Bundespolizisten nahmen am Sonntagabend einen 42-Jährigen am Bahnhof Cottbus fest, der in seinem Rucksack über 300g Marihuana mitführte.
Der Mann war einer Streife aufgefallen, weil er auf dem Bahnsteig eine Zigarette rauchte und trotz mehrfachen Aufforderns nicht mit dem Rauchen aufhörte.
Bei der Kontrolle stand der 42-Jährige augenscheinlich unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Eine durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 2,31 Promille. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass der Mann bereits als Konsument von Betäubungsmitteln bekannte ist. Nunmehr sollte er die Streife zur Wache im Cottbuser Bahnhof begleiten. Bereitwillig übergab der Mann der Streife ein Päckchen mit Marihuana, das er aus seiner Hosentasche
zog. Im Laufe der Durchsuchung fanden die Beamten noch zwei größere Päckchen im Rucksack des Cottbusers. Nach dessen Aussage soll es sich um insgesamt 316 Gramm Marihuana handeln.
Die Bundespolizei erstattete Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die weitere Berarbeitung und auch den Mann übernahm zuständigkeitshalber die Polizei des Landes Brandenburg.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin
Foto: Cannabis, veröffentlich bei wikipedia.org
Foto © U.S. Immigration and Customs Enforcement (Department of Homeland Security)
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es von Mitarbeitern der US-amerikanischen Bundesregierung oder einem seiner Organe in Ausübung seiner dienstlichen Pflichten erstellt wurde und deshalb nach Titel 17, Kapitel 1, Sektion 105 des US Code ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ist.
Bundespolizisten nahmen am Sonntagabend einen 42-Jährigen am Bahnhof Cottbus fest, der in seinem Rucksack über 300g Marihuana mitführte.
Der Mann war einer Streife aufgefallen, weil er auf dem Bahnsteig eine Zigarette rauchte und trotz mehrfachen Aufforderns nicht mit dem Rauchen aufhörte.
Bei der Kontrolle stand der 42-Jährige augenscheinlich unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Eine durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 2,31 Promille. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass der Mann bereits als Konsument von Betäubungsmitteln bekannte ist. Nunmehr sollte er die Streife zur Wache im Cottbuser Bahnhof begleiten. Bereitwillig übergab der Mann der Streife ein Päckchen mit Marihuana, das er aus seiner Hosentasche
zog. Im Laufe der Durchsuchung fanden die Beamten noch zwei größere Päckchen im Rucksack des Cottbusers. Nach dessen Aussage soll es sich um insgesamt 316 Gramm Marihuana handeln.
Die Bundespolizei erstattete Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die weitere Berarbeitung und auch den Mann übernahm zuständigkeitshalber die Polizei des Landes Brandenburg.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin
Foto: Cannabis, veröffentlich bei wikipedia.org
Foto © U.S. Immigration and Customs Enforcement (Department of Homeland Security)
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es von Mitarbeitern der US-amerikanischen Bundesregierung oder einem seiner Organe in Ausübung seiner dienstlichen Pflichten erstellt wurde und deshalb nach Titel 17, Kapitel 1, Sektion 105 des US Code ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ist.
Bundespolizisten nahmen am Sonntagabend einen 42-Jährigen am Bahnhof Cottbus fest, der in seinem Rucksack über 300g Marihuana mitführte.
Der Mann war einer Streife aufgefallen, weil er auf dem Bahnsteig eine Zigarette rauchte und trotz mehrfachen Aufforderns nicht mit dem Rauchen aufhörte.
Bei der Kontrolle stand der 42-Jährige augenscheinlich unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Eine durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 2,31 Promille. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass der Mann bereits als Konsument von Betäubungsmitteln bekannte ist. Nunmehr sollte er die Streife zur Wache im Cottbuser Bahnhof begleiten. Bereitwillig übergab der Mann der Streife ein Päckchen mit Marihuana, das er aus seiner Hosentasche
zog. Im Laufe der Durchsuchung fanden die Beamten noch zwei größere Päckchen im Rucksack des Cottbusers. Nach dessen Aussage soll es sich um insgesamt 316 Gramm Marihuana handeln.
Die Bundespolizei erstattete Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die weitere Berarbeitung und auch den Mann übernahm zuständigkeitshalber die Polizei des Landes Brandenburg.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin
Foto: Cannabis, veröffentlich bei wikipedia.org
Foto © U.S. Immigration and Customs Enforcement (Department of Homeland Security)
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es von Mitarbeitern der US-amerikanischen Bundesregierung oder einem seiner Organe in Ausübung seiner dienstlichen Pflichten erstellt wurde und deshalb nach Titel 17, Kapitel 1, Sektion 105 des US Code ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ist.
Bundespolizisten nahmen am Sonntagabend einen 42-Jährigen am Bahnhof Cottbus fest, der in seinem Rucksack über 300g Marihuana mitführte.
Der Mann war einer Streife aufgefallen, weil er auf dem Bahnsteig eine Zigarette rauchte und trotz mehrfachen Aufforderns nicht mit dem Rauchen aufhörte.
Bei der Kontrolle stand der 42-Jährige augenscheinlich unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Eine durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 2,31 Promille. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass der Mann bereits als Konsument von Betäubungsmitteln bekannte ist. Nunmehr sollte er die Streife zur Wache im Cottbuser Bahnhof begleiten. Bereitwillig übergab der Mann der Streife ein Päckchen mit Marihuana, das er aus seiner Hosentasche
zog. Im Laufe der Durchsuchung fanden die Beamten noch zwei größere Päckchen im Rucksack des Cottbusers. Nach dessen Aussage soll es sich um insgesamt 316 Gramm Marihuana handeln.
Die Bundespolizei erstattete Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die weitere Berarbeitung und auch den Mann übernahm zuständigkeitshalber die Polizei des Landes Brandenburg.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin
Foto: Cannabis, veröffentlich bei wikipedia.org
Foto © U.S. Immigration and Customs Enforcement (Department of Homeland Security)
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es von Mitarbeitern der US-amerikanischen Bundesregierung oder einem seiner Organe in Ausübung seiner dienstlichen Pflichten erstellt wurde und deshalb nach Titel 17, Kapitel 1, Sektion 105 des US Code ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ist.