Der Lausitzer Bundestagsabgeordnete Dr. Klaus-Peter Schulze sieht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs kritisch, die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente zu kippen. „Das Urteil führt zu einem klaren Wettbewerbsnachteil für deutsche inhabergeführte Apotheken. Diese gewährleisten jedoch die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Daher sollte über ein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel in Deutschland nachgedacht werden“, so Dr. Schulze. Für die Zukunft gilt es zudem, ein neues, differenzierteres Honorarsystem für Apotheken zu entwickeln. Hier bieten Modellprojekte der Wirkstoffverordnung wie ARMIN einen guten Lösungsansatz.
Aktuell ist in Deutschland der Preis für die einzelnen verschreibungspflichtigen Medikamente überall gleich. Diese Preisbindung gilt auch für Versandapotheken, die ihren Sitz im EU-Ausland haben. Der Europäische Gerichtshof entschied jedoch im Oktober dieses Jahres, dass diese Praxis den grenzüberschreitenden freien Warenverkehr einschränkt und daher gegen EU-Recht verstößt.
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pm/red




