Landrat erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest
Der Landrat erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest im Landkreis Dahme-Spreewald.
Darin werden die Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten und weitere Schutzmaßnahmen angeordnet. Die Tierseuchenallgemeinverfügung wird im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald Nr. 33 am 27. November 2014 veröffentlicht und kann an allen Verwaltungsstellen des Landkreises sowie im Internet unter www.dahme-spreewald.de eingesehen werden. Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden wurden informiert.
Nach der Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände vom 26. November 2014 wird für folgende Gebiete des Landkreises Dahme-Spreewald die Haltung des Geflügels in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), angeordnet:
Gemeinde Bestensee
Bestensee (mit Klein Besten, Groß Besten, Glunzbusch, Vordersiedlung und Hintersiedlung) und Pätz;
Stadt Königs Wusterhausen
Königs Wusterhausen (mit Deutsch Wusterhausen und Neue Mühle), Diepensee, Kablow, Niederlehme (mit Ziegenhals), Senzig, Zeesen (mit Körbiskrug) und Zernsdorf (mit Kablow-Ziegelei);
Stadt Luckau
nur Egsdorf, Freesdorf und Görlsdorf (mit Frankendorf und Garrenchen);
Stadt Lübben (Spreewald)
nur Radensdorf;
Stadt Mittenwalde
nur Gallun, Motzen und Schenkendorf (mit Krummensee);
Stadt Wildau
nur das Stadtgebiet östlich der S-Bahn
Amt Lieberose / Oberspreewald
nur Alt Zauche – Wußwerk (mit Burglehn), Stadt Lieberose (mit Behlow, Blasdorf, Hollbrunn und Münchhofe) und Briesensee aus der Gemeinde Neu Zauche.
Im gesamten Landkreis Dahme-Spreewald ist die Durchführung von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel untersagt.
Diese Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft.
Bei einer im Raum der Insel Rügen gesund erlegten Ente wurde das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus des Subtyps H5N8 nachgewiesen. Das Virus ist mit den bei Geflügelpest-Ausbrüchen in Deutschland, Niederlande und Großbritannien nachgewiesenen H5N8-Viren identisch. Damit ist der Nachweis erbracht, dass dieses Virus aktuell in der Wildvogelpopulation vorhanden ist. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieser Erreger in der Wildvogelpopulation verbreitet ist, ohne dass Wildvögel daran erkranken. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat im Rahmen einer Bewertung das Risiko einer Übertragung des Erregers durch Wildvögel auf Hausgeflügelbestände als hoch eingeschätzt. Durch geeignete Vorkehrungen ist daher dafür Sorge zu tragen, dass eine Übertragung des Erregers in Hausgeflügelbestände nicht erfolgt.
„Vorsorge ist immer besser als das Töten von Tieren“, sagt Amtstierarzt Dr. Clemens Müller. Er ruft die Bürger dazu auf, durch eigenverantwortliches Handeln die Tiere zu schützen. Für Tierhalter sei es vor allem wichtig, die Regeln der persönlichen und der Stallhygiene einzuhalten.
Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald