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NIEDERLAUSITZ aktuell

Treffen der örtlichen Bauamtsleiter in der Kreisverwaltung – Erfahrungsaustausch über Erkenntnisse im Umgang mit neuen Bauvorschriften

11:31 Uhr | 16. Juni 2011
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Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

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BTU-Campus in Cottbus-Sachsendorf lädt zu “Campusfest”

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Zug brannte bei Lübben. Einschränkungen im Bahnverkehr

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Lübben feiert Shoppingnacht mit Stadtgeschichte und Live-Programm

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Nach Bedrohung in Sozialeinrichtung. Polizei-Einsatz in Lübben

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Körperliche Auseinandersetzung auf Finsterwalder Marktplatz

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Ermittlungen nach Wohnungsbrand in Cottbus

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Premiere in Cottbus-Sielow: 1. Höfe-Flohmarkt steht an

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Stadtfest Cottbus erstmals mit sieben Bühnen & verschärfter Sicherheit

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Vier Verletzte bei schwerem Unfall auf der B101 bei Herzberg

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VideoNews

Cottbus | Vorfreude auf eG Wohnen Charity-Lauf am 5. Juli durch Spreeauen- und Tierpark
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Am 5. Juli heißt es im Cottbuser Spreeauenpark wieder: Laufschuhe an und Gutes tun! Der eG Wohnen Charity-Lauf geht in seine 14. Runde. Von 10 bis 12 Uhr drehen hunderte ...Läuferinnen und Läufer ihre Runden durch den Park und den Tierpark. Ziel ist es, möglichst viele Kilometer zu laufen, denn für jede Runde fließt ein Euro zusätzlich in die Spendenkasse. In diesem Jahr geht es für den Bau einer Voliere für Schwarzstörche in die Laufschuhe. Wer dabei sein will, kann sich vor Ort oder zuvor online unter http://www.eg-wohnen.de anmelden.

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Cottbus | 5. Ostsee-Sportspiele mit tausenden Teilnehmern
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Ein Wochenende voller Sport, Emotionen und unvergesslicher Momente! Vom 13. bis 15. Juni 2025 wurde die Sportanlage in Cottbus-Willmersdorf zur Bühne für über 3.500 Sportlerinnen und mehr als 10.000 Besucherinnen ...der 5. Ostsee-Sportspiele.

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Cottbus | Baumkuchenmanufaktur Groch & Erben mit Blick auf Neuheiten, Werksverkauf und Inhaltsstoffe
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