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NIEDERLAUSITZ aktuell

Beschäftigungsperspektive 50plus unterstützt Unternehmen und Arbeitsuchende im Landkreis

6:39 Uhr | 23. Juni 2011
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Mit dem Beschäftigungspakt 50plus Elbe-Elster, Wittenberg und Dessau-Roßlau sollen die Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser in den Jahren 2011 bis 2015 weiter verbessert werden. Um das Ziel zu erreichen, werden Unternehmen, die Langzeitarbeitslosen über 50 Jahre eine Chance bieten, bei der Organisation und Finanzierung von fachgerechter Weiterbildung und Qualifikation in allen regionalen Wirtschaftszweigen unterstützt. Nach Prüfung steht eine Eingliederungshilfe von bis zu 3.000 Euro zur Verfügung
Die Teilnahme an dem Projekt ist an Bedingungen geknüpft: Arbeitslose Bewerber über 50, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, müssen den Hauptwohnsitz im Landkreis Elbe-Elster haben und beim Jobcenter Elbe-Elster gemeldet sein. Darüber hinaus wird der Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses von mindestens sechs Monaten vorausgesetzt.
Auch Teilzeitarbeit kann gefördert werden, wenn ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis entsteht (ab 401,00 Euro)
Ebenso besteht für einen Saisonarbeitsplatz (länger als 3 Monate) unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Förderung.
Weitere Fragen beantwortet das Team der Regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster mbH, Torgauer Straße 68-70, in 04916 Herzberg unter Telefon 03535 2480554 oder 2480576.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster

Mit dem Beschäftigungspakt 50plus Elbe-Elster, Wittenberg und Dessau-Roßlau sollen die Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser in den Jahren 2011 bis 2015 weiter verbessert werden. Um das Ziel zu erreichen, werden Unternehmen, die Langzeitarbeitslosen über 50 Jahre eine Chance bieten, bei der Organisation und Finanzierung von fachgerechter Weiterbildung und Qualifikation in allen regionalen Wirtschaftszweigen unterstützt. Nach Prüfung steht eine Eingliederungshilfe von bis zu 3.000 Euro zur Verfügung
Die Teilnahme an dem Projekt ist an Bedingungen geknüpft: Arbeitslose Bewerber über 50, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, müssen den Hauptwohnsitz im Landkreis Elbe-Elster haben und beim Jobcenter Elbe-Elster gemeldet sein. Darüber hinaus wird der Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses von mindestens sechs Monaten vorausgesetzt.
Auch Teilzeitarbeit kann gefördert werden, wenn ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis entsteht (ab 401,00 Euro)
Ebenso besteht für einen Saisonarbeitsplatz (länger als 3 Monate) unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Förderung.
Weitere Fragen beantwortet das Team der Regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster mbH, Torgauer Straße 68-70, in 04916 Herzberg unter Telefon 03535 2480554 oder 2480576.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster

Mit dem Beschäftigungspakt 50plus Elbe-Elster, Wittenberg und Dessau-Roßlau sollen die Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser in den Jahren 2011 bis 2015 weiter verbessert werden. Um das Ziel zu erreichen, werden Unternehmen, die Langzeitarbeitslosen über 50 Jahre eine Chance bieten, bei der Organisation und Finanzierung von fachgerechter Weiterbildung und Qualifikation in allen regionalen Wirtschaftszweigen unterstützt. Nach Prüfung steht eine Eingliederungshilfe von bis zu 3.000 Euro zur Verfügung
Die Teilnahme an dem Projekt ist an Bedingungen geknüpft: Arbeitslose Bewerber über 50, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, müssen den Hauptwohnsitz im Landkreis Elbe-Elster haben und beim Jobcenter Elbe-Elster gemeldet sein. Darüber hinaus wird der Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses von mindestens sechs Monaten vorausgesetzt.
Auch Teilzeitarbeit kann gefördert werden, wenn ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis entsteht (ab 401,00 Euro)
Ebenso besteht für einen Saisonarbeitsplatz (länger als 3 Monate) unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Förderung.
Weitere Fragen beantwortet das Team der Regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster mbH, Torgauer Straße 68-70, in 04916 Herzberg unter Telefon 03535 2480554 oder 2480576.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster

Mit dem Beschäftigungspakt 50plus Elbe-Elster, Wittenberg und Dessau-Roßlau sollen die Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser in den Jahren 2011 bis 2015 weiter verbessert werden. Um das Ziel zu erreichen, werden Unternehmen, die Langzeitarbeitslosen über 50 Jahre eine Chance bieten, bei der Organisation und Finanzierung von fachgerechter Weiterbildung und Qualifikation in allen regionalen Wirtschaftszweigen unterstützt. Nach Prüfung steht eine Eingliederungshilfe von bis zu 3.000 Euro zur Verfügung
Die Teilnahme an dem Projekt ist an Bedingungen geknüpft: Arbeitslose Bewerber über 50, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, müssen den Hauptwohnsitz im Landkreis Elbe-Elster haben und beim Jobcenter Elbe-Elster gemeldet sein. Darüber hinaus wird der Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses von mindestens sechs Monaten vorausgesetzt.
Auch Teilzeitarbeit kann gefördert werden, wenn ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis entsteht (ab 401,00 Euro)
Ebenso besteht für einen Saisonarbeitsplatz (länger als 3 Monate) unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Förderung.
Weitere Fragen beantwortet das Team der Regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster mbH, Torgauer Straße 68-70, in 04916 Herzberg unter Telefon 03535 2480554 oder 2480576.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster

Mit dem Beschäftigungspakt 50plus Elbe-Elster, Wittenberg und Dessau-Roßlau sollen die Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser in den Jahren 2011 bis 2015 weiter verbessert werden. Um das Ziel zu erreichen, werden Unternehmen, die Langzeitarbeitslosen über 50 Jahre eine Chance bieten, bei der Organisation und Finanzierung von fachgerechter Weiterbildung und Qualifikation in allen regionalen Wirtschaftszweigen unterstützt. Nach Prüfung steht eine Eingliederungshilfe von bis zu 3.000 Euro zur Verfügung
Die Teilnahme an dem Projekt ist an Bedingungen geknüpft: Arbeitslose Bewerber über 50, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, müssen den Hauptwohnsitz im Landkreis Elbe-Elster haben und beim Jobcenter Elbe-Elster gemeldet sein. Darüber hinaus wird der Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses von mindestens sechs Monaten vorausgesetzt.
Auch Teilzeitarbeit kann gefördert werden, wenn ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis entsteht (ab 401,00 Euro)
Ebenso besteht für einen Saisonarbeitsplatz (länger als 3 Monate) unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Förderung.
Weitere Fragen beantwortet das Team der Regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster mbH, Torgauer Straße 68-70, in 04916 Herzberg unter Telefon 03535 2480554 oder 2480576.
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