Die Kreisverwaltung informiert nochmals über die aktuellen Änderungen bei der Schülerbeförderung im Landkreis.
Danach sind nur Schüler anspruchsberechtigt, die mindestens einen Schulweg von zwei Kilometer haben und ihre zuständige Grundschule besuchen. Für Schüler von Ersatzschulen im Grundschulbereich erfolgt keine Schülerbeförderung.
Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit auf eigene Kosten eine Schülerfahrkarte bei der Regionalen Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald (RVS) zu erwerben. Diese sind nach Vorlage einer Schülerbescheinigung oder eines Schülerausweises in den Niederlassungen Luckau und Mittenwalde sowie in den RVS-Serviceagenturen erhältlich.
Alle Fragen zum Thema Fahrausweise beantwortet auch die RVS in Luckau unter der Telefonnummer 03544 50 01-30.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
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