Gläubigerrechte wurden mit dem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)“ gestärkt. Die Sanierung unter lnsolvenzschutz eröffnet Chancen für beide Seiten: Auftragnehmer und Kunde. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus informiert Südbrandenburger Unternehmen darüber in der Veranstaltung
„Was tun, wenn mein Kunde wackelt?“
Datum: | Dienstag, 8. März 2016 |
Zeit: | 10 Uhr bis 13 Uhr |
Ort: | IHK Cottbus, Goethestraße 1, 03046 Cottbus |
Was bedeutet eine Sanierung unter Insolvenzschutz? Welche Rechte und Pflichten gehen damit einher? Wie können Lieferanten insolventen Kunden helfen, damit sie im Kundenstamm bleiben? Zahlreiche Praxisbeispiele und der eindrückliche Erfahrungsbericht eines Geschäftsführers eines sanierten Unternehmens stellen dar, wie man mit dem neuen ESUG-Recht umgeht und wie sich eine Zusammenarbeit mit den Gläubigern gestalten kann. Es gibt hilfreiche Tipps sowie Informationen zum Verfahren der Eigenverwaltung und zur Rolle des Gläubigerausschusses. Zudem werden die Insolvenzanfechtung, Schutzmöglichkeiten und Anfechtungsrisiken thematisiert.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Informationen und Anmeldung bei Kathlen Krautschick, IHK Cottbus, Telefon: 0355 365-1601, E-Mail: [email protected] oder online unter www.cottbus.ihk.de/veranstaltungen (Dokument: 13483681).
Quelle: Industrie- und Handelskammer Cottbus