Der Fachbereich Bauordnung der Stadtverwaltung Cottbus informiert, dass an verschiedenen Objekten in der Stadt Cottbus Messungen von Schneelasten auf Flachdächern durchgeführt wurden. Bei diesen Messungen wurde festgestellt, dass die Grenzwerte der Schneelastannahmen erreicht werden.
Der Fachbereich Bauordnung weist in diesem Zusammenhang auf die Pflicht der Eigentümer hin, dafür Sorge zu tragen, dass die Standsicherheit ihrer baulichen Anlagen gewährleistet wird. Es wird angeraten, dass die Eigentümer von baulichen Anlagen mit großflächigen Flachdächern die Schneelasten von Statikern überprüfen lassen.
Quelle: Stadt Cottbus
Der Fachbereich Bauordnung der Stadtverwaltung Cottbus informiert, dass an verschiedenen Objekten in der Stadt Cottbus Messungen von Schneelasten auf Flachdächern durchgeführt wurden. Bei diesen Messungen wurde festgestellt, dass die Grenzwerte der Schneelastannahmen erreicht werden.
Der Fachbereich Bauordnung weist in diesem Zusammenhang auf die Pflicht der Eigentümer hin, dafür Sorge zu tragen, dass die Standsicherheit ihrer baulichen Anlagen gewährleistet wird. Es wird angeraten, dass die Eigentümer von baulichen Anlagen mit großflächigen Flachdächern die Schneelasten von Statikern überprüfen lassen.
Quelle: Stadt Cottbus
Der Fachbereich Bauordnung der Stadtverwaltung Cottbus informiert, dass an verschiedenen Objekten in der Stadt Cottbus Messungen von Schneelasten auf Flachdächern durchgeführt wurden. Bei diesen Messungen wurde festgestellt, dass die Grenzwerte der Schneelastannahmen erreicht werden.
Der Fachbereich Bauordnung weist in diesem Zusammenhang auf die Pflicht der Eigentümer hin, dafür Sorge zu tragen, dass die Standsicherheit ihrer baulichen Anlagen gewährleistet wird. Es wird angeraten, dass die Eigentümer von baulichen Anlagen mit großflächigen Flachdächern die Schneelasten von Statikern überprüfen lassen.
Quelle: Stadt Cottbus
Der Fachbereich Bauordnung der Stadtverwaltung Cottbus informiert, dass an verschiedenen Objekten in der Stadt Cottbus Messungen von Schneelasten auf Flachdächern durchgeführt wurden. Bei diesen Messungen wurde festgestellt, dass die Grenzwerte der Schneelastannahmen erreicht werden.
Der Fachbereich Bauordnung weist in diesem Zusammenhang auf die Pflicht der Eigentümer hin, dafür Sorge zu tragen, dass die Standsicherheit ihrer baulichen Anlagen gewährleistet wird. Es wird angeraten, dass die Eigentümer von baulichen Anlagen mit großflächigen Flachdächern die Schneelasten von Statikern überprüfen lassen.
Quelle: Stadt Cottbus