Anpassung des erhöhten Beförderungsentgelts (EBE)
Ab morgen, 01. Juli 2015, tritt die Anpassung des erhöhten Beförderungsentgelts (EBE) in Kraft. Fahrgäste, die ab morgen ohne einen gültigen Fahrausweis den öffentlichen oder Schienen-personennahverkehr (ÖPNV oder SPNV) nutzen, müssen ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 € (bis dato 40,00 €) entrichten. Das reduzierte EBE, welches beispielsweise bei Nutzern mit vorhandener, aber nicht vorzeigbarer persönlicher Zeitkarte angewendet werden kann, bleibt von der Anpassung unberührt und kostet weiterhin 7,00 €.
Der Bundesrat hatte der Anpassung Anfang Mai zugestimmt. Sie tritt zum 01. Juli 2015 bundesweit in Kraft. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland auch nach der Anpassung noch im unteren Drittel. Nachbarländer wie die Schweiz, Frankreich oder Belgien verlangen von sogenannten Schwarzfahrern zum Teil das Dreifache.
Die günstigsten Monatskarten im Tarifbereich Cottbus AB sind übrigens für 34,00 € (8-Uhr-Karte) bzw. 39,90 € (VBB-Umweltkarte) erhältlich. „Schwarzfahren“ lohnt sich nicht!
Weitere Informationen erhalten Sie im Kundenzentrum in der Stadtpromenade sowie im Internet unter www.cottbusverkehr.de.
Foto: Sandra Mattner
Quelle & Bild: Cottbusverkehr GmbH