Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weist darauf hin, dass zum 1. April 2019 bundesweit eine neue ADR*- Card eingeführt wird.
Die ADR-Card ist eine Schulungsbescheinigung, die Fahrer von Gefahrguttransporten benötigen. Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen befördern, müssen dafür besonders geschult und geprüft werden.
Die bisherigen ADR-Cards wurden um weitere Sicherheitsmerkmale ergänzt, um die Fälschungssicherheit zu erhöhen. Die neuen ADR-Cards sind mit einem NFC-Chip (Near Field Communication) ausgestattet, der die digitale Authentifizierung der neuen ADR-Card ermöglicht. Mit einem NFC-fähigen Endgerät, wie beispielsweise einem Smartphone, lässt sich dieser Chip auslesen. Damit kann jeder, ob Unternehmer, Kontrollbehörde oder Fahrer überprüfen, ob die ADR-Card in der IHK-Datenbank vorhanden und gültig ist.
ADR-Schulungsbescheinigungen, die bis zum 31.03.2019 ausgestellt wurden, sind bis zum Ablauf der Geltungsdauer gültig.
Weitere Informationen: Gabriela Haschenz, IHK Cottbus, Telefon 0355 365-1103, E-Mail [email protected] sowie im Internet unter www.cottbus.ihk.de/adrcard
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*ADR steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“, deutsch: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
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pm/red




