Heute ist die neue Brandenburger Corona-Eindämmungsverordnung auch für Cottbus in Kraft getreten. Die Stadt hat auf einer Pressekonferenz über die aktuellen Regelungen informiert. Thematisiert wurden die verkaufsoffenen Sonntage, einzelne Feuerwerksverbote an Silvester sowie die derzeitige Situation an den Glühweinständen.
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Heute ist die neue Brandenburger Corona-Eindämmungsverordnung auch für die Stadt Cottbus in Kraft getreten. Diese gilt bis zum 31.12.2020. Der Leiter des Cottbuser Verwaltungsstabes, Thomas Bergner appellierte an die Cottbuser, weiterhin die Kontaktbeschränkungen in der Stadt einzuhalten. Außerdem gab er bekannt, dass es im Dezember für den Einzelhandel untersagt ist, verkaufsoffene Sonntage durchzuführen. Der Groß- und Einzelhandel darf allerdings weiterhin von Montag bis Samstag mit erweiterten Abstandsgeboten öffnen.
Regelungen an Silvester
In der Silvesternacht soll Pyrotechnik an vereinzelten Plätzen der Stadt untersagt werden. Dabei zieht Bergner vor allem den Stadthallenvorplatz, den Altmarkt, das Zelt in Sachsendorf und den Oberkirchplatz in Erwägung. Gemeint sind Plätze, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Welche Plätze davon betroffen sein werden, wird derzeit noch erarbeitet.
Zudem hat die Stadt angekündigt, dass in Zukunft schneller Bußgelder drohen, sollten Betreiber von Glühweinständen größere Menschenansammlungen dulden.
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Red. / Presseinfo