Am 22.08.2014 um 00:24 Uhr löste sich an der Kreuzung Thiemstraße/Stadtring bei einem Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten Karsten M. ein Schuss aus der Dienstpistole eines Cottbuser Polizisten. Das Amtsgericht Cottbus erließ am 18.09.2015 einen Strafbefehl gegen den Polizisten wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt erlassen. Als Strafe wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten verhängt, deren Vollstreckung unter Auflagen für die Dauer von 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Bewährungsauflage wurde unter anderem die Zahlung von 3.000,- € zugunsten der Landeskasse angeordnet.
Der Angeklagte hat von dem Rechtsmittel Gebrauch gemacht und hat rechtzeitig Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat daraufhin ihren Strafbefehlsantrag zurückgenommen und hat einen neuen Strafbefehlsantrag gestellt. Änderungen bezüglich des bereits mit dem ersten Antrag beantragten Strafmaßes sind nicht erfolgt. Das Gericht hat den Strafbefehl am 7.12.2015 erlassen und hat diesen dem Angeklagten und dem Verteidiger zugestellt. Mit Ablauf der Einspruchsfrist ist der Strafbefehl am 24.12.2015 rechtskräftig geworden. Der Angeklagte ist daher rechtskräftig wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, deren Vollstreckung für die Dauer von 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden. Das Strafverfahren ist damit für das Amtsgericht Cottbus abgeschlossen. Bei dem Amtsgericht Cottbus erfolgt nunmehr die Bewährungsaufsicht.
Zum Vorfall:
Der Vorfall ereignete sich am 22.08.2014 gegen 00:24 Uhr an der Kreuzung Thiemstraße/Stadtring in Cottbus. Die Polizeibeamten stoppten das Fahrzeug, in dem sich die gesuchte Person befand. Da mit mutmaßlicher Gegenwehr gerechnet wurde, zog der Polizeibeamte seine Dienstwaffe. Entgegen den Dienstvorschriften hatte er dabei den Finger am Abzug der Pistole und nicht parallel zum Lauf der Waffe. Dadurch löste sich versehentlich ein Schuss. Karsten M. wurde durch den Schuss in den Kopf getroffen und fiel dadurch in ein Koma. Der komatöse Zustand hält noch an. Der Polizeibeamte leistete im Anschluss an das Geschehen sofort erste Hilfe.