In der heutigen Pressekonferenz des FC Energie Cottbus vor dem Heimspiel gegen den Berliner AK sagten die Verantwortlichen des Vereins, dass Stand heute das Spiel am Samstag ab 13:30 Uhr mit Zuschauern stattfindet. Präsident Matthias Auth sagte: “Wir haben seit dem 27.02.2020 einen Krisenstab im Verein etabliert, an dem Tag haben wir eine offizielle Mitteilung des deutschen Fußballbundes zum Thema Coronavirus erhalten. Es war uns wichtig im Innen- und Außenverhältnis Maßnahmen zu entwickeln und zu kommunizieren. Wir arbeiten mit der Stadt Cottbus und dem Nordostdeutschen Fußballverband zusammen. Die Ereignisse zur Pandemie Corona überschlagen sich derzeit quasi minütlich. Wir erwarten in diesen Stunden die gestern von Ministerin Nonnemacher angekündigte Weisung, die an die örtlichen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden sollen. Das Gesundheitsamt Cottbus müsste dann eine Allgemeinverfügung erlassen. Wenn uns diese Verfügung vorliegt, können wir weiterentscheiden.” Im weiteren Verlauf der Pressekonferenz sagte Auth, dass er sich vorstellen kann, dass die Saison komplett abgebrochen wird.
Drei Optionen für das Spiel
“Es gibt drei Optionen: Die erste ist, wir spielen am Samstag, vor wievielen Zuschauern wissen wir nicht. Die zweite ist, wir spielen ein Geisterspiel oder mit unter 1.000 Zuschauern, aber wie sollen wir das steuern, wir haben allein 2.700 Dauerkartenbesitzer. Das können wir nicht verantworten. Die dritte Option ist eine Spielverlegung, auch der NOFV hat uns dazu heute früh eine Mitteilung geschickt.” ergänzte Auth und ging auf mögliche Auswirkungen ein: “Dauerkarten, VIP-Karten und normale Eintrittskarten bringen uns im Durchschnitt 70.000 Euro netto pro Spieltag, wenn das ausfällt beispielsweise bis Ostern, wie es andere Bundesländer machen, würden uns zwei Heimspiele fehlen, die etwa 140.000 Euro in der Kalkulation ausmachen die uns dann fehlen.” Wenn die Allgemeinverfügung kommt, prüft der FCE einen Antrag auf Spielverlegung, wie der NOFV in Aussicht gestellt hat.
Präsident rechnet mit Saisonabbruch
Im Hinblick auf die Äußerungen des Präsidenten von Erzgebirge Aue, Helge Leonhardt, der einen Abbruch der Fußballsaison empfiehlt, sagte auch Auth, dass er sich vorstellen könnte, dass es dazu kommt. Für das Spiel am Samstag hat der Verein verschiedene Schutzmaßnahmen, wie weitere Seifenspender, Kontrollen mit Handschuhen und Infobläter, vorbereitet.
Trainer Sebastian Abt sagte: “Wir haben den Auftrag Fußball zu spielen und Stand jetzt trainieren wir dafür um am Samstag mit voller Leistung die Partie zu absolvieren.” Auf die Frage nach einem möglichen vorzeitigen Saisonabbruch antwortete der Trainer: “Es wäre traurig, wenn die Saison durch solche Dinge beeinflusst wird. Wir müssten gut damit umgehen. Wir wollen Fußball spielen, wir wollen Wettkämpfe. Wenn außerplanmäige Umstände dazukommen müssen wir unserer Verantwortung gegenüber den Menschen nachkommen. Wir wollen auch nicht, dass sich durch Großereignisse Menschen anstecken.”
Die Pressekonferenz als Video
Der NOFV hat eine Mitteilung zum Spielbetrieb veröffentlicht:
Entscheidungen zum Spielbetrieb richten sich konsequent nach den zuständigen behördlichen verbindlichen Anordnungen. Die Vereine sind verpflichtet, den NOFV über die behördlichen Anordnungen unter Beifügung dieser zu informieren. Die Vereine sind als Veranstalter der Spiele verpflichtet, die Festlegungen dieser Anordnungen vollumfänglich umzusetzen. Grundlage für die Entscheidungen des Verbandes sind die verbindlichen Anordnungen/Erlasse der zuständigen Behörden.
Zur Umsetzung dieser präventiven Maßnahmen, zur Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus und zur Vermeidung von Spielausfällen, aber auch zur Minimierung wirtschaftlicher Schäden können die Heimvereine in begründeten Fällen kostenlose Anträge/Spielverlegungen beim Spielleiter stellen, die der Verband wohlwollend prüft.
Bei Begrenzung von Zuschauern ist durch den Heimverein grundsätzlich zu sichern, dass dem Gastverein 10 % des zur Verfügung stehenden Kartenkontingentes bereitgestellt wird, es sei denn, beide Vereine treffen einvernehmlich eine anderweitige Regelung oder übergeordnete Festlegungen sind zu beachten.
Bei Spielen unter Ausschluss der Öffentlichkeit sind durch die Vereine keine Spielabgaben an den Verband zu entrichten.
Bei Spielen unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist sicherzustellen, dass nur Personen, die zur Absicherung des Spieles bzw. sonstiger Maßnahmen notwendig sind, Zugang zur Spielstätte erhalten.
Auch im Wissen, dass einzelne Behörden unterschiedliche Fristen zur Umsetzung der präventiven Maßnahmen getroffen haben, hat sich der Verband vorerst als Termin zur Neubewertung der Situation den 31.03.2020 gesetzt. Unabhängig davon werden aktuelle Entwicklungen weiterhin beobachtet und in mögliche neue Entscheidungsfindungen einfließen.