Das Gesundheitsamt Elbe-Elster macht darauf aufmerksam, dass die Öffentlichkeit insbesondere bei der Erstellung, Überprüfung oder Aktualisierung der jährlichen Liste der zu überwachenden Badegewässer beteiligt wird. Das sieht die Badegewässerverordnung des Landes Brandenburg vor.
Zu diesem Zweck können Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden an den Landkreis Elbe-Elster, Gesundheitsamt, Grochwitzer Str. 20 in 04916 Herzberg gerichtet werden.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gibt das Gesundheitsamt Elbe-Elster bekannt, dass folgende Badegewässer vorläufig als Badestellen für das Jahr 2014 ausgewiesen sind und hygienisch überwacht werden:
– Waldbad Zeischa,
– Grünewalder Lauch, Strandbereich Gorden,
– Badesee „Air-Force-Beach“ Brandis,
– Badesee „Kiebitz“ Falkenberg,
– Badesee Kiesgrube Bernsdorf,
– Körbaer See Körba,
– Badesee Rückersdorf,
– Badesee Bad Erna, Schönborn, OT Lindena.
Die Öffentlichkeit wird hiermit aufgefordert, sich an der Umsetzung der Badegewässerverordnung zu beteiligen. Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden sind zu richten an den Landkreis Elbe-Elster, Gesundheitsamt, Grochwitzer Str. 20 in 04916 Herzberg.
Es ist vorgesehen, die Untersuchungsergebnisse 2014 auf der Homepage des Landkreises Elbe-Elster und im Kreisanzeiger zu veröffentlichen.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
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