Veranstaltungen zum Energiemonitoring/-Energieeffizienznetzwerk
Mit Inkrafttreten des Energiedienstleistungsgesetzes im Frühjahr wurde die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits für Unternehmen eingeführt. Alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition klein- und mittelständischer Unternehmen fallen, müssen erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre einen Energieaudit durchführen. „Drei Monate bleiben den betroffenen Unternehmen noch, um einen Energieaudit durchzuführen. Ganz praktisch bedeutet das, den Energieverbrauch zu messen und zu dokumentieren von der Autoflotte über das Gebäude bis hin zu den technischen Ausrüstungen. Ziel ist, Potenziale zur Energieeinsparung aufzudecken und die Energiekosten zu senken. Bei Nichteinhaltung des Energieaudits drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Wer sich also bisher noch nicht mit der neuen gesetzlichen Regelung auseinander gesetzt hat, sollte dies schnellstmöglich nachholen“, rät IHK-Energiereferentin Susanne Wuttge. Unabhängig von der Rechtsform oder Branche sind alle Unternehmen betroffen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen oder deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro und Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro übersteigen. Auch Unternehmen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, oder kommunale Eigenbetriebe gelten in der Regel als wirtschaftlich tätige Unternehmen. Damit unterliegen sie der Auditpflicht, wenn sie die Schwellenwerte übersteigen. Zu beachten ist, dass bei Unternehmen mit Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen im In- und Ausland auch deren Beschäftigungs-, Umsatz- und Bilanzzahlen zur Ermittlung der Auditpflicht herangezogen werden.
Alternativ zum Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 können betroffene Unternehmen auch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein EMAS-Umweltmanagementsystem nachweisen. Unternehmen, die sich erstmalig für eine solche Alternative entscheiden, können eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2016 für die vollständige Einführung des Systems nutzen.
Veranstaltungstipps:
Über erste Schritte zur Senkung von Energiekosten informiert die IHK-Veranstaltung „Energiemonitoring – Richtig messen!“ am 15. September um 13 Uhr in der IHK Cottbus.
Die Vorteile eines Erfahrungsaustausches für Unternehmen in einem regionalen Energieeffizienznetzwerk werden am 17. September um 10 Uhr in der IHK vorgestellt.
Informationen und Anmeldung bei Susanne Wuttge, IHK Cottbus, Telefon: 0355 365-1502, E-Mail: [email protected] und im Internet unter: www.cottbus.ihk.de/energiemanagement/energiemanagement
Foto: Sandra Mattner
Quelle: Industrie- und Handelskammer Cottbus