Fünf mutmaßliche Anti-Kohle-Aktivisten müssen sich ab Januar 2019 vor dem Amtsgericht Cottbus verantworten. Der Vorfall hatte sich bereist am 16.September 2013 ereignet. Die drei Frauen und zwei Männer sollen sich im Rahmen einer Protestaktion mit Schnellbeton an Gleisanlagen der Kohlebahn zum Kraftwerk Schwarze Pumpe angekettet haben.
Dazu teilte das Amtsgericht Cottbus mit:
In der vorgenannten Sache ist auf den 28.01.2019 ab 09:00 Uhr, Saal 30, Gerichtsgebäude Thiemstraße 130, eine Hauptverhandlung gegen 5 Personen (3 Frauen, 2 Männer im Alter zwischen 27 und 48 Jahren) angesetzt. Die ursprünglich 5 einzelnen Verfahren sind diesbezüglich verbunden worden.
Den Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft Cottbus im März 2017 jeweils mit Strafbefehlsanträgen vorgeworfen, sich – gemeinschaftlich handelnd – jeweils wegen Nötigung (§ 240 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und der Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB) strafbar gemacht zu haben in dem Sie im Rahmen einer von der Organisation Greenpeace e.V. unterstützten Aktion sich am 16.09.2013 an Gleise der Kohletransportbahn zum Kraftwerk Schwarze Pumpe unter Verwendung von Schnellbeton angekettet haben. Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei nicht um die Aktion von „Ende Gelände“ im Jahr 2016 handelt. Die Angeklagten sollen unter Mithilfe weiterer Personen kastenförmige Stahl-Beton-Konstruktionen an die Gleiskörper angebracht und sich dann mittels Karabinerhaken und Stahlschlaufen in den Konstruktionen befestigt haben.
Das Amtsgericht hat die Strafbefehle, mit welchen jeweils Geldstrafen gegen die Angeklagten festgesetzt worden sind, Ende März 2017 erlassen. Die Angeklagten haben jeweils Einspruch eingelegt. Sie sind anwaltlich vertreten. Von den Angeklagten wurde die Einstellung des Verfahrens angeregt. Die Staatsanwaltschaft ist dem im September 2017 entgegengetreten. Aufgrund der hohen Belastung der Strafabteilungen des Amtsgerichts Cottbus, war eine frühere Ansetzung der Hauptverhandlung nicht möglich. Es sind derzeit 7 Zeugen, darunter ein Polizeibeamter der Bundespolizei, geladen.
red/pm