In der 3. Verhandlungsrunde bei den Tarifverhandlungen zwischen der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH (CTK) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) konnte gestern (3. April 2017) für die rund 2000 nicht ärztlichen Beschäftigten eine Tarifeinigung erzielt werden. Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des ver.di-Bundesvorstandes.
Mit der Tarifeinigung erhöhen sich die Tarifentgelte zum 1. Mai 2017 um 5% und zum 1. April 2018 um weitere 2,5%. Für die Monate Januar bis April 2017 wird eine Einmalzahlung in Höhe von 160 EUR (bei Teilzeit anteilig) gezahlt. Mit der Tarifeinigung entfällt ab Mai 2017 eine vom Carl-Thiem-Klinikum seit Juli 2015 gezahlte übertarifliche monatliche Zulage in Höhe von 2% des alten Tarifentgeltes.
Zum 1. Oktober 2017 wird die neue Entgeltordnung (Eingruppierungsvorschrift) des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingeführt, die für einzelne Beschäftigtengruppen Entgeltverbesserungen zur Folge hat und das Eingruppierungsrecht für alle Beschäftigten transparenter gestaltet. Eine Kompensation für die Mehrkosten der neuen Entgeltordnung wurde ausdrücklich nicht vereinbart.
Darüber hinaus wurde die Erhöhung des Urlaubsanspruches (Grundurlaub) von 29 auf einheitlich 30 Tage, beginnend ab Januar 2018 vereinbart.
Für die Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und für die Auszubildenden in der Pflege tritt zum 1. September 2017 ein Tarifvertrag in Kraft, der die Ausbildungsbedingungen regelt und Entgelterhöhungen um durchschnittlich 8,4 Prozent vorsieht.
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„Mit der Tarifeinigung ist ein wichtiger Zwischenschritt zur Angleichung der Arbeitsbedingungen im Carl-Thiem-Klinikum an die Arbeitsbedingungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) erzielt wurden“, so Ralf Franke, der ver.di-Verhandlungsführer.
Die neuen Tarifverträge können zum 31. Dezember 2018 gekündigt werden, so dass die nächsten Tarifverhandlungen ab Januar 2019 beginnen können.
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pm/red




