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NIEDERLAUSITZ aktuell

Säumige Zahler müssen sich auf erhöhte Gebühren einstellen. Dahme-Spreewald mit neuem Vollstreckungsrecht

18:43 Uhr | 12. November 2013
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Die Kreiskasse des Landkreises Dahme-Spreewald als Vollstreckungsbehörde bereitet derzeit die Umstellung auf das neue Vollstreckungsrecht vor. Seit dem 1. September 2013 gilt im Land Brandenburg ein neues Verwaltungsvollstreckungsgesetz und damit einhergehend eine veränderte Kostenordnung. Ziel des Gesetzgebers ist eine kostendeckende Tätigkeit der Vollstreckungsbehörden.
Nach der neuen Rechtslage werden säumige Zahler verstärkt zur Kasse gebeten, wenn die Vollstreckungsbehörde tätig werden muss.
Die Mahngebühren sind gestaffelt und betragen grundsätzlich 1 % des Mahnbetrages, jedoch mindestens 5 Euro (bislang 1,50 Euro) und höchstens 100 Euro.
Bei einer Pfändung beträgt die Gebühr 10,50 Euro (bis 500 Euro Hauptforderungen) bzw. 21 Euro (Hauptforderungen von über 500 Euro bis 1.000 Euro) und steigen bei höheren Forderungen weiter an.
Darüber hinaus wird für jeden Vollstreckungsauftrag eine einmalige Grundgebühr von 31 Euro (bei einer Geldforderung bis einschließlich 500 Euro) bzw. 42 Euro (bei einer Geldforderung von mehr als 500 bis einschließlich 1000 Euro) fällig. Auch diese steigt bei höheren Forderungen weiter an.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald

Die Kreiskasse des Landkreises Dahme-Spreewald als Vollstreckungsbehörde bereitet derzeit die Umstellung auf das neue Vollstreckungsrecht vor. Seit dem 1. September 2013 gilt im Land Brandenburg ein neues Verwaltungsvollstreckungsgesetz und damit einhergehend eine veränderte Kostenordnung. Ziel des Gesetzgebers ist eine kostendeckende Tätigkeit der Vollstreckungsbehörden.
Nach der neuen Rechtslage werden säumige Zahler verstärkt zur Kasse gebeten, wenn die Vollstreckungsbehörde tätig werden muss.
Die Mahngebühren sind gestaffelt und betragen grundsätzlich 1 % des Mahnbetrages, jedoch mindestens 5 Euro (bislang 1,50 Euro) und höchstens 100 Euro.
Bei einer Pfändung beträgt die Gebühr 10,50 Euro (bis 500 Euro Hauptforderungen) bzw. 21 Euro (Hauptforderungen von über 500 Euro bis 1.000 Euro) und steigen bei höheren Forderungen weiter an.
Darüber hinaus wird für jeden Vollstreckungsauftrag eine einmalige Grundgebühr von 31 Euro (bei einer Geldforderung bis einschließlich 500 Euro) bzw. 42 Euro (bei einer Geldforderung von mehr als 500 bis einschließlich 1000 Euro) fällig. Auch diese steigt bei höheren Forderungen weiter an.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald

Die Kreiskasse des Landkreises Dahme-Spreewald als Vollstreckungsbehörde bereitet derzeit die Umstellung auf das neue Vollstreckungsrecht vor. Seit dem 1. September 2013 gilt im Land Brandenburg ein neues Verwaltungsvollstreckungsgesetz und damit einhergehend eine veränderte Kostenordnung. Ziel des Gesetzgebers ist eine kostendeckende Tätigkeit der Vollstreckungsbehörden.
Nach der neuen Rechtslage werden säumige Zahler verstärkt zur Kasse gebeten, wenn die Vollstreckungsbehörde tätig werden muss.
Die Mahngebühren sind gestaffelt und betragen grundsätzlich 1 % des Mahnbetrages, jedoch mindestens 5 Euro (bislang 1,50 Euro) und höchstens 100 Euro.
Bei einer Pfändung beträgt die Gebühr 10,50 Euro (bis 500 Euro Hauptforderungen) bzw. 21 Euro (Hauptforderungen von über 500 Euro bis 1.000 Euro) und steigen bei höheren Forderungen weiter an.
Darüber hinaus wird für jeden Vollstreckungsauftrag eine einmalige Grundgebühr von 31 Euro (bei einer Geldforderung bis einschließlich 500 Euro) bzw. 42 Euro (bei einer Geldforderung von mehr als 500 bis einschließlich 1000 Euro) fällig. Auch diese steigt bei höheren Forderungen weiter an.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald

