0 | 17,3 | 20,8 | 26,0 | 20,8 | 24,2 | 24,2 | 26,0 |
Havelland | 14,7 | 20,9 | 23,9 | 22,7 | 26,4 | 28,2 | 23,9 | 23,3 | 23,3 | 23,9 |
Märkisch-Oderland | 8,7 | 9,2 | 8,2 | 7,7 | 12,8 | 13,3 | 13,8 | 14,3 | 16,9 | 20,4 |
Oberhavel | 16,9 | 16,0 | 15,5 | 16,9 | 19,7 | 20,2 | 17,4 | 17,4 | 19,3 | 18,8 |
Oberspreewald-Lausitz | 14,6 | 14,6 | 17,4 | 20,1 | 25,6 | 36,6 | 30,2 | 30,2 | 32,0 | 37,5 |
Oder-Spree | 9,5 | 7,8 | 8,4 | 12,3 | 18,5 | 15,7 | 13,4 | 14,0 | 16,8 | 24,0 |
Ostprignitz-Ruppin | 7,1 | 7,1 | 5,1 | 5,1 | 8,1 | 9,1 | 6,1 | 6,1 | 6,1 | 8,1 |
Potsdam | 16,6 | 17,7 | 16,1 | 11,6 | 16,6 | 17,7 | 15,0 | 16,1 | 16,6 | 20,0 |
Potsdam-Mittelmark | 14,8 | 17,1 | 17,1 | 15,7 | 19,4 | 18,9 | 16,2 | 16,2 | 16,2 | 18,0 |
Prignitz | 9,2 | 9,2 | 7,9 | 6,6 | 9,2 | 11,8 | 10,5 | 10,5 | 10,5 | 11,8 |
Spree-Neiße | 8,8 | 9,7 | 14,1 | 22,0 | 29,9 | 31,7 | 27,3 | 27,3 | 32,5 | 36,9 |
Teltow-Fläming | 27,1 | 24,7 | 24,1 | 22,4 | 30,0 | 22,9 | 18,8 | 18,8 | 18,8 | 19,4 |
Uckermark | 3,4 | 4,2 | 4,2 | 7,6 | 16,0 | 18,5 | 17,7 | 16,8 | 18,5 | 21,9 |
Brandenburg gesamt | 13,0 | 13,2 | 14,1 | 14,7 | 19,1 | 20,5 | 18,4 | 18,7 | 20,0 | 23,2 |
7-Tage-Inzidenz ≤ 50 | Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100/150/165, gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG). Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des § 28b IfSG an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100/150/165, so treten an dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b IfSG außer Kraft. Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 50, findet frühestens ab dem 31. Mai 2021 in den Schulen der Primarstufe und frühestens ab dem 7. Juni 2021 in allen weiteren Schulen der Unterricht als Präsenzunterricht statt (§ 17 Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung). |
7-Tage-Inzidenz > 50 und ≤ 100 | |
7-Tage-Inzidenz > 100 und ≤ 150 | |
7-Tage-Inzidenz > 150 und ≤ 165 | |
7-Tage-Inzidenz > 165 und ≤ 200 | |
7-Tage-Inzidenz ≥ 200 | |
Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen
Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI> bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.
Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.
Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.







