Mit dem morgigen Montag beginnt auch in Südbrandenburg der Verkauf von Feuerwerk. Zum Jahreswechsel 2025/2026 gelten dafür klare gesetzliche Vorgaben. Auch in Cottbus weist die Stadt auf erlaubte Zeiten, Altersgrenzen und Verbotszonen hin. Grundlage sind die Regelungen für Feuerwerkskörper der Kategorie F2. Wie die Stadt Cottbus mitteilt, ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 vom 29. bis einschließlich 31. Dezember 2025 erlaubt. Dazu zählen unter anderem Chinaböller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien und Raketen. Die Nutzung ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Am 31. Dezember 2025 sowie am 1. Januar 2026 gilt ein Abbrennverbot unter anderem in der Nähe von Tankstellen, Brennstofflagern sowie medizinischen, sozialen und kirchlichen Einrichtungen, außerdem im Bereich des Tierparks und des Tierheims. Der Leiter des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit, Manuel Helbig, warnt vor illegaler Pyrotechnik und weist darauf hin, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Verkauf von Feuerwerk zum Jahresausklang zeitlich begrenzt
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Privatpersonen ist in diesem Jahr vom 29. Dezember 2025 bis einschließlich 31. Dezember 2025 erlaubt. Zur Kategorie F2 zählen unter anderem Chinaböller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien sowie Feuerwerksraketen. Die Stadt weist darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände dieser Kategorie grundsätzlich nicht von Personen unter 18 Jahren abgebrannt werden dürfen. Diese Regelung gilt auch in der Silvesternacht.
Stadt appelliert an verantwortungsvollen Umgang
Manuel Helbig, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit, appelliert an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit Pyrotechnik umzugehen und ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden. Insbesondere der Einsatz illegaler Pyrotechnik wie Kugelbomben stelle eine erhebliche Gefahr dar. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Reste von Feuerwerkskörpern ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Damit sollen Straßen und Wege frei und sicher gehalten werden.
Verbote an bestimmten Orten und Zeiten
Nach Angaben der Stadt dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 am 31. Dezember 2025 sowie am 1. Januar 2026 nicht in der Nähe von Gebäuden und Anlagen gezündet werden, in denen gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe gelagert oder vertrieben werden. Gleiches gilt für den Bereich von Tankstellen. Ebenso ist es an diesen Tagen untersagt, pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung in der Nähe von medizinischen, sozialen und kirchlichen Einrichtungen, des Tierparks sowie des Tierheims abzubrennen.
Die Stadt weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße belegt werden können.
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Red. / Presseinformation






