Das Tauwetter der vergangenen Tage hat an der Schwarzen Elster zu erhöhten Hochwasserständen geführt. Am Nachmittag (15.30 Uhr) hat Landrat Christian Jaschinski für das gesamte Flussgebiet der Schwarzen Elster im Landkreis – von der Kreisgrenze zu Oberspreewald-Lausitz bis zur Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt – die Hochwasseralarmstufe 3 ausgerufen. Der Landrat hatte sich zuvor über die Pegelstände unterrichten lassen und mit Fachleuten des kreislichen Ordnungsamtes sowie der Unteren Wasserbehörde des Landkreises und Mitarbeitern des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) über die aktuelle Lage beraten.
In der Zusammenkunft wurde auch entschieden, dass ab sofort im Ordnungsamt des Landkreises ein kleiner „Stab außergewöhnliche Ereignisse“ einberufen wird, der rund um die Uhr im Dienst ist. Über den Stab werden Hilfeersuchen der Kommunen und notwendige Arbeiten koordiniert. Auf Empfehlung des LUGV wurde ein Deichwachdienst in Schwerpunktbereichen eingerichtet.
Nach den derzeitigen Prognosen des LUGV wird der Pegel entlang der Schwarzen Elster auf Stufe 3 verharren und die Werte für die Alarmstufe 4 nicht überschreiten.
Der aktuelle Pegel in Herzberg liegt bei: 3,09 m um 16.00 Uhr (Richtwert für die Alarmstufe 4 ist Pegelstand 3,30 m).
Der aktuelle Pegel in Bad Liebenwerda liegt bei: 2,94 m um 16.00 Uhr (Richtwert für die Alarmstufe 4 ist Pegelstand 3,10 m).
Die Alarmstufen III und IV können auf Vorschlag vom LUGV Brandenburg durch die Landräte der Landkreise oder die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte ausgerufen und wieder aufgehoben werden.
Die Alarmstufe III – Wachdienst wird ausgelöst, wenn der in der Hochwassermeldeordnung festgelegte Richtwert des Wasserstandes am Richtpegel überschritten wird, ein weiteres Ansteigen zu erwarten ist oder abflussbehindernde Zusammenschiebungen von Eis, Bäumen, Strauchwerk und anderem Treibgut ein plötzliches Ansteigen der Wasserstände hervorrufen können.
Die Situation in den Hochwassergebieten ist bei Überschreiten der Richtwasserstände gekennzeichnet durch: Überflutung einzelner Grundstücke, Straßen oder Keller, stärkere Vernässung von Polderflächen durch Drängewasser, Wasserstände am Deich bis etwa halbe Deichhöhe.
Durchzuführen sind zusätzlich gegenüber den Alarmstufen I und II:
ständiger Wachdienst auf den Deichen,
Auslagerung von Hochwasserschutzmaterialien an bekannte Gefahrenstellen und vorbereitete Zwischenlagerplätze, vorbeugende Maßnahmen zur Minderung von Gefährdungen. (z.B. Verbau von Ausschälungen) ggf. Errichten/Ablesen von Hilfspegeln in unzureichend abgedeckten Gebieten.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Foto: Helfer in Herzberg am 4.10.2010, © Klaus-Jürgen Dietze
Das Tauwetter der vergangenen Tage hat an der Schwarzen Elster zu erhöhten Hochwasserständen geführt. Am Nachmittag (15.30 Uhr) hat Landrat Christian Jaschinski für das gesamte Flussgebiet der Schwarzen Elster im Landkreis – von der Kreisgrenze zu Oberspreewald-Lausitz bis zur Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt – die Hochwasseralarmstufe 3 ausgerufen. Der Landrat hatte sich zuvor über die Pegelstände unterrichten lassen und mit Fachleuten des kreislichen Ordnungsamtes sowie der Unteren Wasserbehörde des Landkreises und Mitarbeitern des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) über die aktuelle Lage beraten.
In der Zusammenkunft wurde auch entschieden, dass ab sofort im Ordnungsamt des Landkreises ein kleiner „Stab außergewöhnliche Ereignisse“ einberufen wird, der rund um die Uhr im Dienst ist. Über den Stab werden Hilfeersuchen der Kommunen und notwendige Arbeiten koordiniert. Auf Empfehlung des LUGV wurde ein Deichwachdienst in Schwerpunktbereichen eingerichtet.
Nach den derzeitigen Prognosen des LUGV wird der Pegel entlang der Schwarzen Elster auf Stufe 3 verharren und die Werte für die Alarmstufe 4 nicht überschreiten.
Der aktuelle Pegel in Herzberg liegt bei: 3,09 m um 16.00 Uhr (Richtwert für die Alarmstufe 4 ist Pegelstand 3,30 m).
Der aktuelle Pegel in Bad Liebenwerda liegt bei: 2,94 m um 16.00 Uhr (Richtwert für die Alarmstufe 4 ist Pegelstand 3,10 m).
Die Alarmstufen III und IV können auf Vorschlag vom LUGV Brandenburg durch die Landräte der Landkreise oder die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte ausgerufen und wieder aufgehoben werden.
Die Alarmstufe III – Wachdienst wird ausgelöst, wenn der in der Hochwassermeldeordnung festgelegte Richtwert des Wasserstandes am Richtpegel überschritten wird, ein weiteres Ansteigen zu erwarten ist oder abflussbehindernde Zusammenschiebungen von Eis, Bäumen, Strauchwerk und anderem Treibgut ein plötzliches Ansteigen der Wasserstände hervorrufen können.
Die Situation in den Hochwassergebieten ist bei Überschreiten der Richtwasserstände gekennzeichnet durch: Überflutung einzelner Grundstücke, Straßen oder Keller, stärkere Vernässung von Polderflächen durch Drängewasser, Wasserstände am Deich bis etwa halbe Deichhöhe.
Durchzuführen sind zusätzlich gegenüber den Alarmstufen I und II:
ständiger Wachdienst auf den Deichen,
Auslagerung von Hochwasserschutzmaterialien an bekannte Gefahrenstellen und vorbereitete Zwischenlagerplätze, vorbeugende Maßnahmen zur Minderung von Gefährdungen. (z.B. Verbau von Ausschälungen) ggf. Errichten/Ablesen von Hilfspegeln in unzureichend abgedeckten Gebieten.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Foto: Helfer in Herzberg am 4.10.2010, © Klaus-Jürgen Dietze