Die Meldung schlug gestern ein wie eine kleine Bombe. Ralf Zarnoch, Chef des Weltspiegel Kinos in Cottbus hatte Insolvenz angemeldet. Sofort kam es zu verschiedensten Gerüchten und Vermutungen über den Weiterbetrieb des Kinos. Dabei muss ein Insovlenzantrag nicht gleichbedeutend mit einer Einstellung der Veranstaltungen oder der Weiterführung des Kinos sein. Sowohl das bald stattfindene osteuropäische Filmfestival, als auch alle weiteren Veranstaltungen in 2014 und 2015 sind abgesichert. Zarnoch reichte vergangenen Freitag den Eigenantrag beim Amtsgericht Cottbus ein und bekam den Berliner Anwalt Udo Feser zur Seite, der nun ein Auge auf die Geschäfte und ein Sanierungskonzept hat. Der alte Geschäftsführer hat sich für diesen Weg entschieden, um die Insolvenz in Eigenverwaltung durchstehen zu können und betont, dass die Besucher “nichts von dem Verfahren merken werden”.
Eine Insolvenz in Eigenverwaltung bedeutet: Das Regelinsolvenzverfahren kann anstatt vom gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter auch in Eigenverwaltung (§ 270 InsO ff. InsO) geführt werden. Wesenstypisch für die Eigenverwaltung ist die Beibehaltung der Verfügungsbefugnis für den Schuldner. Überwacht wird der Schuldner durch einen vom Gericht bestellten Sachwalter (§ 274 InsO). Prädestiniert ist die Eigenverwaltung dann, wenn das insolvente Unternehmen den Antrag auf ein Insolvenzverfahren frühzeitig, z. B. bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) stellt und bereits in einem frühen Verfahrensstadium einen Insolvenzplan mit dem Ziel der Sanierung vorlegt. In diesem in § 270b InsO geregelten Fall kann das Gericht den vom Schuldner vorgeschlagenen Sachverwalter (ersetzt den Insolvenzverwalter) nur bei offensichtlicher Ungeeignetheit ablehnen.
Um weiteren Gerüchten vorzubeugen, äußerte er sich noch einmal öffentlich:
“Liebe und treue Besucher des Filmtheaters Weltspiegel,
am vergangenen Freitag habe ich beim Cottbuser Amtsgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.
Dieser Schritt war erforderlich, um die notwendigen Voraussetzungen für den unterbrechungsfreien Spielbetrieb zu sichern, als auch eine erfolgreiche Sanierung zu ermöglichen.
Das Amtsgericht Cottbus entsprach dem Antrag der vorläufigen Eigenverwaltung. Somit ist die Betriebsfortführung, unter Aufsicht des vom Gericht bestellten Sachwalters, sichergestellt.
Angekündigte Veranstaltungen, wie z.B. Konzerte, die Austragung des FilmFestivals Cottbus, Sonderveranstaltungen, sollen wie geplant stattfinden.
Das Weltspiegelteam und ich freuen uns weiterhin auf Ihren Besuch im ältesten Filmtheater Brandenburgs.
Mit cineastischen und herzlichen Grüßen,
Ralf Zarnoch.Anm.: Die erfolgreiche & partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Lieferanten, Handwerkern, Dienstleister, Filmverleihen, Veranstaltern wird, wie in der Vergangenheit, erfolgreich fortgeführt.
Diese Anmerkung dient der Richtigstellung einiger kursierenden Kommentare und Mutmaßungen”