Die Gewässersperrung im Unterspreewald trifft die Schifffahrt hart: Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) hat elf schiffbare Landesgewässer ab sofort bis auf Widerruf gesperrt. Grund ist ein starker Befall mit dem Eichenprozessionsspinner, wie das LBV mitteilt. Kanu- und Bootsfahrer müssen die betroffenen Bereiche umfahren.
Warum die Gewässersperrung im Unterspreewald nötig ist
Angeordnet hat die Maßnahme das LBV auf Antrag des Landesamtes für Umwelt. Grund ist, dass die zwingend notwendige Verkehrssicherung an den angrenzenden Waldflächen wegen des starken Befalls durch den Eichenprozessionsspinner derzeit nicht gewährleistet werden kann. Solange die Waldflächen nicht gefahrlos betreten werden können, lassen sich auch die nötigen Baumfäll- und Sicherungsarbeiten nicht durchführen. Herabfallende Äste könnten Bootsfahrer sonst gefährden. Die Sperrung dient damit ausdrücklich der Sicherheit der Wassersportler.

Diese elf Wasserstraßen sind gesperrt
Von der Gewässersperrung im Unterspreewald sind nach Angaben des LBV folgende Abschnitte betroffen:
| Gewässer | Gesperrter Abschnitt |
|---|---|
| Schulzkastrom | von der Spree bis Krausnicker Strom |
| Puhlstrom | von der Quaasspree bis Unteres Puhlstromwehr |
| Puhlstrom | von der Spree bis Abzweig Krausnicker Strom |
| Krausnicker Strom | von Puhlstrom bis Krausnicker Wehr |
| Wasserburger Spree | von Laubengang bis Schleuse Groß Wasserburg |
| Wasserburger Spree | von der Spree bis Schulzkastrom |
| Schiwanstrom | gesamter Wasserlauf |
| Nebenfließ (Schnelle Kathrin) | gesamter Wasserlauf |
| Dresslerstrom | gesamter Wasserlauf |
| Pfahlspree | gesamter Wasserlauf |
| Krügerstrom | gesamter Wasserlauf |
Das gilt jetzt für Kanu- und Bootsfahrer
Die gesperrten Bereiche sind mit Schifffahrtszeichen und Zusatztafeln nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gekennzeichnet. Das LBV bittet alle Kanu- und Bootsfahrer, die Sperrungen unbedingt zu beachten und ihre Spreewaldtour entsprechend zu planen. Wie lange die Einschränkungen gelten, ist offen: Die Sperrung bleibt bis auf Widerruf bestehen, also bis die Verkehrssicherheit an den Gewässern wiederhergestellt ist.
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