Am Abend des 25.03.16 eskalierte ein Beziehungsstreit in einem mit fünf Personen besetzten PKW. Zunächst kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung, welche so heftig wurde, dass der PKW-Fahrer das Fahrzeug stoppte und mehrere Beteiligte ausstiegen. Eine PKW-Insassin wurde mehrmals auf den Arm geschlagen. Der Bruder des PKW-Halters sprang auf die Motorhaube des PKW, trat mehrmals gegen die Windschutzscheibe und beschädigte so Motorhaube und Scheibe. Währenddessen alarmierte eine PKW-Insassin die Polizei, welche die beteiligten Personen alle vor Ort antraf und überprüfte. Alle Personen waren alkoholisiert. Ein 45-jähriger Mann (Kumpel des PKW-Halters) bezeichnete sich selbst als den Fahrer des PKW. Dieser Mann hatte einen Atemalkoholwert von 1,17 ‰. Weiterhin ergab die Überprüfung der Personalien, dass dieser Mann auch mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Er konnte die geforderte Ersatzfreiheitsstrafe nicht bezahlen. Auf die Frage nach Personalpapieren und Führerschein, gab er an, dass sein Portemonnaie abhandengekommen sei und dabei auch sein Führerschein in Verlust geraten ist. Die Glaubwürdigkeit dieser Angaben war aber sehr zweifelhaft.
Die Überprüfung des PKW ergab weiterhin, dass dieser nicht mehr versichert ist. Da der Halter des PKW ebenfalls vor Ort war, kam es in der Summe der Straftaten zu folgenden Anzeigen:
Anzeige gegen den Fahrer wegen Fahren unter Alkoholeinfluss, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Weiterhin wurde er auf Grund des bestehenden Haftbefehles festgenommen, wegen der Alkoholfahrt wurde eine Blutprobe entnommen und der Herr wurde am 26.03.16 in die JVA Cottbus gebracht.
Gegen den 41-jährigen Halter des PKW wurde Anzeige wegen Zulassen des Fahrens unter Alkoholeinfluss, ohne Versicherungsschutz und vermutlich auch ohne Fahrerlaubnis, erstattet.
Gegen den 36-jährigen Bruder des PKW-Halters wurde Anzeige wegen Sachbeschädigung am PKW und Körperverletzung erstattet.
Die Weiterfahrt mit dem PKW wurde den vor Ort verbleibenden Personen untersagt.
Quelle: Polizeidirektion Süd