Wann ist „klein“ zu klein, wann ist „früh“ zu früh? Gibt es Gewichtsgrenzen zur Überlebensfähigkeit? Wer entscheidet bei Früh- und/oder Neugeborenen über Einsatz oder Abbruch intensivmedizinischer Maßnahmen? Was ist unmoralischer: Maßnahmen vorzuenthalten oder schwere Behinderungen in Kauf zu nehmen? „Aktuelle Möglichkeiten und Grenzen in der Neonatologie“ – das ist das Thema einer Fortbildungsveranstaltung, zu der die Abteilung Neonatologie des Perinatalzentrums des Carl-Thiem-Klinikums Cottbus am 24. März 2010, 15 Uhr, Hörsaal Haus 33, einlädt. Renommierte Referenten setzen sich mit der komplizierten Problematik der Ethik in der Neonatologie auseinander, angesprochen werden sollen Geburtshelfer, Neonatologen, Hebammen, Schwestern und alle diejenigen, die sich für dieses Thema besonders interessieren.
Mit den „Einbecker Empfehlungen“ wurden 1986 erstmals Grenzen ärztlicher Behandlungspflicht schwerstgeschädigter Neugeborener veröffentlicht. Seither haben sich die wissenschaftlichen und ethischen Diskussionen im Bereich der Neugeborenenmedizin weiter differenziert. Dabei handelt es sich um Fragen, die bereits an der Wiege eine besondere Brisanz besitzen. Für die Beantwortung dieser komplizierten Fragenkonstellationen können sicher keine allumfassenden Antworten gefunden werden. Dies darf jedoch die Bemühungen nicht lähmen, den wohl kleinsten und empfindlichsten Patienten bestmögliche Hilfestellung zu leisten.
Quelle: Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
Wann ist „klein“ zu klein, wann ist „früh“ zu früh? Gibt es Gewichtsgrenzen zur Überlebensfähigkeit? Wer entscheidet bei Früh- und/oder Neugeborenen über Einsatz oder Abbruch intensivmedizinischer Maßnahmen? Was ist unmoralischer: Maßnahmen vorzuenthalten oder schwere Behinderungen in Kauf zu nehmen? „Aktuelle Möglichkeiten und Grenzen in der Neonatologie“ – das ist das Thema einer Fortbildungsveranstaltung, zu der die Abteilung Neonatologie des Perinatalzentrums des Carl-Thiem-Klinikums Cottbus am 24. März 2010, 15 Uhr, Hörsaal Haus 33, einlädt. Renommierte Referenten setzen sich mit der komplizierten Problematik der Ethik in der Neonatologie auseinander, angesprochen werden sollen Geburtshelfer, Neonatologen, Hebammen, Schwestern und alle diejenigen, die sich für dieses Thema besonders interessieren.
Mit den „Einbecker Empfehlungen“ wurden 1986 erstmals Grenzen ärztlicher Behandlungspflicht schwerstgeschädigter Neugeborener veröffentlicht. Seither haben sich die wissenschaftlichen und ethischen Diskussionen im Bereich der Neugeborenenmedizin weiter differenziert. Dabei handelt es sich um Fragen, die bereits an der Wiege eine besondere Brisanz besitzen. Für die Beantwortung dieser komplizierten Fragenkonstellationen können sicher keine allumfassenden Antworten gefunden werden. Dies darf jedoch die Bemühungen nicht lähmen, den wohl kleinsten und empfindlichsten Patienten bestmögliche Hilfestellung zu leisten.
Quelle: Carl-Thiem-Klinikum Cottbus