Wegen Vorkommnissen im Gästebereich des Erfurter Stadions zum Auftakt 2015 am 31.01.2015 hat das Sportgericht des DFB Energie Cottbus zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro und ein auf Bewährung ausgesetzten Teilausschluss von Zuschauern verurteilt. Bei der nächsten Verfehlung droht die Schließung der Nordwand-Blöcke H, G und I im Stadion der Freundschaft.
Da Energie Cottbus als Wiederholungstäter gilt, hat der DFB diese drastische Strafe verhängt. Mehrere Stadionbesucher hatten beim Auswärtsspiel bei Rot-Weiß Erfurt den Zaun überwunden und waren Richtung Spielfeld unterwegs. Vorher hatten sich beide Fanlager mit Schneebällen beworfen, einige Cottbuser Anhänger demolierten daraufhin die Zäune und verschafften sich Zutritt zum Innenraum. Sie konnten nur durch die Polizei aufgehalten werden. Im Saisonverlauf wurde Energie bereits zu einer Strafe von 5.000 Euro verurteilt und mit der neuen Entscheidung „in seinen Grundfesten und Werten erschüttert“.
„Für uns als FC Energie sind 12.000 Euro Geldstrafe und der drohende Zuschauerausschlusses eine Katastrophe. Da gibt es weder etwas zu verharmlosen noch zu bagatellisieren. Die übergroße Mehrzahl unserer treuen Fans verhält sich absolut vorbildlich, nicht nur in den Heimspielen. Auch in fremden Stadien wird die Mannschaft stets von vielen reisefreudigen Anhängern unterstützt. Das ist absolut klasse. Umso schlimmer und unentschuldbarer sind die Vorfälle in regelmäßigen Abständen, die uns extrem teuer zu stehen kommen und das Bild des FC Energie verzerren. Zudem torpediert ein solches Fehlverhalten Einzelner unsere Bemühungen und Aktivitäten, die in der Initiative für Vielfalt und Toleranz gebündelt sind“, erklärt Präsident Wolfgang Neubert.
Bisher wurde eine Person zweifelsfrei ermittelt und mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt. Der FC Energie Cottbus denkt über weitere zivilrechtliche Schritte nach und bittet seine Fans sich von Störenfrieden sichtbar fernzuhalten. Das Urteil des DFB-Sportgerichts wird in der nächsten Woche nach dem Spiel in Halle rechtskräftig, alle Rechtsmittel des Einspruchs sind bereits ausgeschöpft.




