Im Jahr 2020 finden erneut Verkehrszählungen zur Ermittlung des Anteils mobilitätseingeschränkter Fahrgäste bei Cottbusverkehr statt. Gezählt wird auf unterschiedlichen Linien sowie zu verschiedenen Tageszeiten im gesamten Bediengebiet (Straßenbahn-, Stadt- und Regionalbusverkehr) der Cottbusverkehr GmbH. Es erfolgen vier Zählperioden, einmal zu jeder Jahreszeit.
Die erste Erhebungswelle startet am kommenden Montag, 2. März 2020, und dauert drei Wochen.
Winterperiode: 2. März 2020 bis 22. März 2020
Frühjahrsperiode: 20. April 2020 bis 26. April 2020, 4. Mai 2020 bis 17. Mai 2020
Sommerperiode: 6. Juli 2020 bis 26. Juli 2020
Herbstperiode: 2. November 2020 bis 22. November 2020
Die Erhebungen werden durch Zählkräfte eines unabhängigen, externen Dienstleisters durchgeführt. Dieser gibt nach einem vorgeschriebenen statistischen Verfahren die zu zählenden Linien, Fahrten mitsamt Anfangs- und Endpunkten sowie die Wochentage der Zählung vor. Die Cottbusverkehr GmbH hat darauf keinen Einfluss. Die Auswertung erfolgt anonym und lässt keine Rückschlüsse auf den jeweiligen Fahrgast zu
Alle erhebenden Personen sind durch einen personengebundenen Erheber- bzw. Kontrollausweis erkennbar. Die Cottbusverkehr GmbH bittet um eine rege Teilnahme und dankt allen Fahrgästen für die freundliche Unterstützung.
Durch die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten und Ihrer Begleitpersonen entstehen den Verkehrsunternehmen Fahrgeldausfälle. Für eine Erstattung dieser Fahrgeldausfälle ist eine Erhebung gemäß den Richtlinien des § 148 Abs. 5 des Sozialgesetzbuches (SGB IX) notwendig.
pm/red