Mit 32 Vorhaben von Unternehmern, Kommunen und Vereinen geht die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Elbe-Elster in die zweite Antragsrunde im LEADER-Programm für den ländlichen Raum, die mit Mitteln von EU und Land Brandenburg gefördert werden sollen. Zugleich können zwei Vorhaben des ländlichen Wegebaus über die GAK-Förderung von Bund und Land beantragt werden.
Der Vorstand der LAG Elbe-Elster hat am 28. Januar die zweite Auswahlrunde für Projekte durchgeführt, die für eine Antragstellung unter dem LEADER-Programm zugelassen werden. Dazu wurden die zum
30. November 2015 fristgerecht eingegangenen 59 Vorhaben anhand der im September 2015 veröffentlichten Auswahlkriterien der LAG Elbe-Elster bewertet. Die so bestätigten 32 Projekte liegen im Rahmen des für die Auswahlrunde ausgelobten Förderbudgets der Region. Insgesamt binden diese Vorhaben ca. 3,7 Mio. Euro Fördermittel des europäischen Fonds für ländliche Entwicklung (ELER). Die Träger der Projekte müssen nun bis zum 15. März 2016 ihren Förderantrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung in Luckau einreichen.
Bestätigt wurden außerdem zwei Vorhaben des ländlichen Wegebaus. Diese werden über das GAK-Programm von Bund und Land gefördert, mussten aber gleichwohl zunächst die Hürde des Auswahlverfahrens der LAG Elbe-Elster nehmen, um einen Förderantrag stellen zu können.
Mit dem Votum kann nun auch ein durch die Lokale Aktionsgruppe getragenes Projekt von 11 lokalen Initiativen aus dem gesamten LAG-Gebiet beantragt werden. Unterstützt werden dabei Ehrenamtliche vor Ort bei kleinen, gemeinschaftlich getragenen Vorhaben mit bis max. 5.000 Euro Fördergelder. Die LAG Elbe-Elster ist die erste Region Brandenburgs, die dieses neue Förderangebot für lokales Engagement in Anspruch nehmen will.
Alle Vorhaben, die keinen Erfolg hatten, können sich gemeinsam mit anderen Projekten zum nächsten Förderaufruf erneut bewerben. Die Lokale Aktionsgruppe Elbe-Elster wird dazu einen Aufruf zur dritten Antragsrunde für eine LEADER-Förderung zum Ende des 1. Quartals öffentlich bekanntgeben.
Quelle: LAG Elbe-Elster e.V.