Die Stadt Finsterwalde weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ausschließlich in der Zeit vom 31.12.2014, 0.00 Uhr bis 01.01.2015, 24.00 Uhr erlaubt ist.
Quelle: Stadt Finsterwalde
Die Stadt Finsterwalde weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ausschließlich in der Zeit vom 31.12.2014, 0.00 Uhr bis 01.01.2015, 24.00 Uhr erlaubt ist.
Quelle: Stadt Finsterwalde
Nervosität, leuchtende Augen und pure Vorfreude erfüllten am Samstag die Kulturweberei in Finsterwalde, wo 129 Jugendliche ihre Jugendweihe feierten und...
Hier findet ihr von montags bis freitags einen Überblick über unsere tagesaktuellen Meldungen, Videos und Postings, die wir für euch...
In Senftenberg ist ein kurzfristig eingerichtetes Ankaufsbüro in der Kreuzstraße nach einer gemeinsamen Kontrolle von Ordnungsamt und Zoll geschlossen worden....
Hier bekommt ihr unsere Eventübersicht für das Wochenende in unserer Lausitzer und Südbrandenburger Region. Vollständigkeit ist natürlich nicht garantiert. Viel...