Auf der Grundlage der Satzung „Erstwohnsitzmodell“ bietet die Stadt Cottbus Studierenden an der Brandenburgischen Technischen Universität bzw. der Fachhochschule Lausitz sowie Auszubildenden und Schülern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einen Bonus in Höhe von 150,- Euro.
Anspruchsberechtigte müssen in mindestens zwei Gemeinden in Deutschland gemeldet sein und sich bis zum 31.12.2008 in Cottbus mit Hauptwohnung angemeldet haben.
Im Jahr 2007 wurden insgesamt 799 Anträge gestellt, für dieses Jahr liegen bereits 900 vor. Das ist der höchste Wert, seitdem es die Satzung „Erstwohnsitzmodell“ in Cottbus gibt.
Das benötigte Formular und weitere Informationen gibt es im Internet unter
www.buergerservice.cottbus.de/erstwohnsitzmodell
oder direkt im Fachbereich Bürgerservice/ Stadtbüro
Telefonische Auskünfte sind über die (0355) 612 3316 erhältlich.
Quelle: Stadt Cottbus
Auf der Grundlage der Satzung „Erstwohnsitzmodell“ bietet die Stadt Cottbus Studierenden an der Brandenburgischen Technischen Universität bzw. der Fachhochschule Lausitz sowie Auszubildenden und Schülern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einen Bonus in Höhe von 150,- Euro.
Anspruchsberechtigte müssen in mindestens zwei Gemeinden in Deutschland gemeldet sein und sich bis zum 31.12.2008 in Cottbus mit Hauptwohnung angemeldet haben.
Im Jahr 2007 wurden insgesamt 799 Anträge gestellt, für dieses Jahr liegen bereits 900 vor. Das ist der höchste Wert, seitdem es die Satzung „Erstwohnsitzmodell“ in Cottbus gibt.
Das benötigte Formular und weitere Informationen gibt es im Internet unter
www.buergerservice.cottbus.de/erstwohnsitzmodell
oder direkt im Fachbereich Bürgerservice/ Stadtbüro
Telefonische Auskünfte sind über die (0355) 612 3316 erhältlich.
Quelle: Stadt Cottbus