Die Kreiskasse des Landkreises Dahme-Spreewald als Vollstreckungsbehörde bereitet derzeit die Umstellung auf das neue Vollstreckungsrecht vor. Seit dem 1. September 2013 gilt im Land Brandenburg ein neues Verwaltungsvollstreckungsgesetz und damit einhergehend eine veränderte Kostenordnung. Ziel des Gesetzgebers ist eine kostendeckende Tätigkeit der Vollstreckungsbehörden.
Nach der neuen Rechtslage werden säumige Zahler verstärkt zur Kasse gebeten, wenn die Vollstreckungsbehörde tätig werden muss.
Die Mahngebühren sind gestaffelt und betragen grundsätzlich 1 % des Mahnbetrages, jedoch mindestens 5 Euro (bislang 1,50 Euro) und höchstens 100 Euro.
Bei einer Pfändung beträgt die Gebühr 10,50 Euro (bis 500 Euro Hauptforderungen) bzw. 21 Euro (Hauptforderungen von über 500 Euro bis 1.000 Euro) und steigen bei höheren Forderungen weiter an.
Darüber hinaus wird für jeden Vollstreckungsauftrag eine einmalige Grundgebühr von 31 Euro (bei einer Geldforderung bis einschließlich 500 Euro) bzw. 42 Euro (bei einer Geldforderung von mehr als 500 bis einschließlich 1000 Euro) fällig. Auch diese steigt bei höheren Forderungen weiter an.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald

Die Kreiskasse des Landkreises Dahme-Spreewald als Vollstreckungsbehörde bereitet derzeit die Umstellung auf das neue Vollstreckungsrecht vor. Seit dem 1. September 2013 gilt im Land Brandenburg ein neues Verwaltungsvollstreckungsgesetz und damit einhergehend eine veränderte Kostenordnung. Ziel des Gesetzgebers ist eine kostendeckende Tätigkeit der Vollstreckungsbehörden.
Nach der neuen Rechtslage werden säumige Zahler verstärkt zur Kasse gebeten, wenn die Vollstreckungsbehörde tätig werden muss.
Die Mahngebühren sind gestaffelt und betragen grundsätzlich 1 % des Mahnbetrages, jedoch mindestens 5 Euro (bislang 1,50 Euro) und höchstens 100 Euro.
Bei einer Pfändung beträgt die Gebühr 10,50 Euro (bis 500 Euro Hauptforderungen) bzw. 21 Euro (Hauptforderungen von über 500 Euro bis 1.000 Euro) und steigen bei höheren Forderungen weiter an.
Darüber hinaus wird für jeden Vollstreckungsauftrag eine einmalige Grundgebühr von 31 Euro (bei einer Geldforderung bis einschließlich 500 Euro) bzw. 42 Euro (bei einer Geldforderung von mehr als 500 bis einschließlich 1000 Euro) fällig. Auch diese steigt bei höheren Forderungen weiter an.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald

Die Kreiskasse des Landkreises Dahme-Spreewald als Vollstreckungsbehörde bereitet derzeit die Umstellung auf das neue Vollstreckungsrecht vor. Seit dem 1. September 2013 gilt im Land Brandenburg ein neues Verwaltungsvollstreckungsgesetz und damit einhergehend eine veränderte Kostenordnung. Ziel des Gesetzgebers ist eine kostendeckende Tätigkeit der Vollstreckungsbehörden.
Nach der neuen Rechtslage werden säumige Zahler verstärkt zur Kasse gebeten, wenn die Vollstreckungsbehörde tätig werden muss.
Die Mahngebühren sind gestaffelt und betragen grundsätzlich 1 % des Mahnbetrages, jedoch mindestens 5 Euro (bislang 1,50 Euro) und höchstens 100 Euro.
Bei einer Pfändung beträgt die Gebühr 10,50 Euro (bis 500 Euro Hauptforderungen) bzw. 21 Euro (Hauptforderungen von über 500 Euro bis 1.000 Euro) und steigen bei höheren Forderungen weiter an.
Darüber hinaus wird für jeden Vollstreckungsauftrag eine einmalige Grundgebühr von 31 Euro (bei einer Geldforderung bis einschließlich 500 Euro) bzw. 42 Euro (bei einer Geldforderung von mehr als 500 bis einschließlich 1000 Euro) fällig. Auch diese steigt bei höheren Forderungen weiter an.
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Nach der neuen Rechtslage werden säumige Zahler verstärkt zur Kasse gebeten, wenn die Vollstreckungsbehörde tätig werden muss.
Die Mahngebühren sind gestaffelt und betragen grundsätzlich 1 % des Mahnbetrages, jedoch mindestens 5 Euro (bislang 1,50 Euro) und höchstens 100 Euro.
Bei einer Pfändung beträgt die Gebühr 10,50 Euro (bis 500 Euro Hauptforderungen) bzw. 21 Euro (Hauptforderungen von über 500 Euro bis 1.000 Euro) und steigen bei höheren Forderungen weiter an.
Darüber hinaus wird für jeden Vollstreckungsauftrag eine einmalige Grundgebühr von 31 Euro (bei einer Geldforderung bis einschließlich 500 Euro) bzw. 42 Euro (bei einer Geldforderung von mehr als 500 bis einschließlich 1000 Euro) fällig. Auch diese steigt bei höheren Forderungen weiter an.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald

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