Der Katastrophenstab des Landkreises Elbe-Elster hat heute entschieden, den Katastrophenalarm für die Stadt Herzberg ab 10.00 Uhr aufzuheben. Dort gilt ab dann die Hochwasseralarmstufe 2. Der Landkreis stellt zu dem Zeitpunkt seine Hochwasserbekämpfungsaktivitäten ein. Das Gleiche gilt für die Arbeit des Katastrophenstabes.
Bestehen bleibt die Allgemeinverfügung zum Betreten der Deichanlagen. Da die Hochwasserschutzanlagen in den vergangenen Tagen stark beansprucht wurden und nach wie vor beansprucht werden, ist das Betreten der Deichanlagen weiter nicht gestattet.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster / Polizei Elbe-Elster
Der Katastrophenstab des Landkreises Elbe-Elster hat heute entschieden, den Katastrophenalarm für die Stadt Herzberg ab 10.00 Uhr aufzuheben. Dort gilt ab dann die Hochwasseralarmstufe 2. Der Landkreis stellt zu dem Zeitpunkt seine Hochwasserbekämpfungsaktivitäten ein. Das Gleiche gilt für die Arbeit des Katastrophenstabes.
Bestehen bleibt die Allgemeinverfügung zum Betreten der Deichanlagen. Da die Hochwasserschutzanlagen in den vergangenen Tagen stark beansprucht wurden und nach wie vor beansprucht werden, ist das Betreten der Deichanlagen weiter nicht gestattet.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster / Polizei Elbe-Elster
Der Katastrophenstab des Landkreises Elbe-Elster hat heute entschieden, den Katastrophenalarm für die Stadt Herzberg ab 10.00 Uhr aufzuheben. Dort gilt ab dann die Hochwasseralarmstufe 2. Der Landkreis stellt zu dem Zeitpunkt seine Hochwasserbekämpfungsaktivitäten ein. Das Gleiche gilt für die Arbeit des Katastrophenstabes.
Bestehen bleibt die Allgemeinverfügung zum Betreten der Deichanlagen. Da die Hochwasserschutzanlagen in den vergangenen Tagen stark beansprucht wurden und nach wie vor beansprucht werden, ist das Betreten der Deichanlagen weiter nicht gestattet.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster / Polizei Elbe-Elster
Der Katastrophenstab des Landkreises Elbe-Elster hat heute entschieden, den Katastrophenalarm für die Stadt Herzberg ab 10.00 Uhr aufzuheben. Dort gilt ab dann die Hochwasseralarmstufe 2. Der Landkreis stellt zu dem Zeitpunkt seine Hochwasserbekämpfungsaktivitäten ein. Das Gleiche gilt für die Arbeit des Katastrophenstabes.
Bestehen bleibt die Allgemeinverfügung zum Betreten der Deichanlagen. Da die Hochwasserschutzanlagen in den vergangenen Tagen stark beansprucht wurden und nach wie vor beansprucht werden, ist das Betreten der Deichanlagen weiter nicht gestattet.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster / Polizei Elbe-Elster