Das brandenburgische Gesundheitsministerium hat am heutigen Dienstag mit dem Carl-Thiem-Klinikum Cottbus (CTK) eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rechtsmedizin getroffen. Staatssekretär Winfrid Alber begrüßte das Abkommen mit dem größten Krankenhaus des Landes und betonte: “Dies stellt die Versorgung mit rechtsmedizinischen Leistungen im Süden Brandenburgs auf eine sichere Basis. Wir sind dem Carl-Thiem-Klinikum dankbar, dass es diese Aufgaben für das Land erbringt und dafür eng mit dem Landesinstitut für Rechtsmedizin zusam-menarbeiten wird.”
Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass das Brandenburgische Landesinstitut für Rechtsmedizin das Carl-Thiem-Klinikum bei allen richterlich angeordneten Obduktionsaufträgen im Bereich der Staatsanwaltschaft Cottbus beteiligen wird; dies betrifft z.B. die Stellung des zweiten Obduzenten, der Sektionsgehilfen, der räumlichen Voraussetzungen sowie der technischen und Laborleistungen. Diese für das Gericht erbrachten Leistungen werden nach dem Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz entsprechend vergolten.
“Mit der Bereitstellung dieser fachlichen Leistungen im südlichen Brandenburg durch einen privaten Krankenhausträger verbessert sich das rechtsmedizinische Angebot im gesamten Versorgungsgebiet deutlich und ist das Ausweichen auf Institute anderer Bundesländer nicht mehr notwendig”, sagte Alber. Das CTK erhalte mit einem neuen Obduktionssaal auch bessere organisatorische und fachliche Voraussetzungen für die Erledigung dieser Aufgaben.
Zu DDR-Zeiten bestanden in den damaligen Bezirksstädten Potsdam und Frankfurt (Oder) rechtsmedizinische Institute; zu einem in Cottbus geplanten kam es aufgrund der Wendereignisse nicht mehr. Nach Gründung des Landes Brandenburg wurden beide Institute unter Erhalt der Standorte zu einem Institut mit Hauptsitz Potsdam zusammen geschlossen, das für die Versorgung des gesamten Landes zuständig ist. Aufgrund der Entfernungen war dies mitunter problematisch – eine Situation, die mit der neuen Vereinbarung auf Basis eines privatwirtschaftlichen Organisationsmodells nunmehr beseitigt ist.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das brandenburgische Gesundheitsministerium hat am heutigen Dienstag mit dem Carl-Thiem-Klinikum Cottbus (CTK) eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rechtsmedizin getroffen. Staatssekretär Winfrid Alber begrüßte das Abkommen mit dem größten Krankenhaus des Landes und betonte: “Dies stellt die Versorgung mit rechtsmedizinischen Leistungen im Süden Brandenburgs auf eine sichere Basis. Wir sind dem Carl-Thiem-Klinikum dankbar, dass es diese Aufgaben für das Land erbringt und dafür eng mit dem Landesinstitut für Rechtsmedizin zusam-menarbeiten wird.”
Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass das Brandenburgische Landesinstitut für Rechtsmedizin das Carl-Thiem-Klinikum bei allen richterlich angeordneten Obduktionsaufträgen im Bereich der Staatsanwaltschaft Cottbus beteiligen wird; dies betrifft z.B. die Stellung des zweiten Obduzenten, der Sektionsgehilfen, der räumlichen Voraussetzungen sowie der technischen und Laborleistungen. Diese für das Gericht erbrachten Leistungen werden nach dem Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz entsprechend vergolten.
“Mit der Bereitstellung dieser fachlichen Leistungen im südlichen Brandenburg durch einen privaten Krankenhausträger verbessert sich das rechtsmedizinische Angebot im gesamten Versorgungsgebiet deutlich und ist das Ausweichen auf Institute anderer Bundesländer nicht mehr notwendig”, sagte Alber. Das CTK erhalte mit einem neuen Obduktionssaal auch bessere organisatorische und fachliche Voraussetzungen für die Erledigung dieser Aufgaben.
Zu DDR-Zeiten bestanden in den damaligen Bezirksstädten Potsdam und Frankfurt (Oder) rechtsmedizinische Institute; zu einem in Cottbus geplanten kam es aufgrund der Wendereignisse nicht mehr. Nach Gründung des Landes Brandenburg wurden beide Institute unter Erhalt der Standorte zu einem Institut mit Hauptsitz Potsdam zusammen geschlossen, das für die Versorgung des gesamten Landes zuständig ist. Aufgrund der Entfernungen war dies mitunter problematisch – eine Situation, die mit der neuen Vereinbarung auf Basis eines privatwirtschaftlichen Organisationsmodells nunmehr beseitigt ist.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das brandenburgische Gesundheitsministerium hat am heutigen Dienstag mit dem Carl-Thiem-Klinikum Cottbus (CTK) eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rechtsmedizin getroffen. Staatssekretär Winfrid Alber begrüßte das Abkommen mit dem größten Krankenhaus des Landes und betonte: “Dies stellt die Versorgung mit rechtsmedizinischen Leistungen im Süden Brandenburgs auf eine sichere Basis. Wir sind dem Carl-Thiem-Klinikum dankbar, dass es diese Aufgaben für das Land erbringt und dafür eng mit dem Landesinstitut für Rechtsmedizin zusam-menarbeiten wird.”
Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass das Brandenburgische Landesinstitut für Rechtsmedizin das Carl-Thiem-Klinikum bei allen richterlich angeordneten Obduktionsaufträgen im Bereich der Staatsanwaltschaft Cottbus beteiligen wird; dies betrifft z.B. die Stellung des zweiten Obduzenten, der Sektionsgehilfen, der räumlichen Voraussetzungen sowie der technischen und Laborleistungen. Diese für das Gericht erbrachten Leistungen werden nach dem Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz entsprechend vergolten.
“Mit der Bereitstellung dieser fachlichen Leistungen im südlichen Brandenburg durch einen privaten Krankenhausträger verbessert sich das rechtsmedizinische Angebot im gesamten Versorgungsgebiet deutlich und ist das Ausweichen auf Institute anderer Bundesländer nicht mehr notwendig”, sagte Alber. Das CTK erhalte mit einem neuen Obduktionssaal auch bessere organisatorische und fachliche Voraussetzungen für die Erledigung dieser Aufgaben.
Zu DDR-Zeiten bestanden in den damaligen Bezirksstädten Potsdam und Frankfurt (Oder) rechtsmedizinische Institute; zu einem in Cottbus geplanten kam es aufgrund der Wendereignisse nicht mehr. Nach Gründung des Landes Brandenburg wurden beide Institute unter Erhalt der Standorte zu einem Institut mit Hauptsitz Potsdam zusammen geschlossen, das für die Versorgung des gesamten Landes zuständig ist. Aufgrund der Entfernungen war dies mitunter problematisch – eine Situation, die mit der neuen Vereinbarung auf Basis eines privatwirtschaftlichen Organisationsmodells nunmehr beseitigt ist.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das brandenburgische Gesundheitsministerium hat am heutigen Dienstag mit dem Carl-Thiem-Klinikum Cottbus (CTK) eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rechtsmedizin getroffen. Staatssekretär Winfrid Alber begrüßte das Abkommen mit dem größten Krankenhaus des Landes und betonte: “Dies stellt die Versorgung mit rechtsmedizinischen Leistungen im Süden Brandenburgs auf eine sichere Basis. Wir sind dem Carl-Thiem-Klinikum dankbar, dass es diese Aufgaben für das Land erbringt und dafür eng mit dem Landesinstitut für Rechtsmedizin zusam-menarbeiten wird.”
Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass das Brandenburgische Landesinstitut für Rechtsmedizin das Carl-Thiem-Klinikum bei allen richterlich angeordneten Obduktionsaufträgen im Bereich der Staatsanwaltschaft Cottbus beteiligen wird; dies betrifft z.B. die Stellung des zweiten Obduzenten, der Sektionsgehilfen, der räumlichen Voraussetzungen sowie der technischen und Laborleistungen. Diese für das Gericht erbrachten Leistungen werden nach dem Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz entsprechend vergolten.
“Mit der Bereitstellung dieser fachlichen Leistungen im südlichen Brandenburg durch einen privaten Krankenhausträger verbessert sich das rechtsmedizinische Angebot im gesamten Versorgungsgebiet deutlich und ist das Ausweichen auf Institute anderer Bundesländer nicht mehr notwendig”, sagte Alber. Das CTK erhalte mit einem neuen Obduktionssaal auch bessere organisatorische und fachliche Voraussetzungen für die Erledigung dieser Aufgaben.
Zu DDR-Zeiten bestanden in den damaligen Bezirksstädten Potsdam und Frankfurt (Oder) rechtsmedizinische Institute; zu einem in Cottbus geplanten kam es aufgrund der Wendereignisse nicht mehr. Nach Gründung des Landes Brandenburg wurden beide Institute unter Erhalt der Standorte zu einem Institut mit Hauptsitz Potsdam zusammen geschlossen, das für die Versorgung des gesamten Landes zuständig ist. Aufgrund der Entfernungen war dies mitunter problematisch – eine Situation, die mit der neuen Vereinbarung auf Basis eines privatwirtschaftlichen Organisationsmodells nunmehr beseitigt ist.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie