Nach mehreren Meldungen aus dem Spreewald (->> wie berichtet) warnt nun auch Lübben vor dem Eichenprozessionsspinner. Nach Angaben der Stadt wurden an mehreren Standorten im Stadtgebiet befallene Eichen festgestellt. Bürgerinnen und Bürger sollen Abstand zu den betroffenen Bäumen halten und Nester keinesfalls selbst entfernen.
Eichenprozessionsspinner an mehreren Standorten
Wie die Stadt Lübben mitteilte, liegen derzeit Erkenntnisse über mehrere befallene Bäume und Standorte im Stadtgebiet vor. Betroffen sind demnach ein Privatgrundstück im Bereich An den Eichen, ein Straßenbaum in der Lubolzer Dorfstraße, mehrere Eichen in der Wettiner Straße, darunter auch im Bereich der Liuba-Grundschule neben dem Sportplatz, eine Eiche am Garagenkomplex Am Kleinen Hain sowie Bäume im Umfeld der Kita „Gute Laune“ an der Berliner Chaussee.
Die betroffenen Bereiche werden nach Angaben der Stadt gekennzeichnet und regelmäßig kontrolliert. Die örtliche Ordnungsbehörde beobachtet die bekannten Befallsstellen und prüft weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.
Brennhaare können gesundheitliche Beschwerden auslösen
Der Eichenprozessionsspinner ist als ausgewachsener Nachtfalter harmlos. Die Raupen entwickeln jedoch feine Brennhaare, die das Nesselgift Thaumetopoein enthalten. Laut Stadtverwaltung können bereits geringe Mengen dieser Haare gesundheitliche Beschwerden bei Menschen und Tieren auslösen.
Mögliche Folgen reichen von Hautrötungen, Pusteln und starkem Juckreiz bis hin zu Augenreizungen und Entzündungen. Auch Schwindel, Benommenheit und Fieber können auftreten. Werden die Brennhaare eingeatmet, sind Husten, Atemwegsreizungen oder Atemnot möglich. In seltenen Fällen kann es nach Angaben der Stadt zu schweren allergischen Reaktionen kommen.
Besonders problematisch sei, dass sich die Brennhaare über die Luft verbreiten können und auch in alten, verlassenen Nestern über längere Zeit aktiv bleiben.
Stadt appelliert: Nester nicht selbst entfernen
Die Stadt Lübben fordert Bürgerinnen und Bürger auf, befallene Bäume und Gespinste weiträumig zu meiden. Nester sollten keinesfalls berührt oder eigenständig entfernt werden. Dies gelte auch für Privatgrundstücke.
Nach Angaben der Stadt sind Grundstückseigentümer grundsätzlich selbst für die Beseitigung auf ihren Flächen verantwortlich. Die Entfernung sollte ausschließlich durch spezialisierte Fachfirmen erfolgen. Im Wald liegt die Zuständigkeit beim Forstamt Dahme-Spreewald.
Sichtungen können im Stadtgebiet an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Lübben gemeldet werden. Für Waldflächen ist das Forstamt Dahme-Spreewald, Revier Lübben, zuständig.
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Red. / Presseinformation




